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Welche Räder dürfen auf meinen Twingo?
#16
(20.03.2016, 17:34)9eor9 schrieb: Was Reifen und Felgen betrifft, braucht man mindestens einen Festigkeitsnachweis für die Felgen und eine Reifenfreigabe für die Felgengröße i.V. mit der Achslast.

Jein....Natürlich muss die Traglast der Felge nachgewiesen werden. Ein Festigkeitsnachweis ist aber UNBEDINGT mittels Teilegutachtens bzw Herstellerbescheinigung bei original Felgen nachgewiesen werden. Ein "Festigkeitsnachweis" mittels Materialgutachten und/oder eingegossene Traglasten ist nichtmehr zulässig bzw war es halt noch nie Wink
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#17
Bei Altwagen geht vieles, was für neue nicht mehr geht. Auch die Anforderungen an Gutachten haben sich ständig geändert.
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#18
JO aber Materialgutachten haben keinen Bestandsschutz. Das hat mit dem alter des Wagens nichts zu tun.
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