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Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite
#13
Und wieder Neuigkeiten.... der Nachbar ist erreicht. Ist der Freund/Mann der Vorbesitzerin. Der Wasserschaden war ihnen nicht bekannt, bzw. haben sie ihn nicht bemerkt. Zumindest nicht vom Geruch her, da sie immer mit Duftbäumchen on Tour waren. Es klang auch glaubwürdig...

Es dauert ja eine Weile, bis sich so eine Dämmmatte vollgesaugt hat und das Wasser über dem Teppich steht und bis es anfängt nach Moder zu stinken. Ich kann ihn jedenfalls immer anrufen, wenn noch Fragen sind.

Tja, am Montag steht der Termin mit dem Anwalt.

Und für alle denen so etwas auch mal passiert oder könnte - ich habe über die ADAC Seite noch folgendes gefunden:

Welche Forderungen kann ich an den Verkäufer stellen, wenn dieser für Mängel haften muss?
Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel am Fahrzeug bzw. für arglistige Täuschung oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, kann der Käufer zunächst zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) wählen. Beim Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel unverhältnismäßig sein, so dass es auf eine Nachbesserung hinausläuft.


Kann ich bei einem Mangel auch vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. den Kaufpreis mindern?
Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (pro Mangel stehen dem Verkäufer regelmäßig zwei Nachbesserungsversuche zu) oder dem Käufer nicht zumutbar, so kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat und bekommt üblicherweise nicht den vollen Kaufpreis zurück. Zu beachten ist, dass der Rücktritt bei unerheblichenMängeln ausgeschlossen ist.

Eine Minderung ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Soweit erforderlich, muss ein Sachverständiger durch Gutachten den Minderbetrag festsetzen.




Ich denke mal, dass ein kleines Schwimmbad im Fussraum durchaus einen erheblichen Mangel darstellt....
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RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - von Twingotwo - 16.08.2013, 11:27

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