17.04.2015, 14:25
(05.09.2014, 09:17)twingotrilogologe schrieb: Wenn das nichts nützt, kannst du auch selber einen Mahnbescheid erwirken, Formulare gibt es im Schreibwarenhandel, das musst du ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht abgeben. Der Mahnbescheid wird dann von Amts wegen zugestellt und wenn der Gemahnte nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht, hast du einen so genannten Titel in der Hand, der 30 Jahre lang gilt und mit dem du immer mal wieder winken kannst, falls der Verkäufer jetzt keine Kohle haben sollte. Unter Umständen kannst du mit so einem Titel auch irgendwas aus dem Besitz des Verkäufers pfänden lassen, das macht der Gerichtsvollzieher.
Genau so ist es. Das ganze Prozedere mit dem Mahnbescheid kannst du auch online machen: https://www.mahnbescheide.de/ Dazu kann ich dir auch nur raten, wenn sich dein Problem auf andere Weise nicht lösen lässt (oder schon gelöst wurde).