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Auto Stilllegen ohne Papiere und Nummernschilder
#1
Hallo

Ich bin Ratlos vielleicht kennt sich jemand von euch aus.

Vor einem Jahr habe ich für meinen Sohn ein Auto angemeldet.
Fakt ist er hat das Auto Angemeldet verkauft und jemand anderes fährt mit meiner Zulassung rum.

Ich bin gerade ziemlich enttäuscht und weiß nicht wie ich den wagen stilllegen kann.


LG

Jenso
Twingo Night and Day VF1CN0A0542334XXX mit D4F J7 ez.23.03.2009

Twingo C06 Privileg VF1C06D0529786XXX mit D4F ez.18.06.2003
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#2
Gaaaaaanz schwierige Kiste. Ein Freund hat seinen 3er mal angemeldet verkauft, im Kaufvertrag war festgehalten, dass der Wagen am nächsten Werktag abgemeldet werden muss. Nunja, mein Kumpel hat ein 3/4 Jahr Ärger und Rennerei deswegen gehabt.
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#3
Hallo Jens.
Was du auf gar keinen Fall machst: Die Versicherung abmelden.
Never never ever.
Hat meine Mutter mal mit einem verschenkten Wohnwagen gemacht und das gab den dicksten Stress für SIE der dazu auch noch teuer war.
Mein Tipp, gehe zum Straßenverkehrsamt und sprich mit dem Dienststellenleiter.
Das muss nicht beim ersten Mal erfolgreich sein, aber du musst es aktenkundig haben dass das Fahrzeug nicht mehr in deinem Besitz ist.
Hier mal meine Erfahrung in anderen Fällen Update BMW erster Beitrag http://www.twingotuningforum.de/thread-8797.html
Dass man innerhalb der Familie keine Kaufverträge über "Schrottkarren" abschließt dürfte auch einem Beamtena... klar sein.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#4
Bist du der Halter und der Versicherungsnehmer?
Es gibt da schon Möglichkeiten, aber da musst du dich mit der Zulassungsstelle und auch dem Zoll (KFZ Steuer) kurzschließen.
So weit ich das noch weiß, gibst du erst mal über den Sachverhalt eine eidesstattliche Versicherung ab.
Am besten pronto, denn jedes Vergehen Strafzettel / Parkticket bleibt erst mal an dir hängen, da du ja keine Unterlagen über den
Verkauf hast und das Gegenteil nicht beweisen kannst.
Wie Theloo schon schrieb, das kann aber dauern. Vor allem weil bei dir der jetzige Besitzer / Fahrer nicht mal bekannt ist.
Ginge es "nur" um dich und deinen Sohn, wäre es etwas einfacher.
-
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#5
Hallo

Ich bin Halter und Versicherungsnehmer

Ich werde Montagmorgen zur Zulassungsstelle fahren und den Leuten mein Problem schildern
wenn es nicht anders geht dann werde ich wohl eine Zwangsstilllegung beantragen die kann je nach Fall bis zu 300€ kosten.
Ich muss mich absichern....

Wenigstens weis ich jetzt warum er sich nicht gemeldet hat Führerschein weg und trotzdem mit Papis zulassung weiterfahren ist traurig.

Mal schauen was die vom STVA Montag sagen


LG

Jenso
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#6
Was evtl auch noch ginge:
Einwohnermeldeamt und eine Adressauskunft über deinen Sohn anfragen. (Falls er sich überhaupt umgemeldet hat) Das kostet 5-15€
Dann ein Einschreiben + Rückschein an ihn mit der Aufforderung sich um die Ab/Ummeldung zu kümmern und dir die
Bescheinigung IM ORIGINAL zukommen zu lassen.
Wenn das nicht bis zum XX.XX passiert ist, leitest du rechtliche Schritte /Polizei usw....

Aber trotzdem in jeden Fall zur Zulassungsstelle und denen Bescheid geben, das der Wagen nicht mehr in deinem Besitz ist.
Das geht eh nicht Rückwirkend, sondern ab dem Tag an dem Du vorstellig geworden bist.
-
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#7
(11.01.2019, 18:34)Jenso1973 schrieb: ...Mal schauen was die vom STVA Montag sagen...

Haben die bei euch nicht Samstag Vormittag offen?
Schau dass du da mit was amtlichen in der Hand wieder herauskommst.
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#8
Hallo

Ich war heute den ganzen tag in Niedersachsen unterwegs das Auto wurde 3 mal weiterverkauft mit meinen Nummernschildern.
Der 2te Käufer wurde von der Polizei erwischt der ist noch in der Fahrschule
Da der wagen nicht als gestohlen gemeldet war wurde das Auto nicht sichergestellt.

Der 3te "Besitzer" war nicht anzutreffen aber meine Nummernschilder waren an einem Golf3 montiert der in der nähe von dem Haus stand.

Ich habe versucht die Papiere zu bekommen aber mir wurde gesagt ich soll mich verpissen und das ich angezeigt werde weil ich meine Nummernschilder gestohlen habe.

