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Kunifer CUNI zulässig in Deutschland
#1
Bis 2016 waren sie ein heißes Eisen, die biegefreundlichen und korrosionsbeständigen Kunifer Bremsleitungen aus einer Kupfer-Nickel-Legierung.
Nun hat der dänische Hersteller Quick Brake eine Zulassung erwirkt, die natürlich nur für seine eigenen Leitungen gilt, aber immerhin.
Die Meterware ist zB bei Stahlgruber und Berner erhältlich in Ringen ab 5m.

Es muss draufstehen:

4,75MM X 0,71 3/16 X 226 CN102 BSEN 12449 BS2871 ECT QB DIN 74 234
(OJD Quick Brake Kennzeichnung)

Es muss nichts eingetragen werden. Die Freigabe beruht auf einer Arbeitsanweisung des TÜV Hessen Nr. K2016/09 vom 18.5.2016 (gilt ganz streng genommen nur für Hessen) und einer Arbeitsanweisung der GTÜ Nr. TL/00136 ebenfalls vom 18.5.2016, bundesweit gültig.

Die Arbeitsanweisung gilt für alle Fahrzeuge, nicht nur für die, bei denen serienmäßig Kunifer verbaut wurde.


Auf der Stahlgruber Website kann man herunterladen (PDF)

DIN 74234 für Bremsrohre
Montageanleitung
Marktinformation
Hersteller-Prüfzertifikat

.
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#2
Danke für die Info,
aber ich gehe einfach um die Ecke zu meinem KFZ-Teilehändler und Kaufe das was ich brauche ohne ein was auch immer Gutachtenkrempel und das passt auch.
Es kann eben auch einfach sein^^
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut Twisted Evil
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#3
Hab bei mir im R5 die Leitungen vom Korrosionsschutzdepot verbaut, denen lag auch eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bei, hat den TÜV aber bis heute nie interessiert, obwohl eine Leitung sich durch den Tausch optisch deutlich von den serienmäßigen, kunststoffummantelten Leitungen unterscheidet.

Zitat von korrosionsschutzdepot.de:

"Unsere Kunifer-Leitung Typ CN102 (auch Cunifer 10 genannt) entspricht in Zug- und Druckfestigkeit der britischen Norm BS2871.3 bzw. BS EN12449 (letzteres ist gleichzusetzen mit DIN EN12449 und ersetzt mit DIN EN 12451 die alte DIN 1785, alle DIN entsprechen dem aktuellen Werkstoffkurzzeichen CuNi10Fe1Mn) sowie der Werkstoffnummer 2.0872, bzw. CW352H und sind nahtlos gezogen. Gemäß DIN 74234 "Hydraulische Bremsrohre Bördel" Abschnitt 3 sind Bremsrohre mit Werkstoffkurzeichen CuNi10Fe1Mn (2.0872) (ehemals DIN 17664), als Bremsrohre zugelassen. Leider kann keine ABE bzw. ein Teilegutachten mitgeliefert werden, was zu der paradoxen Situation führt, dass Kunifer-Leitung zwar zulässig sind, der TÜV aber dennoch die Abnahme im Einzelfall verweigern kann.

Unterlagen über die Einhaltung der Normen können Sie gerne bei uns anfordern."
[Bild: signeu.jpg]
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#4
(27.02.2018, 13:50)Tarakan schrieb: Bis 2016 waren sie ein heißes Eisen, die biegefreundlichen und korrosionsbeständigen Kunifer Bremsleitungen aus einer Kupfer-Nickel-Legierung.
Nun hat der dänische Hersteller Quick Brake eine Zulassung erwirkt, die natürlich nur für seine eigenen Leitungen gilt, aber immerhin.
Die Meterware ist zB bei Stahlgruber und Berner erhältlich in Ringen ab 5m.
DIN 74234 für Bremsrohre
Montageanleitung
Marktinformation
Hersteller-Prüfzertifikat

.

Hallo,
mit unserem Ford hatte ich nach dem Werkstatt-KÜS bei Ford im Nov. 2016 ein komisches Bremsverhalten.

Daraufhin bin ich zum TÜV und hab die Bremse überprüfen lassen.

