Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KURZZEITKENNZEICHEN und andere Erfahrungen mit dem Strassenverkehrsamt
#46
Wo soll die Straftat sein, wenn das Kennzeichen mit dem Fahrzeugschein identisch bleibt ?!
Bei kleinen Schäden spricht absolut nichts gegen Ausbesserung.
Schlimmer wäre Unleserlichkeit.
Zitieren
Es bedanken sich:
#47
Ein Kennzeichen ist ein amtliches Dokument. Es zu verändern (nachbessern ist ja eine Änderung) gleicht einer Urkundenfälschung.
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!

Spritmonitor.de
Meine beiden:
Isabella: 2001 mit D7F ohne Klima, ohne UCH
Kogi: 2003 mit D7F mit Klima, mit UCH
Zitieren
Es bedanken sich:
#48
Das kennzeichnen ist ein Dokument.
Sogar mit Siegel.
Dies darf nicht von Privatpersonen bearbeitet/verändert werden.
Was man darf:
Wenn die schwarze Farbe verblichen/verkratzt sein sollte,darf man bei einem "schildermacher" das Kennzeichen noch mal durch die farbwalze schieben lassen.da der die Genehmigung hat offizielle Kennzeichen nach din-norm herzustellen.
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
Spritmonitor.de
Zitieren
Es bedanken sich:
#49
Bei mir hat der TÜV Prüfer sogar geringe Mängel bei einer unleserlich gewordenen Grünen Umweltplakette aufgeschrieben. Auch größter Protest half nicht. Eben auch ein Dokument...
Kein Witz...!
Zitieren
Es bedanken sich:
#50
Wir reden aber von einem 1-2 mm kleinen Loch.
Da ist nichts unleserlich , verkratzt oder verblasst
Anstatt das in 20 Sekunden zu beseitigen und von dem
betreffenden Tüver durchwinken zu lassen, müssen wir das hier im Forum
nochmal Sommerlochmäßig warm machen.
Von der Schildermafia hab hier auch schon was geschrieben.
Zitieren
Es bedanken sich: Broadcasttechniker
#51
Richtig, es ist nicht unleserlich sondern sieht nur nicht mehr so schön aus. Wenn dir ein Bulle in der Polizeikontrolle aber an den Karren fahren will würde er sicherlich solche mit Edding ausgebesserte stellen als Urkundenfälschung auslegen.
Apropos umweltplakette, die muss ich noch raus kratzen bevor das Ärger gibt.
Zitieren
Es bedanken sich:
#52
Cooldriver, diese Beiträge laufen unter smalltalk, fun & info....!
Zitieren
Es bedanken sich:
#53
Moin,

ich war gestern bei der Zulassungsstelle und habe neue Erkenntnisse / Erläuterungen erhalten, wie man ein Kfz mit Kurzkennzeichen überführt.

Im letzten Jahr war das Prozedere so, dass man zur Zulassungsstelle mit Fahrzeug-Identnr., Ausdruck eines Inserats zum möglichen Kauf eines Kfz und die elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflicht hingeht.
Dann wurde nachgefragt, wann die HU war.
Wenn diese abgelaufen war, bekam man den Hinweis in den Kfz-Kurzkennzeichenschein, dass dieses Kfz zuerst auf dem kürzesten Wege zur HU muss, um entweder eine HU zu erhalten oder zumindest sich TÜV bestätigen zu lassen, dass das Kfz verkehrssicher ist.

Man bekam die Kurzkennzeichenschilder mit eben dieser Auflage.
Verkehrssicher waren auch Kfz, die zwar wegen erheblicher Mängel nicht sofort eine HU-Plakette bekamen, aber nicht als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

So weit so gut, das war mal.

Wenn man heutzutage ein Kfz mit ablaufender HU ggf. erwerben möchte, bekommt auf der Grundlage des o.g. Prozedere kein Kurzkennzeichen.
Den Weg kann man sich also sparen.

