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Maximale Rad-/Reifen-Kombi?
#16
(05.10.2018, 16:42)DerAndere schrieb: Puuuuhhh da bin ich ja son bissel froh, dass es nicht gaaaanz so einfach zu sein scheint. Smile
Also ich halte mal fest :

165/60R14 mit 1690mm, oder 185/55R14 mit 1708mm, 185/50R14 mit 1653mm sollten passen.

Diese Reifen sollten also erlaubt sein, aber ich muss sie in jedem Fall beim TÜV eintragen lassen.


Vielen vielen DANK

Die drei oben genannten Größen passen auf die Felge und weichen vom Abrollumfang her nicht zu weit ab. In wie weit der TÜV diese dir einfach so einträgt musst Du mal erfragen, normalerweise wird das dann aber eine recht teuere Einzelabnahme. Darum ist es in der Regel nicht verkehrt, wenn man mit einem Vergleichsgutachten dort auftaucht, also von einer Zubehörfelge mit gleicher oder zumindest ähnlicher Dimension in der die gewünschten Reifengrößen aufgeführt sind.

In dem Gutachten stehen schon mal die 165/60R14 drin: https://www.reifensuche.com/RequestFile?...&id=147920

In die hier die 185/50R14 https://www.reifensuche.com/RequestFile?...&id=117388 ist allerdings eine 6 Zoll felge, aber im Gutachten für die 5,5x14 stehen die 185/50 für den Clio drin, also generell kein Problem. Ich würde mal beides ausdrucken und mitnehmen.

(05.10.2018, 15:51)cooldriver schrieb: ...
Warum die Norm nicht einschränken aber erweitern , wo steht sowas ?
....
Bei Sportreifen sicher auch angebracht.

Weil es keine Markenbindung mehr in den Fahrzeugpapieren (COC) bei Originalausrüstung gibt. Das bedeutet wenn mein Auto mit 195/50R15 Reifen auf einer 7 Zoll Felge vom Band rollt, dann kann ich da jeden Reifen in der gleichen Größe, welcher über eine E-Kennzeichnung verfügt, drauf machen ohne dass ich mich vorher über die Zulässigkeit der Kombination beim Reifenhersteller erkundigen muss.

Wenn das Sportreifen ohne E-Kennzeichnung sind, dann sind diese im öffentlichen Strassenverkehr eh nicht zugelassen.
Gruß
Oliver

>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<
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#17
Es sind straßenzugelassene Sportreifen mit E-Kennung. Die Reifen bin ich 3 Jahre auf dem Twingo gefahren und es gibt genug andere Leute, die diese fahren. Einmal wollte mir ein „netter“ Beamter ans Bein Pinkeln weil die E-Kennung nur auf einer Flanke ist und man somit diese nur auf der Fahrerseite lesen kann.
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#18
Das is doch mir völlig wurscht was du für Reifen fährst. Ich versteh die ganze Diskussion nicht, das Einschränken der zulässigen Felgenmaulweiten ist das gleiche, wie wenn die sagen würden ein H-Reifen ist bei uns nur bis 200km/h zugelassen und nicht bis 210km/h, oder ein LI von 92 bedeutet bei uns nicht 425kg, sondern nur 400kg...
Gruß
Oliver

>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<
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#19
Ich hab lediglich erwähnt, dass ich sie gefahren bin, um zu verdeutlichen das es ganz normale legale reifen mit E- Kennung sind. Aber wenn du schnippisch werden willst können wir das Gespräch auch einstellen. Ich vertraue da dem Hersteller doch ein wenig mehr, der wird am besten wissen für welche Felgenbreiten seine Reifen vorgesehen sind.
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#20
Ich hab mich jetzt mal durch das ganze Federal-Programm gewühlt. Der 595RS-R ist der einzigste Reifen der da Einschränkungen macht. Egal ob 595RS-Pro, 595-RS-RR, 595, 595-evo und deren ganze Winterreifen, alle restlichen halten sich an die ETRTO Vorgabe. Für mich ist das schlicht falsch in der Tabelle drin. Meine persönliche Meinung.
Gruß
Oliver

>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<
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#21
BESTEN DANK für die Hilfe und die Gutachten @ll
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#22
Was kam denn nun bei der ganzen Sache eigentlich als Ergebnis raus?
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!

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Meine beiden:
Isabella: 2001 mit D7F ohne Klima, ohne UCH
Kogi: 2003 mit D7F mit Klima, mit UCH
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#23
@Eleske wenn Du mich meinst Smile siehe @http://www.twingotuningforum.de/thread-40036.html
Kurzform:
Ich habe jetzt Winterräder 165/60 auf 14 Zoll Intra und Sommer 195/45 auf 14 Zoll Intra.
Beides eingetragen....hat aber gedauert Smile


Grüße derAndere
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#24
ZZTwingo1 
Ich hab nämlich jetzt Rückmeldung von der DEKRA bezüglich 185/55R14 auf Originalfelge. Mit der Aussage kann ich nur nicht sonderlich viel anfangen...

