19.05.2011, 22:10
Achso! Da bräuchten sie aber schon etwas länger um die ganze Anlage zu demontieren, selbst wenn sie ganz rabiat vorgehen. Den Heckmonitor sieht man im hochgeklappten Zustand ja auch gar nicht und der vordere ist ja eher pillepalle. Hat ja jeder bessere Neuwagen schon ab Werk drin son Monitor samt Bordcomputer. Ich hoff halt mal, dass im Ernstfall die Diebstahlwarnanlage ihren Zweck erfüllt. Das Navi und das Bedienteil vom Radio ziehe ich außerdem ab, wenn ich in "unbekannten" Gegenden parke. Da bliebe als von außen sichtbar echt nur noch der Frontmonitor. Bliebe noch die Rückspiegel-Freisprecheinrichtung. Die vergesse ich meistens. Kann ja auch nicht immer meine halbe Inneneinrichtung ausbauen.
Der andere Gedanke wäre aber auch noch durchaus möglich. Ein Kumpel wurde mal von den Bütteln gestoppt weil er zu Weihnachten so ein kleines Leuchtebäumchen auf dem Armaturenbrett hatte. Das dürfe er nur so installieren, dass das Licht nicht von außen sichtbar sei. Gleiches gelte für jede Art von Innenraumbeleuchtung (Fußraum, diese Leuchtschnüre, die sich manche an die Konsole kleben usw). Nach dieser Regelung wären übrigens 99 Prozent aller Nachrüstnavis illegal. Die werden nämlich regelmäßig oberhalb der unteren Fensterkante installiert. Gleichwohl ist die komplette Regelung "Darf von außen nicht sichtbar sein" ganz großer Schwachsinn. Beim Cabrio ist immer alles von außen sichtbar, ganz besonders für Brummifahrer. Kommt halt nur auf den Blickwinkel an. Aber wahrscheinlich ist der im deutschen Gesetztes- und Regelwerk auch irgendwo aufgeschrieben.
Der andere Gedanke wäre aber auch noch durchaus möglich. Ein Kumpel wurde mal von den Bütteln gestoppt weil er zu Weihnachten so ein kleines Leuchtebäumchen auf dem Armaturenbrett hatte. Das dürfe er nur so installieren, dass das Licht nicht von außen sichtbar sei. Gleiches gelte für jede Art von Innenraumbeleuchtung (Fußraum, diese Leuchtschnüre, die sich manche an die Konsole kleben usw). Nach dieser Regelung wären übrigens 99 Prozent aller Nachrüstnavis illegal. Die werden nämlich regelmäßig oberhalb der unteren Fensterkante installiert. Gleichwohl ist die komplette Regelung "Darf von außen nicht sichtbar sein" ganz großer Schwachsinn. Beim Cabrio ist immer alles von außen sichtbar, ganz besonders für Brummifahrer. Kommt halt nur auf den Blickwinkel an. Aber wahrscheinlich ist der im deutschen Gesetztes- und Regelwerk auch irgendwo aufgeschrieben.