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rost am tragrahmen
#16
Vom Schrottplatz in der Nähe könnte ich einen Fahrschemel bekommen. Dort wurde ich nur nach dem Baujahr gefragt und meiner ist von Ende 99 (laut Erstzulassung).
Allerdings ist meiner mit ABS und auf Nachfrage sagte mir nun schon ein KFZ-Betrieb und der Schrotthändler, dass Fahrschemel ohne ABS nicht kompatibel sei. Also könnte ich damit nix anfangen, oder?
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#17
Dein Fahrschemel MUSS den ABS Halter haben.
Da der nicht kollidiert haben alle lackierten Träger als Ersatzteil den Halter, egal ob für Phase1 oder 2.
Stammt der Halter aus einer Phase2 dann SOLLTE der den Halter haben, ABS hin oder her.
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#18
Hallo Ulli,
habe ich Dich da richtig verstanden, dass der Halter grundsätzlich bei den nichtverzinkten Fahrschemeln vorhanden ist, da er nicht stört und nur die älteren Modelle der Phase 1 ohne ABS diesen Halter nicht haben? Somit könnte der angebotene Schemel doch der richtige sein, wenn er z.B von einem Phase 2 oder späteren Phase 1 Wagen ist, oder?
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#19
Jein.
Auch späte Phase1 (meiner) haben keine ABS Befestigung am Rahmen.
Phase2 sollten sie haben da ab da das ABS dorthin gewandert ist.
Alle Neuersatzteilrahmen haben den Halter http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&...ahrschemel wobei der Halter beim verzinkten wieder anders aussieht.
Der verzinkte passt also nur in Phase1&3 sowie in Phase2 ohne ABS.
Der lackierte als Neuteil passt in Phase1&2.
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#20
Nochmal danke für die Erklärung, dann sieht es ja ganz schlecht mit meinem Wagen aus. - Wird dann wohl noch eine ganze Weile rumstehen, bis ich passendes (für den Geldbeutel) finde.
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#21
(03.11.2012, 18:38)Broadcasttechniker schrieb: Der verzinkte passt also nur in Phase1&3 sowie in Phase2 ohne ABS.


Mein Phase II '98 ABS hat einen verzinkten Fahrschemel EA31 ET-Nr. 8200745437
http://www.ebay.de/itm/Original-Renault-...51a2b247e4


(03.11.2012, 20:55)Sven* schrieb: Nochmal danke für die Erklärung, dann sieht es ja ganz schlecht mit meinem Wagen aus. - Wird dann wohl noch eine ganze Weile rumstehen, bis ich passendes (für den Geldbeutel) finde.


Mit den Haltern kenne ich mich nicht aus, aber bestimmt kann man die abflexen und umschweißen??
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#22
Erstmal danke für Deinen Hinweis 9eor9!

Den Bekannten bei der Dekra hatte ich letzte Woche angerufen und er bestätigte mir, dass Schweißen an diesem tragende Teil, was zur Achse gehört, nicht zulässig sei.
Übrigens wollte er mir auch einreden, dass sein Kollege nur die Eisenstange bei der Überprüfung genommen hat, weil der Hammer nicht zur Hand gewesen sei. Daraufhin erklärte ich ihm, dass ja anschließend mit dem Hammer die kompletten Holme abgeklopft worden sind.
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#23
Zulässig und nicht zulässig, das ist immer die Frage.

Wie schon mal geschrieben, habe ich mit Motorradumbauten viel Erfahrung beim tüven gesammelt.
Manche Prüfer sind einfach Besserwisser, wenn sie sagen: Das geht nicht.

Oftmals haben sie leider recht, aber wenn man dann mit einer handwerklich einwandfreien Reparatur ankommt, akzeptieren sie es doch oder sagen wenigstens nichts.
Das habe ich bei zB bei Motorumbauten bei Motorrädern (200-300% Mehrleistung) zu oft erlebt. Eine (hier: längere) Aluschwinge ohne Gutachten "geht auch nicht". Dann baust du sie ein, dokumentierst etwas, dass sie von einer der angesehensten japanischen Tuningfirmen (Ingenieurfirma) kommt, er fährt mit dem Gerät, sieht ein, dass sie zur Verbesserung des Fahrverhaltens dienlich ist und trägt sie dann ein.

Ganz wichtig ist auch zu wissen, dass es bei den Prüfern verschiedene Befugnisstufen gibt. Keiner sagt dir: "Ich habe nur Teilbefugnis, ich darf nur mit Gutachten eintragen" Er sagt, dass das nicht geht und kommt sich ungeheuer korrekt dabei vor.

Sein Chef oder wer anderes mit V O L L B E F U G N I S schmunzelt, lobt dich für die aufwendige korrekte Arbeit und segnet es ab.
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#24
Ist denn an Deinem verzinkten Achsträger was nachgebessert worden oder passte es auf Anhieb?

Ja, der Bürokratismus in unserem Land ist manchmal kaum noch ertragbar. Vorschriften über Vorschriften. Verantwortung möchte/ kann eigentlich kaum jemand übernehmen. Ausnahmen bestätigen die Regel Smile
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#25
Da kann ich nur berichten, dass er seinerzeit bei Renault in Österreich eingebaut wurde. Die ET-Nummer/ Bezeichnung stammt von der Originalrechnung. Er ist also ein "echtes" Originalteil. Später wurde die Twingoline in D getüvt. Mir ist bei späteren Arbeiten (auf der Hebebühne, beim ABS-Fehler suchen, Reifen wechseln, aussprühen des Fahrschemels mit Seibahnfett etc.) nichts aufgefallen.

Vor der Reparatur haben sie mich gefragt, ob sie den Fahrschemel schweißen sollen. Daher weiß ich, dass das in Ösiland normal ist.

Natürlich ist ein verzinkter Fahrschemel zehnmal besser als ein lackierter und auch ein sehr gutes Verkaufsargument. Allerdings kommt die Pest erst nach 10 weiteren Jahren ans Licht und außerdem kannst du ja den neuen mit Seilbahnfett, Leinöl oä behandeln. Dann wird er den Twingo sicher überleben. Mir wäre nur wichtig, dass er NEU ist. Einen gebrauchten würde ich nie einbauen.

Und noch was: Wenn du (theoretisch, wird wohl kaum einer machen) das Unterblech des Fahrschemels mit einem sauber mit der Punktschweißzange oder einem ähnlichen Werkzeug aufgeschweißten Blech reparierst (komplette Unterseite) und dann schwarz glänzend lackierst, dann loben sie dich für den "neuen" Fahrschemel.... und sagen nichts von einer "verbotenen Reparatur", weil sie die gar nicht bemerken. Das meine ich auch mit handwerklich korrekt. Es darf halt nie wie der übliche Murks daherkommen.
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#26
Hier mal das Dilemma http://www.twingotuningforum.de/thread-6...pid8496266
Der Rahmen stammte aus meinem 2007er Schlachttwingo, also Phase3 Facelift. http://www.twingotuningforum.de/thread-12342.html
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