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Ärger mit den Intras
#1
moin moin liebe twingofreunde ,

war gerade beim TÜV und bin echt hart sauer ....

ich habe mir am samstag 35/35 vogtlandfedern inkl. neuer bilstein stoßdämpfer eingebaut
und meine kürzlich erworbenen Intras angebaut ( 6,5j x14 ) , reifen 195/40r14.

Heute morgen bin ich ganz wacker zum TÜV hab ihme die gutachten von den ferdern und von den intras
hingelegt , er schaute kurz und meinte dann : " felgen abbauen , die trag ich nicht ein , gutachten ungültig "
auch eine 21er abnahme wollte er nicht machen , da die felgen in DE nicht mehr zugelassen sind und bereits seit
mehreren jahren nicht mer eingetragen werden ( dürfen ) .

also bin ich mal fix zur Dekra gefahren , die sagten mir " iss ne 21er ab zum TÜV " .....

was kann ich nun tun um doch noch mit den intras zu fahren ??

gibt ja so einige die mit den dingern fahren .....

wagendaten : C06 , Bj2006 , 58ps motor ....

für tipps und hilfe bin ich echt dankbar
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#2
Am besten die Original Papiere von Renault für die Felgen mitnehmen. Habe ich auch gemacht. No Prob.
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#3
Hab die original papiere vorliegen und mitgenommen :/
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#4
Zu aller erst würde mich mal eine genaue Begründung interessieren. Mit "Gutachten ungültig" hätte ich
mich nicht zufrieden gegeben.
Wenn die Traglast, Freigängigkeit und alles weitere passt, ist es ziemlich egal von welchem Hersteller
die Felge ist. Und würden die Felgen aus irgend einem Grund die Verkehrssicherheit
beeinträchtigen, dann müssten alle T1 mit Intras Post vom Tüv bekommen.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#5
das erzähl mal dem "netten " prüfer vom TÜV NORD in Rendsburg ...... hab ich ihm auch gesagt das ich nicht der alleinige besitzer derartiger felgen bin ..... aber juckte ihm herzlich wenig ......
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#6
Such dir einfach einen anständigen Prüfer. Gibt halt Leute die wirklich das machen was sie dürfen und dann welche die nur das machen was sie wollen.
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#7
nun war ich beim tüv in eckernförde der iss 30 km von hier entfernt .... gleiche nummer .... abgelehnt bekomme die intras nicht eingetragen ..... hat evtl jemand aktuell welche eintragen lassen ?? wenn ja kann mir jemand n foto von der eintragung schicken .... villeicht geht das dann ja doch wenn der prüfer sieht das es andere gibt die eintragen Very Happy
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#8
Gibt es eigentlich einen Grund warum die nicht eintragen?
Passt denen die Rad-Reifen Kombination nicht (Abspringgefahr)?
Gibt es Probleme mit der Festigkeit?
Gab es einmal irgendeinen Fall wo diese Felge ursächlich für einen Unfall war?
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#9
Das mit der Gefahr des abspringens ist mir nur von der Kombination 7x13" Felge mit 175/50R13 Reifen bekannt.
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#10
Weitersuchen, einer trägt's schon ein.
Kann nervig werden. Vielleicht mal zur Dekra im Osten fahren.
Auf jeden Fall immer eine Reifenfreigabe mitnehmen. Die braucht man streng genommen zwar auch nicht, aber sie wollen sie immer sehen.

Ich habe sie eingetragen (1998 ) und es gab keinen Ärger damit, bei keiner HU. Irgendwann habe ich die Papiere berichtigen lassen, damit die Reifenbindung verschwand.
Was die Begründung "ungültig" angeht, würde ich an Renault, TÜV oder und KBA schreiben. Da kommt bestimmt Hintergrundinformation ans Licht.

Es gibt viele Gründe, warum Gutachten "ungültig" werden können. Firma aufgelöst, Gebühren nicht bezahlt, technische Anforderungen geändert usw usw usw. Oft sind das Bürokratieprobleme und keine technischen Mängel. Natürlich gibt es die auch.

Wenn du den Grund kennst und evtl. sogar schriftlich beweisen kannst, findest du viel leichter einen Ingenieur, der nach §21 einträgt. Das kann der entscheidende Hebel sein. Bei der Einzelabnahme zählt nur Technik, keine Gutachtenspielchen.
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#11
Das Einzige, was ich mir vorstellen kann, was den Prüfer stören könnte ist der wesentlich kleinere Abrollumfang. Da wurden die Regelungen verschärft wegen Einfluss auf das Abgasverhalten.

Vielleicht würde er sich bei 195/45R14 oder 185/50R14 nicht so zieren....

https://de.reifensuche.com/RequestFile?s...&id=117388
Gruß
Oliver

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#12
Da kommt auch noch was anderes dazu.
Bei ETRTO ist die Reifenbreite stets größer als die Felgenbreite,
logisch eigentlich, weil der Reifen so nicht gestreckt wird und er
seine natürliche Form behält.
Außerdem liegt die Wulst ohne Luftdruck satt an der Felge an.
Andernfalls droht halt übermäßige Erhitzung
und Druckverlust und im Extremfall Ablösung.
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#13
Die ETRTO Regeln sind ja das bekannte Problem bei den 7x13ern. Er hat aber 14er mit 6,5 und 195er Reifen. Da zieht das Argument nicht.

Ein einsichtiger Grund für die Ungültigkeit des Gutachtens könnte zB sein, dass es auch die 7x13er abdeckt. Wenn eine Kombination als "unsicher" eingestuft wird, wird natürlich das ganze Gutachten hinfällig.
Jeder a.a.S. mit Vollbefugnis kann dann aber diesen Grund nachvollziehen und nach §21 die 14er eintragen.
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#14
an andere reifengösse hatte ich auch schon gedacht wegen dem abrollumfang , jedoch stehen in dem gutachten ja nur die contis in 195/40r14 drinnen . hat jemand denn 195/45r14 auf den intras und die auch mit dazugehöriger reifenfreigabe eingetragen bekommen ???
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#15
Ja das geht. Turbopapa zB hat das eintragen lassen. Ggf brauchst du eine Tachoangleichung. Selbstbauanleitung mit CD4017 im Forum.
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