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Zulassung eines Kfz mit einer HU, die vor zwei Monaten fällig war
#16
Und es wird zu fast 100 % auf "dann nicht" herauslaufen. Kann natürlich sein, dass Du irgendwann irgendwo mal einen Dummen findest....
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#17
Guck mal hier http://www.twingotuningforum.de/thread-40289.html
Halbwegs aktuell.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#18
Moin JKausDu,

ich glaube, du verstehst es nicht.

Es geht nicht einen Dummen zu finden, damit man mal eben auf seine Kosten und Gefahr einen Monat mit dem Kfz auf seinem Namen durch die Gegend fährt.
Ich wäre auch viel lieber mit einem nicht stillgelegten Fahrzeug unterwegs ,)
ich habe doch die Ar...karte, weil ich nun eben nicht ständig auf dem laufenden bin, was die Zulassungsstellen für Anweisungen umsetzen sollen.

Es geht darum im Vorfeld klare Absprachen zu treffen und auch eben ehrliche Angaben im Inserat und bei schriftlichen / mündlichen Nachfragen zu geben.
Dazu gehört zweifelsohne und für mich ganz neu... "Hat das Kfz noch eine gültige HU". Für mich hatte es bis kurz vor Besichtigung lt. Inserat eine gültige HU. Comprende ?
Wenn nicht... kann ich mich noch interessieren, wenn eben auch auf meine Forderungen eingegangen wird.
Es liegt doch beim Verkäufer entweder selbst eine HU durchzuführen oder sich auf einen Deal einzulassen.

Wenn ich vor Ort nur Mängel am Kfz feststelle, die nun nicht einen tiefen Eingriff bedeuten, dann kann auch ich sagen, dass die Ummeldung schlimmstenfalls eine Woche dauert.
Das kann man ratifizieren und so was sehen einschlägige Kfz Kaufverträge durchaus vor.

Insofern... immer Ruhe bewahren Cool


Gruß
Christian
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#19
Christian, ist ja alles richtig, aber DU musst wissen was zulässig ist oder derzeit Usus.
Wie das früher gehandhabt wurde mag interessant sein, aber früher ist vorbei...
Lies http://www.twingotuningforum.de/thread-8797.html
Soll ich das jetzt unter Tipps einstellen?
Ich glaube ich verschiebe das mal dahin.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#20
Moin Ulli,

und deshalb schreibe ich es ja, damit die Anderen es auch wissen.
Ich habe sehr selten Menschen kennengelernt, die vorher bei der Zulassungsstelle anrufen, was denn neuerdings angefordert wird.
Geteiltes Wissen ist... ... ... verwerflich ?

Gruß
Christian
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#21
(24.01.2019, 11:08)Christian aus Berlin schrieb: Moin JKausDu,

ich glaube, du verstehst es nicht.

Es geht nicht einen Dummen zu finden, damit man mal eben auf seine Kosten und Gefahr einen Monat mit dem Kfz auf seinem Namen durch die Gegend fährt.

Gruß
Christian

Das habe ich schon verstanden, dass das nicht Dein Ansinnen ist. Aber ehrlich: Welcher Verkäufer, für den Du ja ein Fremder bist, soll das glauben? Die Welt ist schlecht. Und wer als Verkäufer seine Sinne beisammen hat, wird kaum zustimmen, wenn Du eine Ummeldung auf Dich als Halter erst in einem Monat in Aussicht stellst. Versetze Dich doch einfach mal in die Rolle des Verkäufers? Würdest Du es machen?
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#22
Moin JKausDu,

also... die Welt ist in meinen Augen nicht so schlecht.

Ich begegne jeden Kontakt positiv und gehe grundsätzlich davon aus, dass man sich gegenseitig ehrlich gegenübersteht.
Und wir reden hier nur um ein Kfz-Kauf. Es geht um keine Operation, wo es an die menschliche Substanz geht, da muss man mitunter blindes Vertrauen sofort aufbauen.

Meine Menschenkenntnis hat mich offensichtlich von den schlechten Menschen eher wohl ferngehalten.

Auch jetzt bei diesem Kauf... nun ja... wir waren uns Beide sicher, dass eine Ummeldung mit fälliger HU aber brandaktueller HU-Untersuchung, wo eben das Kfz keine schwerwiegenden Mängel hat, um aus dem Verkehr gezogen zu werden, funktioniert. Ist nicht, jetzt weiß es jeder besser.

Die Ummeldung eines Kfz innerhalb eines Monats, das war doch nur ein Beispiel.
Muss viel an dem Kfz gemacht werden und meine Freizeit nicht ausreicht, dann würde ich es halt so anbieten.
Natürlich kann das auch den Kaufpreis beeinflussen, weil der Verkäufer halt Mehrkosten hat. Ist doch logisch.

Muss wenig gemacht werden und die HU ist ein Klacks (z.B. Satz neue Reifen ranklatschen), na dann kann man auch im Grunde genommen sofort ummelden.
Irgendwo dazwischen müsste man sich zeitlich mit der Ummeldung bei den anderen weniger Klacks Mängel einigen.

Wenn aber vor mir eine abgerissener leicht konfuser vermeintlicher neuer Halter des von mir verkauften Kfz steht, dann überlege ich es mir auch zweimal, ob ich solch ein Angebot annehmen würde.
Natürlich kommt mir auch ein mulmiges Gefühl hoch, ob der das ehrlich meint.
Bei diesem Fahrzeugsegment erwarte ich auch nicht den Overdress, Manager oder wen auch immer.
Es muss passen. Ich glaube schon, dass man innerhalb auch weniger Sekunden und Gespräche einen Menschen vertrauen kann.

