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16" auf meinem C06
#1
Hallo von einem Twingo-Neuling,
ich habe mir nennt C06 1,2 aus 2000 zugelegt.
Jetzt habe ich mir 16Zöller zugelegt als 7,5*16 TSW Hockenheim ET35.
Hat hier schon jemand Erfahrungen bezüglich dieser Bereifung und TÜV?
Dachte an 195/45/16 oder 195/40/16.
Wäre super wenn ihr einem "Frischling" helfen könntet!
Gruß
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#2
Hast ein Gutachten für? Wen nen dann ist das schonmal dein erstes Problem.
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#3
Gutachten im Moment nur für VW!
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#4
Das is ja mal halbe Miete!

Jetzt nimmst die Serienreifen, hackst die da rein: http://www.reifen.de/reifenrechner und gibts deine Wunschreifen ein und schaust was raus kommt.
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#5
OK......das hilft mir bezüglich Abrollumfang etc aber doch nicht wegen TÜV und der Eintragung oder???
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#6
Ähhh und wo ist dein Problem? Du hast n Gutachten für n VW und gut is. Der ist schwerer und schneller. Somit Einzelabnahme für 42€ und gut is.´Lochkreis past, ET past, einzig die Zentrierrung musst du austauschen gegen eine von Renault.
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#7
.
http://www.sixty-9.de/T-Line_ABE.pdf da findest du Auflagen für Twingo-Breitreifen.

http://www.twingotuningforum.de/thread-2...ght=cd4017 Tachoangleichung im Selbstbau

http://www.twingotuningforum.de/thread-7610.html? Tachoangleichung mit Speedohealer
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#8
Hi, ich habe diese Kombi mit 195/40 drauf. Mit Einzelabnahme und den passenden Maßnahmen wie Fahrwerk und Karosseriearbeiten im Vorfeld ist es auf jedenfall möglich das einzutragen.
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#9
Hi.
Ich habe meinem C6 (Bj. 2005) auch neue Schuhe verpasst.
Laut Reifenhändler und TÜV darf ich aber nur mit 15" fahren.

Das Gutachten dafür hat gerade mal 50 € gekostet.
LaziThank You
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#10
Das is aber ziemlicher Quark...
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#11
Hey Onkel howdy,
was meinst du mit Quark?
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#12
Das der TÜV und der Reifenhändler sagt man "darf" nur 15". Das ist Quark.

Man kann auch deutlich mehr, nur ist das halt mehr als draufschnallen und ABE mitführen.
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#13
Danke , so sehe ich das auch!
Sonst wäre die Scene schon lange tot!
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#14
Was steht den im Fahrzeugschein, Standardgröße 13 oder 14 Zoll?
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#15
Die Standardgrösse interessiert nicht bei Zubehör Felgen, da zählt nur das (Vergleichs)Gutachten.
Wenn die darin aufgeführten Bedingungen (Freigängigkeit, Radabdeckung, ...) erfüllt sind und alles vom TüV eingetragen ist, kannst auch 17" fahren...
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