25.05.2012, 11:09
Puh, danke! Ich versuche mal, das innerhalb der nächsten Stunden irgendwie zu verstehen.
Das müsste mich ja betreffen. EG-Genehmigung (Ja, genau die!) liegt vor, die habe ich auch brav mit am TÜV abgegeben. Der Herr vom TÜV bemängelte aber, dass da irgendwie zwei Teile miteinander verschweißt seien und dass für ein Teil die ABE (Nummer steht ihm TÜV-Bericht, der liegt aber gerade im Auto.) fehle. Mit der Info habe ich beim Teilehersteller angerufen, der Teilehersteller eskalierte ziemlich, echauffierte sich über den TÜV (Es fiel mehrfach das Wort "Deppen".), versicherte mir, dass ich ein ordnungsgemäßes Teil erworben habe und meinte, dass das gesamte Ding mit allen Anschweißungen in der Datenbank unter der in der EG-Genehmigung vorhandenen Nummer eingetragen ist. Blubb. Ich habe doch keine Ahnung davon. Von Eintragungen sagte der gute TÜV-Mann aber nichts, also wird es daran nicht gelegen haben. Im Bericht steht halt auch echt einfach nur "ABE xyz vorlegen." (Kommt mir irgendwie vor wie "Passierschein 38a".)
Zitat:Teilegenehmigung
- Allgemeine oder Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeugteile
- amtliche Bauartgenehmigung ABG
- EG-Typgenehmigung
- EWG-Betriebserlaubnis
- ECE-Genehmigung
- EWG-Bauartgenehmigung
Fahrzeugteile mit Teilegenehmigung tragen ein Prüfzeichen. National genehmigte eine Wellenlinie, europaweit genehmigte ein kleines e in einem Kreis oder ein großes E in einem Rechteck, jeweils mit einer Ziffer dahinter, die für das Land steht, in dem die Genehmigung ausgestellt wurde, bei Einzelgenehmigungen ein TP mit Nummer, wobei TP für Technische Prüfstelle steht. Liegt eine Teilegenehmigung vor, wird häufig keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere verlangt. Das gilt jedoch nicht immer und geht aus dem Prüfzeugnis hervor.
Das müsste mich ja betreffen. EG-Genehmigung (Ja, genau die!) liegt vor, die habe ich auch brav mit am TÜV abgegeben. Der Herr vom TÜV bemängelte aber, dass da irgendwie zwei Teile miteinander verschweißt seien und dass für ein Teil die ABE (Nummer steht ihm TÜV-Bericht, der liegt aber gerade im Auto.) fehle. Mit der Info habe ich beim Teilehersteller angerufen, der Teilehersteller eskalierte ziemlich, echauffierte sich über den TÜV (Es fiel mehrfach das Wort "Deppen".), versicherte mir, dass ich ein ordnungsgemäßes Teil erworben habe und meinte, dass das gesamte Ding mit allen Anschweißungen in der Datenbank unter der in der EG-Genehmigung vorhandenen Nummer eingetragen ist. Blubb. Ich habe doch keine Ahnung davon. Von Eintragungen sagte der gute TÜV-Mann aber nichts, also wird es daran nicht gelegen haben. Im Bericht steht halt auch echt einfach nur "ABE xyz vorlegen." (Kommt mir irgendwie vor wie "Passierschein 38a".)