Frage:
Zitat:ich habe dieses Gutachten von Ronal gefunden (https://www.reifensuche.com/RequestFile?...&id=147920).

Die Maße der Felge stimmen mit der Serienfelge überein (5,5Jx14).

Ich fahre die Original-Stahlfelge und würde nun gern für den Sommer breitere Reifen aufziehen.
Dazu würden mir die 185/55R14 75T gut gefallen.

Was würde eine Eintragung kosten, worauf müsste ich achten, um eine Eintragung möglich zu machen und ist es überhaupt möglich, diese Dimension einzutragen?

Original verbaut sind 155/64R14 75T.

Am Abrollumfang würde sich also nur minimal etwas ändern.

MfG

XXX

Antwort:
Zitat:Sher geehrter Herr XXX,
für die Auswahl der "Ersatzräder" können sie die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis vergleichen. Hier finden Sie für ihr Fahrzeug auch Angaben der geprüften Reifengrößen. Allgemein gilt hier, dass Sie eine für ihr Fahrzeug geprüfte Felge und eine im Gutachten dazu geprüfte Reifengröße verwenden und die jeweiligen Auflagen und Bedingungen beachten und erfüllen. Das sind ggf. Auflagen zur Nacharbeit an der Fahrzeugkarosserie, Herstellung der Freigängigkeit und der Radabdeckung..usw...usw..

Schaue ich mir die letzten vier Seiten genauer an, also die Auflagen A1) - A10), sowie A93) (Schneekettennutzung) und EF0) (Räder dürfen nicht kleiner als Serie sein), sowie G6F) (Beachtung von G01) und A01), wenn Reifen serienmäßig nicht 165/60 14 entsprechen),
dann sollte mein Twingo im Serienzustand doch all diese Auflagen erfüllen.

Das würde bedeuten, Reifen montieren, zur DEKRA fahren, Räder wechseln, eintragen lassen. Oder sehe ich das Grundlegend falsch?

Zur Auflage G01):
Wie erbringt man einen Nachweis über die Tachoabweichung?
Der Abrollumfang und Durchmesser von Serie beträgt ja: 169,4cm und 55,7cm
Und der von den neuen Reifen wäre bei: 170cm und 55,9cm

Macht einen Unterschied von: 0,6cm und 0,2cm
also eine Differenz von ca 0,4% und 1mm mehr Bodenfreiheit.

Die Auflagen nochmal als Zitat angehängt, damit man nicht laufend den Link öffnen muss Smile

Zitat:G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.

A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A0Cool Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).

Es dürfte ja vom TÜVer her nichts im Wege stehen, und umgebaut werden muss laut Gutachten ja auch nichts, oder hab ich was übersehen?

Tut mir leid, für die möglicherweise dummen Fragen, aber ich möchte schon gern solche Gutachten verstehen lernen, und, wenn nicht mit zu großem Aufwand verbunden, breitere Schlappen für den Sommer, wenn ich eh einmal neue Kaufen muss Very Happy
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!

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Isabella: 2001 mit D7F ohne Klima, ohne UCH
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#25
@Eleske
öhmm naja ich glaube nicht, dass das so laufen wird...bei mir lief es jedefalls ganz anders.
Und verstanden habe ich das auch nicht richtig...aus den Erfahrungen die ich gesammelt habe würde ich folgendes sagen.
Wobei ich ausdrücklich betone....ich bin da kein Experte...schreibe nur das, was ich erlebt habe.

Wichtig ist:

-der Reifen darf beim lenken nirgends dran "reiben"
-der Reifen bzw. das Profil darf nicht über die Karosserie schauen, wenn er nach vorne ausgerichtet ist
-Vergleichsgutachten haben mir nichts gebracht, nur das was Renault direkt in ihrer Dokumentation schreibt...und da kommen keine 185 vor....
-es obliegt immer dem Gutachter vor Ort, wie scharf er sämtliche Vorgaben auslegt...das kann sehr unterschiedlich sein
-eventuell muss das Handbremsseil umgelegt werden

- ich musste 120€ für 195er bezahlen + 60€ für die 165er
- danach zum KFZ-Stelle und das dort eintragen lassen nochmal 10 €

Grüße und so long DerAndere
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#26
https://www.oponeo.nl/banden-zoeken/s=2/...vxQRa/2RWw==

Die 175/60.14 ist auch sehr gut fur die 5.5 felgen.
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