Mängel:
108-EM-Feststellbremse ungleichmäßig
121-EM-Bremsleitung mittlere Ausführung unzulässig
121-EM-Bremsleitung hinten Ausführung unzulässig
121-EM-Bremsleitung Kunifer Leitung sowie Schneidringverbindung nicht zulässig, bitte ersetzen

Die Ford Werkstätte war ganz kleinlaut und haben die Möglichkeit zur Nachbesserung folge geleistet.

Bei Bremsen geht es nach Hersteller Arbeitsanleitung sonst ist die ABE weg!

Sorry,
so hat man mir es erklärt.

Gruß
Helmut
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#5
Wenn das Bremsverhalten nach dem Wechsel der Leitung komisch war wird da aber noch was anderes im Argen gewesen sein...
[Bild: signeu.jpg]
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#6
Ich tippe bei soetwas eher auf nicht richtig entlüftet oder undicht.

Im übrigen gibt es bei Renault nur Meterware als Bremsleitungsersatz.
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#7
(28.02.2018, 22:19)KevKev1991 schrieb: Ich tippe bei soetwas eher auf nicht richtig entlüftet oder undicht.

Im übrigen gibt es bei Renault nur Meterware als Bremsleitungsersatz.

Hallo,
es stimmte auch was nicht.

Es ging mir mehr um oben aufgeführten Passus:

Leider kann keine ABE bzw. ein Teilegutachten mitgeliefert werden, was zu der paradoxen Situation führt, dass Kunifer-Leitung zwar zulässig sind, der TÜV aber dennoch die Abnahme im Einzelfall verweigern kann.

Der TüV-Prüfer erklärte mir noch:

Das Thema haben jetzt noch im Kollegenkreis diskutiert!

Vor dem Verbau würde ich Rücksprache halten.

Gruß
Helmut
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#8
Zitat:Vor dem Verbau würde ich Rücksprache halten.

Gruß
Helmut

Das war die Situation vor dem Quick Brake Event. Da gab es immer die entschiedene Möglichkeit von Ärger. Problemlos waren nur Autos, bei denen Kunifer serienmäßig drin war, alles andere war Russisch Roulette.

Die Rücksprache ist wenig hilfreich, denn schon nach 2 Jahren bei einer anderen Prüfstelle kann es wieder anders beurteilt werden. Ganz wichtig ist zB die dauerhafte und dauerhaft sichtbare Kennzeichnung der Leitung.
Was hilft sind Fakten, am besten man besorgt sich die Arbeitsanweisung und legt sie bei der HU-Abnahme vor.

Schneidringverbinder sind nicht zugelassen, das stimmt so. Darüber gibt es einen anderen Thread.
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#9
(03.03.2018, 08:07)Tarakan schrieb:
Zitat:Vor dem Verbau würde ich Rücksprache halten.

Gruß
Helmut

Problemlos waren nur Autos, bei denen Kunifer serienmäßig drin war, alles andere war Russisch Roulette.

.

Hier liegt, glaube ich, der Hase im Pfeffer.

Der KFZ Hersteller hat für das vorgeführte Fahrzeug eine Betriebserlaubnis, ABE, erwirkt.
Daher muß eine Reperatur auch nach den Vorschriften des Herstellers erfolgen.

So sagen mir es die Ing..

Gruß
Helmut
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#10
Ja das sagen sie immer. Es richtig, eigentlich aber eine Ausrede, wenn weitere Unterlagen über geänderte Teile nicht vorhanden sind.
Beispiel: Kein Motorradhersteller gibt Stahlflex-Bremsleitungen frei. Dennoch sind sie legal, weil deren Hersteller sie hat prüfen lassen. Dann geht es den Fahrzeughersteller nichts mehr an. Der Fahrzeughersteller kann keine zwingenden Regeln erfinden. Entscheidend sind staatliche Gesetze und die Regeln der Technik. Der Nachweis darüber, ob diese eingehalten werden, kann allerdings sehr teuer werden.

Daher sind mit der o.g. Arbeitsanweisung gekennzeichnete Kuniferbremsleitungen von Quick Brake legal - in JEDEM Auto.
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