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Eintragung von anderen Rückleuchten?
#4
ich denke schon das mann das eintragen muß,da es sich ja
um eine Bauliche veränderung handelt,also wenn es eingetragen werden muß,dann per einzelabnahme §19 beim Tüv direkt,kostenpunkt
ca.35 Euro,aber am besten mal beim Tüv nachfragen.

gruß twingobongo
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Eintragung von anderen Rückleuchten? - von - 23.07.2002, 18:26
Andere Rückleuchten??? - von - 24.07.2002, 19:15
[Kein Betreff] - von - 02.08.2002, 19:15
[Kein Betreff] - von - 02.08.2002, 19:32

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