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Kennt jemand dieses Auto?
#16
(01.06.2016, 16:12)Theloo schrieb: Den Fahrer würd ich hinter schwedischen Gardinen schmoren lassen bis er alt und grau ist.

dito aber wie man ja auch schon mehrfach hier gelesen hat, dafür gibt es doch gesetze...... theloo
wenn die unfall forscher und gutachter den genauen hergang rekonstruiert haben, ist die bestrafung für mich pille palle was dann kommt, der fahrer hat wenn eindeutig bewiesen ist 4 menschen auf dem gewissen

meine meinung ist ja bekannt dazu, und hat mit der ach so rosaroten gutmensch praxis die dazu so üblich kund getan wird garnichts am hut......
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst Wink
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#17
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe User,

ich möchte mich kurz vorstellen und um Ihre/eure Mithilfe bitten. Ich vertrete als Rechtsanwalt einen
Geschädigten bezüglich eines tragischen Unfalls am 25.05.2016. Der Unfall
wurde im Forum besprochen. Genauer gesagt hier

Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde thematisiert, dass der Fahrer im Jahr
2016 ein Treffen der Twingoszene in Hamm besuchen wollte. Hierfür habe er
sich ein mobiles Blaulicht und eine fest eingebaute Sirene besorgt.

Es sind insbesondere folgende Fragen interessant;

1. Wer kennt den entsprechenden Twingo, insbesondere auf Grund von
Forenpostings?
2. Wer hat Kenntnis von einen Treffen der Twingotuningszene in Hamm im Jahr 2016?

Eine kurze Rückmeldung würde sehr helfen.


Vielen Dank.
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#18
Wenn sich jemand meldet dann wahrscheinlich per PN oder mail jedoch kaum hier im Forum.
Bei meiner Frage dazu kam ja schon wenig heraus.
Meine Meinung zu solchem Verhalten ist bekannt, siehe die anderen Postings in dem Link, trägt aber nicht zur Aufklärung bei.

Edit
Ich war mal so frei und habe die Themen auf Anregung miteinander verheiratet.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#19
Nanu, in dem Thema hab ich ja auch recht aktiv geschrieben (und scheinbar auch in Facebook weitere Informationen bekommen). Ich kann die Tage mal nachschauen, ob ich diese Informationen noch in Facebook finde.

Edit sagt: Meinen damaligen Beitrag in der Twingo Facebookgruppe hab ich wieder gefunden, die private Nachricht welche ich damals wohl bekommen habe finde ich leider nicht mehr. Wenn gewünscht erstelle ich Screenshots von dem damaligen Post.
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#20
Erst einmal danke euch für die Mithilfe. Für mich besonders wichtig ist das angebliche Twingotreffen in Hamm. Ich vermute dass sich da etwas finden lassen müsste. Wenn Interesse besteht würde ich auch nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis mitteilen.

Grüße
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#21
https://www.dieharke.de/Lokales/Lokalnac...hrung.html
Ich repariere keine Motoren ich lasse herzen wieder schlagen
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Es bedanken sich: Broadcasttechniker
#22
Da fragt man sich, warum sich hier ein Anwalt meldet,
welche Seite er vertritt und warum der Fall schon ein Jahr erledigt ist...
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#23
Warum#1: Um Kenntnisse über das Treffen und den Twingo erhalten.
Welche Seite: Er vertritt, laut eigenen Angaben, die Seite eines Geschädigten.
Warum#2: Ich VERMUTE mal, es geht um die Vorbereitung der Zivilklage.

Was mich stutzig macht:
Ich kenne bis jetzt zwei ähnliche Fälle, wo Anwälte in Foren um Mithilfe / Infos gebeten haben.
Allerdings haben sich diese auch als solche mit ihrem Namen, Adresse, Email und Link der
Kanzlei eindeutig zu erkennen gegeben und auch explizit darum gebeten, nur über die Kanzlei
zu kommunizieren.
Selbst wenn ich Infos zu diesem Twingo und dem Treffen hätte, würde ich sie genau aus diesem
Grund hier nicht nicht einfach so preisgeben. Es geht hier nicht um Strafzettel, oder einen
Monat Fahrverbot, sondern um einen Unfall mit vierfacher Todesfolge. Da würde ich mir
ganz genau überlegen, wem ich was auf die Nase binde.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#24
Subjektiv, Anwälte rennen auch nur parteilos dem Geld hinterher.
Aus dem Grund sollten auch wir nicht blind hier Hilfestellungen leisten.
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#25
Um das ganze kurz aufzuklären:

