16.08.2013, 07:40
(15.08.2013, 15:35)mkay1985 schrieb: ... zumindest in der garantiezeit
die carglass seinen kunden für üppige 30 jahre verspricht. verkauft der carglass-kunde sein kfz, ist die garantie augenblicklich verflogen.
mal auf die rechnung gucken.
hier bleibt nur die gesetzliche gewährleistung, deren (brauchbare) frist von 6 monaten aber leider abgelaufen ist. die "garantie" ist 'ne grosszügige, entgegenkommende, freiwillige geste des wohltäters cargl...
um folgeschäden reguliert zu bekommen, hätte der vorbesitzer (dem das ja offensichtlich nicht unbekannt war) wohl auch durch zeitnähere reklamation an einer event. schadensmilderung mitwirken müssen.
bei privatkauf würde ich die sache abhaken, wenn das auto bei einem händler gekauft wurde, muss dieser gewährleisten.
wenn wer absichtlich vertuscht hat... nicht nachweisbaren betrug soll's auch geben.
den teppich würde ich erstmal drinnen lassen und schnellstens die scheibe neu einsetzen (bei carglass hast DU da 30 jahre garantie drauf!)
dann alles reinigen und trocknen lassen.
lg - manfred