05.09.2014, 09:17
War die Aussage des Verkäufers, dass der ZaRi gewechselt ist, Bestandteil des Kaufvertrages oder war beim Kauf ein Zeuge dabei, der das gehört hat und bestätigen wird ?
Wenn ja, kannst du versuchen, den damaligen Verkäufer in Regress zu nehmen. Wenn das der Fall ist, würde ich den Typ erstmal selber ansprechen und die Kosten für den angeblich gewechselten ZaRi zurückverlangen. Wenn er sich sperrt - wovon auszugehen ist - könnte ein Anwalt helfen, der ihm einen "netten" Brief schreibt. So ein Brief sollte kaum mehr als 50 - 70 Euro kosten und kann manchmal dem Gedächtnis des Angeschriebenen auf wundersame Weise auf die Sprünge helfen.
Nochmals, das geht aber nur, wenn der Kaufvertrag einen Hinweis auf den gewechselten ZaRi enthält oder wenn ein verlässlicher Zeuge dabei war.
Wenn das nichts nützt, kannst du auch selber einen Mahnbescheid erwirken, Formulare gibt es im Schreibwarenhandel, das musst du ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht abgeben. Der Mahnbescheid wird dann von Amts wegen zugestellt und wenn der Gemahnte nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht, hast du einen so genannten Titel in der Hand, der 30 Jahre lang gilt und mit dem du immer mal wieder winken kannst, falls der Verkäufer jetzt keine Kohle haben sollte. Unter Umständen kannst du mit so einem Titel auch irgendwas aus dem Besitz des Verkäufers pfänden lassen, das macht der Gerichtsvollzieher.
Solltest du beides haben (Kaufvertrag mit Hinweis auf den gewechselten ZaRi und einen Zeugen, der bestätigen kann, dass das Teil bereits gewechselt wurde, hast du große Chancen, das Geld oder zumindest einen Großteil davon wieder zu bekommen
Wenn ja, kannst du versuchen, den damaligen Verkäufer in Regress zu nehmen. Wenn das der Fall ist, würde ich den Typ erstmal selber ansprechen und die Kosten für den angeblich gewechselten ZaRi zurückverlangen. Wenn er sich sperrt - wovon auszugehen ist - könnte ein Anwalt helfen, der ihm einen "netten" Brief schreibt. So ein Brief sollte kaum mehr als 50 - 70 Euro kosten und kann manchmal dem Gedächtnis des Angeschriebenen auf wundersame Weise auf die Sprünge helfen.
Nochmals, das geht aber nur, wenn der Kaufvertrag einen Hinweis auf den gewechselten ZaRi enthält oder wenn ein verlässlicher Zeuge dabei war.
Wenn das nichts nützt, kannst du auch selber einen Mahnbescheid erwirken, Formulare gibt es im Schreibwarenhandel, das musst du ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht abgeben. Der Mahnbescheid wird dann von Amts wegen zugestellt und wenn der Gemahnte nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht, hast du einen so genannten Titel in der Hand, der 30 Jahre lang gilt und mit dem du immer mal wieder winken kannst, falls der Verkäufer jetzt keine Kohle haben sollte. Unter Umständen kannst du mit so einem Titel auch irgendwas aus dem Besitz des Verkäufers pfänden lassen, das macht der Gerichtsvollzieher.
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Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
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5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min
265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)
https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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