03.01.2013, 19:32
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51.php
also wenn ich das richtig verstanden habe darf man bis zu 4 Standleuchten an der Front haben, 2 je Seite, diese müssen dann in einem Scheinwerfer sein
das wäre ja bei den AE Scheinwerfern der Fall
wüsste auch nicht wieso die verboten sein sollten, die sind nicht wirklich hell, nur extrem hässlich
also wenn ich das richtig verstanden habe darf man bis zu 4 Standleuchten an der Front haben, 2 je Seite, diese müssen dann in einem Scheinwerfer sein
das wäre ja bei den AE Scheinwerfern der Fall
wüsste auch nicht wieso die verboten sein sollten, die sind nicht wirklich hell, nur extrem hässlich