Die Polizei in Lingen fühlt sich nicht zuständig die können oder wollen mir nicht Helfen es ist nicht verboten Nummernschilder an ein Fahrzeug zu bauen nur wenn ich ein Video hätte wie er damit fährt können sie was machen.

Ich kenne solches "pack" mit dem ich heute zu tun hatte nur aus dem TV und bin froh das ich meine Schilder habe.

Montag morgen um 7:45 macht unser STVA auf dann fahre ich dort hin ich habe die Adresse und Name von den Typ und werde wohl eine Zwangsstilllegung beantragen müssen.

So sieht es jetzt aus....

LG
Jenso
Twingo Night and Day VF1CN0A0542334XXX mit D4F J7 ez.23.03.2009

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#9
(12.01.2019, 20:05)Jenso1973 schrieb: Die Polizei in Lingen fühlt sich nicht zuständig die können oder wollen mir nicht Helfen es ist nicht verboten Nummernschilder an ein Fahrzeug zu bauen nur wenn ich ein Video hätte wie er damit fährt können sie was machen.

merkwürdig, denn der golf dürfte dann nicht auf einer öffentlichen strasse stehen, da ja die nummernschilder kaum zu dem passen dürften. dann ist der also nicht oder anders zugelassen. das sowas die polizei nicht interessiert, finde ich schon merkwürdig.


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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#10
Hallo Jenso,
das hört sich echt schlimm an.
Zum Glück hast du bei dem ganzen Mist deine Schilder.
Du musst überhaupt nichts beantragen.
Du legst jetzt höchst offiziell DEINEN Twingo still, ganz normal beim Straßenverkehrsamt, zur Not mit einer Verlustanzeige der Zulassungsbescheinigung.
Den "Brief" wirst du hoffentlich haben.
Wenn nicht, dann sage dass der Twingo samt Papieren unterschlagen wurde, das ist schonmal ganz was anderes als gestohlen.
Sprich bitte mit dem Amtsstellenleiter, die können sehr viel machen, nur per Kopfnicken, das habe ich mitbekommen.
Außerdem sind dem solche Fälle zu Genüge bekannt.

Wenn du in einer Meldehalle bist, egal ob Einwohnermeldeamt oder KFZ Zulassungstelle, dann siehst du mal einen Querschnitt durch die Bevölkerung.
Weitab von den Kreisen in denen man sich sonst bewegt.
Und heute hast du noch ganz andere kennengelernt. Mist.

Die Polizei hat den Schuss ja wohl auch nicht gehört.
Die hätten den Golffahrer mal höflich nach den Papieren gefragt und danach hätte der verdammt dämlich aus der Wäsche geschaut.
Kennzeichen und Auto sind so etwas wie eine zusammengesetzte Urkunde.
Das was da gemacht wurde ist Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung.
Wenn sich das wirklich so abgespielt hat, dann wisst ihr warum ich immer so begeistert von unserer Polizei bin.
Rechtschaffende Bürger drangsalieren und bei Verbrechen einfach nicht einschreiten.
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#11
Ich nochmal.
So ganz klar komme ich damit nicht.
(12.01.2019, 20:05)Jenso1973 schrieb: ...Der 2te Käufer wurde von der Polizei erwischt der ist noch in der Fahrschule...

Spätestens hier kontaktiert die Polizei doch mal den Halter (dich) und nimmt den ins Gebet.
Zitat:Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft. Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich: Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

Da kam also auch nichts?
Seltsam seltsam.


Nochmal was
Dr. iur. Henning Karl Hartmann schrieb:Strafbare Manipulationen an Kfz-Kennzeichen

Es mag etwas verblüffend erscheinen und hört sich nach einer juristischen Stilblüte an: Das Kfz-Kennzeichen an sich ist keine Urkunde, sondern erst durch das feste Anbringen an einem Fahrzeug wird beides zu einer sog. zusammengesetzten Urkunde...
Was passiert nun, wenn ich an der Prüfplakette oder an dem Kennzeichen selber Veränderungen vornehme? Richtig, ich begehe eine Urkundenfälschung, geregelt in § 267 StGB. Das gleiche gilt aber auch, wenn ich ein für ein anderes Fahrzeug ausgegebenes Kennzeichen an meinen Pkw schraube, wenn das angebrachte Kennzeichen gültig ist. Denn dann wird durch den Austausch des Bezugsobjektes die zusammengesetzte Urkunde verfälscht....

Ich frage mal: Sind die Bullen heute wirklich so strunzendoof?
Die gehören nochmal auf die Schulbank bei reduziertem Gehalt wenn das alles stimmt was du erzählst.
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Es bedanken sich: heingumpel
#12
Eins habe ich rein interessehalber noch nicht verstanden: Ist das unterschlagene Fahrzeug überhaupt ein Twingo?

Und mit Deinen Beschreibungen kommen mir zwangsweise die Berichte der angeblich von den arabischen Clans underwanderten Berliner Polizei(akademie) wieder in den Kopf ... ein Cousin kratzt dem anderen bekanntlich kein Auge aus!
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#13
Bislang habe ich noch nichts bekommen aber was nicht ist kann ja noch werden.

zum Glück habe ich zumindest einen Kaufvertrag mit Ausweiskopie wo ganz klar drin steht das
Herr P. das auto an den Herr M. verkauft hat.