Der Strafprozess ist noch nicht abgeschlossen. Derzeitig wird das strafrechtliche Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bielefeld bearbeitet. Und wie in vielen anderen Prozessen gibt es die Möglichkeit der Nebenklage, welche unter anderen durch mich vertreten wird. Im Rahmen der Berufungsverhandlung sind erstmalig Angaben zur Sache getätigt worden. Diese versuche ich zu überprüfen.

Ich kann vollkommen verstehen wenn jemand Informationen nicht preisgeben will. Das muss jeder persönlich entscheiden. Gerade der Umstand dass es eben um einen Unfall mit 4 Toten geht ist allerdings für mich der Grund offen und neutral anzufragen. Die Position eines Nebenklägers ist an diesen Punkt eine andere als die eines Verteidigers oder Zivilklägers.

Ein Urteil ist übrigens zeitnah zu erwarten. Da das Thema ja damals heiß diskutiert wurde werde ich berichten.
Sollte jemand Nachfragen haben oder lieber telefonieren wollen, gerne. Kanzleidaten und Telefonnummer gibt's bei Interesse per persönlicher Nachricht.

Gruß
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#26
Dazu hätte ich eine Frage,nur aus Neugier.:
In welchem Zusammenhang steht das Twingotreffen mit dem eigentlichen Unfallhergang?
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
Spritmonitor.de
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#27
Kurze Antwort:

In keinen direkten.

Lange Antwort:

Die Glaubwürdigkeit der Einlassung von Angeklagten oder einer Zeugenaussage kann generell auch an Hand der Angaben zu Punkten des Randgeschehens überprüft werden. Und das wäre hier die beabsichtigte Teilnahme an einen Tuningtreffen.

Gruß
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#28
Erst heißt es Twingotreffen.jetzt tuningtreffen.
In meinen Augen wird also wahrscheinlich wieder ein wirres Konstrukt erstellt nach dem Motto:Tuner =Raser.man muss die Sache dann nur glaubwürdig erklären und dann passt das schon.
So ähnlich wie Amokläufer =Killerspielspieler wie es früher mal war.
Ist doch egal woher er kam,bzw. Wo er hin wollte.der Unfall ereignete sich auf einem Weg irgendwo hin.

Das dadurch Menschen ums Leben gekommen sind ist das schlimmste an der ganzen Sache,was auch mein aufrichtiges Beileid für die Hinterbliebenen bekommt.
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
Spritmonitor.de
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#29
ZZTwingo1 
Mich würde interessieren wer hier in Berufung gegangen ist. Die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung? Und worauf bezieht sich die Berufung? Nur auf die Strafhöhe oder auf den Hergang und die Schuld?
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#30
Moin erstmal und vielen Dank für die Hilfe,

ich will nur kurz die Fragen beantworten. Berufung eingelegt haben nur die Angeklagten. Inzwischen ist ein Urteil ergangen, für den Fahrer 4 Jahre Gefängnis, für den Beifahrer eine Geldstrafe. Den genauen Zusammenhang zwischen (angeblichen) Tuningtreffen und Tat kann ich so auch persönlich nicht nachvollziehen. Vermutlich wurde durch die Verteidigung befürchtet dass die Strafe gravierender ausfällt wenn beide Teil der Tuningszene sind. Daher wurde vorgetragen, dass ein direkter Kontakt zur Tuningszene nicht bestand und dieses Tuningtreffen eben das erste Treffen sein sollte. Ob dahinter der fehlerhafte Rückschluss steht "Tuningszene=eh alles Raser=besonders hohe Strafe" ist zumindest fraglich. Fakt ist allerdings dass genau diese Erwägungen im Prozess eine Rolle spielten.

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft sind jetzt in Revision gegangen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Es gilt abzuwarten.
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