Zu mir...
ich habe meine ausgeschiedenen Fahrzeuge immer mit Kfz-Schildern und angemeldet übergeben, weil ich den Mehraufwand kenne, wenn jemand von "weiter her" kommt.
Aber... im Kaufvertrag ratifiziert, dass innerhalb von 7 Tagen das Kfz umgemeldet sein muss. Ich habe noch nie allerdings ein Kfz ohne HU verkauft.
Alles andere sind Zusatzvereinbarungen und da kann man natürlich auch einen längeren Zeitraum der Ummeldung einräumen, wenn die Voraussetzungen passen.
Ich würde es eben probieren und so eine Möglichkeit, bevor man weitere Strecken zur Besichtigung eines Kfz macht, mit einräumen, wenn das Kfz ein fällige HU hat.

Ich würde mich, als Verkäufer von solch einem Kfz (Annahme, dass die HU fällig war), darauf einlassen, das eben die Ummeldung, wegen diesen für mich neuerlichen Zulassungsgebaren, länger dauert.
Kann man ja nun herrlich nachlesen oder sich von der Zulassungsstelle bestätigen lassen.
Möchte ich das Alles nicht, muss ich doch nur selber vorher um mehr Klarheit sorgen und fahre einfach zum TÜV.


Herzliche Grüße
Christian
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Es bedanken sich: dragomir
#23
(24.01.2019, 09:37)Theloo schrieb: Im Kaufvertrag wird in der Regel festgelegt, dass das Fahrzeug schnellstmöglich abgemeldet werden muss. Schnellstmöglich heist für mich nicht, dass man in aller Seelen Ruhe noch dran rum Doktoren kann und es dann irgendwann zur hu bringt (für sowas brauch man nämlich keine 4 Wochen sondern maximal 2-3 Tage) sondern dsss der Käufer das Fahrzeug am nächsten Werktag abmeldet.


Sowas ist aber nirgends niedergeschrieben und gesetzlich verankert und stellt lediglich eine Klausel in einem Individualvertrag dar, oder? Wir möchten nämlich auch sehr bald den Twingo meiner Freundin verkaufen und wissen bisher noch nicht ganz recht, wie wir das mit dem Auto abmelden bei einem Verkauf am besten angehen sollen. So wie ich nämlich dort gelesen habe, muss nicht immer zwangsläufig der Verkäufer, aber auch nicht zwangsläufig der Käufer den Wagen abmelden. Dies scheint, so wie ich es verstanden habe, individuell vertraglich geregelt zu werden. Einfacher wäre es doch dann natürlich für uns, wenn wir den Käufer damit beauftragen?! Im Grunde bräuchte der Käufer in dem Fall doch nur die notwendigen Kfz-Unterlagen, sprich Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie den Personalausweis, richtig? Ferner habe ich auf der Seite gelesen, dass Fahrzeuge, die ab 2015 zugelassen wurden, mit Sicherheitscodes versehen sind und online abgemeldet werden können. Dies gestaltet das komplette Prozedere ja dann demnächst noch viel einfacher...
Pessimisten stehen im Regen. Optimisten duschen unter den Wolken.
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#24
Privat an Unbekannte nur abgemeldet verkaufen.
Da kann einfach zuviel schief gehen
http://www.twingotuningforum.de/thread-12771.html
http://www.twingotuningforum.de/thread-40289.html
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#25
Am Tag der Fahrzeugübergabe wird das Fahrzeug abgemeldet. Der Käufer kann/darf ja an diesem Tag noch damit fahren, auch ohne Stempel in den Schildern.
Auf Aussagen wie: "Ich melde das Motorrad gleich am Montag um" habe ich einmal und seit dem nie wieder verlassen....
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#26
Ah ok alles klar, das ist gut zu wissen. Danke.
Pessimisten stehen im Regen. Optimisten duschen unter den Wolken.
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#27
(08.06.2019, 11:34)ogniwT schrieb: Am Tag der Fahrzeugübergabe wird das Fahrzeug abgemeldet. Der Käufer kann/darf ja an diesem Tag noch damit fahren, auch ohne Stempel in den Schildern.

fast richtig. am toyo hatten wir genau dieses problem letztes jahr.
gefahren darf nach der abmeldung genau zu drei orten:
- direkt nach hause
- zum nächsten entsorger / verschrotter
- zu einem händler im eigenen oder maximal einem angrenzenden landkreis.
quer durch die republik geht nicht. so jedenfalls meine recherchen im oktober letzten jahres. selbst bei der zulassung mußte die mitarbeiterin einen kollegen nach den gegebenheiten der "letzten fahrt" fragen. Wink


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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Es bedanken sich: handyfranky
#28
Richtichhhh, wenn du jetzt im einem Rutsch dein neues Auto mit den selben Kennzeichen zulässt, darfste mit beiden Autos nicht zur Zulassungsstelle fahren.
Bleibt gesund und haltet bitte Abstand

Mein MC Silver, Megane CC Bj 2006 K4M,112PS, 199 Tkm gelaufen
Die Peaches meines Sohnes, Twingo Bj 03.2003 Beach, D7F, mit UCH etwas über 162 Tkm gelaufen.
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Es bedanken sich: dragomir


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