1. Mein Sohn konnte das Auto nicht mehr fahren und es stand rum
2. Herr P. hat ihm angeboten das Auto im Auftrag zu verkaufen
3. Herr P. verkauft das Auto an "Herr" M. mit Kaufvertrag ohne zu prüfen ob der überhaupt einen FS hat
4. M. wird abends mit dem KFZ gestoppt Polizei prüft ob das Auto gestohlen ist und verbietet die weiterfahrt.
5. M. verkauft das Auto an einen Kumpel S. weiter auch wieder mit Kaufvertrag
6. Ich stehe bei S. vor der Tür meine Kennzeichen sind an einem Golf3 Montiert
7. Ich nehme meine Nummernschilder an mich und verlange die Papiere weil ich das Auto selber abmelden muss/will
8. Herr S. und sein Vati sagen mir ich bekomme die Papiere nicht und ich soll mich zum teufel scheren
9. Ich fahre zum Präsidium und der freundliche Beamte sagt mir ganz deutlich das dies kein Fall für die Polizei ist.
Der Kennzeichenmissbrauch hat ihn nicht interessiert!


Wenn ich das nicht selber erlebt hätte würde ich das auch nicht glauben das ist leider die traurige Realität.

Ich bin froh das ich wenigstens die Nummernschilder an mich nehmen konnte.

So sieht es aus morgen früh um 7:45 steh ich beim STVA und werde das FZ abmelden ohne Papiere.

Sollte ich einen Anwalt aufsuchen ?


LG

Jenso
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#14
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich das auf jeden Fall machen. Falls nicht, lass es. Für böse Briefe schreiben nimmt der richtig Geld und deine Kosten explodieren.

Geh zum Straßenverkehrsamt, schilder denen was passiert ist. Es gibt auf jeden Fall auch eine Möglichkeit der Zwangsstilllegung, ohne Kennzeichen, was ich von beruflicher Seite her kenne.

Da Du die Kennzeichen hast, aber nicht die Papiere, solltest Du trotzdem weiter kommen, wenn DU der eingetragene Halter bist. Notfalls meldest Du den Schein und den „Brief“ als verloren / gestohlen. Aber du kannst Dich ja ausweisen und da gibt es auf jeden Fall eine Lösung.


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Wo er seine Finger im Spiel hat(te):

die blaue Sau - mein 1. Twingo Arrow 1.6 16V K4M und einiges mehr - staubt gerade etwas ein Twisted Evil
Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo Arrow Kompressormotor und vieles mehr in Vorbereitung Shocked
Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo Arrow schwarz, breit, stark / R.I.P. Crying or Very sad
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Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo Arrow brauner Lack, beiges Leder & eigentlich am Thema "Alltag" vorbei Very Happy
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Kermit - sollte ein PickUp werden Arrow war hinterher fast ein Cabrio Rolling Eyes
Flippi - das Chamäleon Arrow leider nicht mehr zu retten gewesen Sad
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#15
Jetzt nicht (Anwalt) und ich glaube dass das nicht notwendig ist.
Sprich mit dem Amtsstellenleiter, ich sage s nochmal.
Bohre und lasse dich nicht abweisen, die Angestellten die am Schreibtisch mit dem Publikum kommunizieren dürfen gar nichts machen was auch nur einen Millimeter von den Standardvorgängen abweicht, und das ist im Prinzip auch richtig so.
Bereite die Verlustanzeige für die Papiere vor bzw. fülle sie schon vollständig aus.
Hier in Köln kannst du dir die schon vorab runterladen.
Das ist in meinen Augen deswegen wichtig weil damit du überhaupt erstmal mit jemandem im Amt sprechen kannst.
Genau genommen sind die Papiere natürlich nicht weg, das würde ich auch nicht verschweigen, denn das kann Ärger geben.
Das A&O ist es mit jemanden Kompetenten zu sprechen.

Wenn du kampflustig bist sorgst du dafür dass diese idiotischen Bullen eins auf die Mütze bekommen.
Das stinkt dermaßen und passt blöderweise so genau in mein Bild von dem Verein dass es nicht zum Aushalten ist.
Dafür würde ich mir Hilfe bei der Presse und nicht bei einem Anwalt holen.
Du kannst dem Letztbesitzer übrigens auch noch heute am Sonntag per Telefon mit Anzeige drohen wenn er dir die Papiere nicht rausrückt.
Ich hoffe sehr dass du Fotos vom Golf gemacht hast an den die Kennzeichen montiert waren, denn damit ist er definitiv dran.
Die einzige legale Möglichkeit dazu wäre gewesen, habe ich auch schon einmal gemacht, den Twingo ab oder umzumelden was du mitbekommen hättest (Steuererstattung und Versicherungsrückmeldung) und die Kennzeichen als Wunschkennzeichen an einem andern Fahrzeug montieren.
Was sagt der TÜV Stempel?
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