Man muss eben ohne Kurzkennzeichenschilder zum Kfz fahren, um dieses Kfz irgendwie zum TÜV hinbringen lassen.
Wie man es macht ?
Entweder selbst mit einem Autotrailer hinfahren und das Fahrzeug huckpacke nehmen, aber dann braucht man eigentlich auch ein Kurzkennzeichen mehr.
Erst nach diesem Ausflug zum TÜV kann die Zulassungsstelle dem Kfz ein Kurzkennzeichen erteilen.
Kfz ohne HU... keine vorab Zulassung, um zum nächsten TÜV zu fahren.

Das Kfz bleibt stillgelegt, solange es nicht zumindest verkehrssicher vom TÜV zur Vorlage bei der Zulassungsstelle deklariert ist.

Das gilt im übrigen für alle Fahrzeuge, die, wie oft im Straßenverkehr auch immer wieder angetroffen werden, mit leicht überfälliger HU (1 - 2 Monaten) unterwegs sind.
Die StVO sieht dort ein Bußgeldkatalog vor, nämlich von 0 - 10 Euro, danach werden es 20 Euro etc.


Gruß
Christian
Zitieren
Es bedanken sich:
#54
Hallo Christian, da ist nichts neu, jedenfalls nicht für Autofrickler wie wir sie sind.
Deswegen habe ich deinen "neuen" Thread einfach mal hier dran gehängt.
Lies mal nach, das ist schon seit ein paar Jahren so.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#55
Ulli, das ist so nicht ganz richtig, bis letztes Jahr war das so...
https://www.pkw.de/ratgeber/autonews/kur...ennzeichen
Edit:
Allerdings finde ich im Internet keine Änderungen, der Sachlage
Bleibt gesund und haltet bitte Abstand

Mein MC Silver, Megane CC Bj 2006 K4M,112PS, 199 Tkm gelaufen
Die Peaches meines Sohnes, Twingo Bj 03.2003 Beach, D7F, mit UCH etwas über 162 Tkm gelaufen.
Zitieren
Es bedanken sich:
#56
Werde ich recherchieren und einarbeiten.
Per Post geht schon mal nicht mehr https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-z...eichen/faq
Krefeld, Stand 04.01.2019, geht noch.
Esslingen, Stand heute 24.01. 2019 geht noch https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/...ichen.html
[Bild: twingo-24114436-55D.jpg]


Berlin von heute, leider ohne Datumsstempel, geht noch https://service.berlin.de/dienstleistung/121479/
Köln von heute, leider ebenfalls ohne Datumsstempel, geht noch, Informationen rund um das Kurzzeitkennzeichen ausklappen https://www.stadt-koeln.de/service/produ...rast=weiss
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#57
Joa, da hat der Christian bestimmt was falsch verstanden. Kann ja passieren bei der Fülle der Infos.
Bleibt gesund und haltet bitte Abstand

Mein MC Silver, Megane CC Bj 2006 K4M,112PS, 199 Tkm gelaufen
Die Peaches meines Sohnes, Twingo Bj 03.2003 Beach, D7F, mit UCH etwas über 162 Tkm gelaufen.
Zitieren
Es bedanken sich:
#58
Moin,

nee... nichts falsch verstanden.

So, wie das Ulli hier eingesteuert hat, Bürgerservice vom 24.01.2019 kenne ich das auch und habe es auch bis letztes Jahr angewendet.
Unsere Zulassungsstelle hat gestern ausdrücklich betont, so wie ich es bereits umschrieben habe.

Nur kurz:
Aber... danke dieser Recherche, da werde ich gleich mal die Leiterin der Zulassungsstelle von diesem Screenshot vom heutigen Tage in Kenntnis setzen und um Gegendarstellung bitten.
Derzeit... bei uns... Zulassung ohne bereits Vorlage einer HU oder einem Bericht vom TÜV, dass das Kfz verkehrssicher ist, bekommt man bei uns kein Zulassung mit Kurzkennzeichen.


Gruß
Christian
Zitieren
Es bedanken sich:


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste