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Spurplatten und Stahlfelgen
#1
ZZTwingo1 
Hallo Twingofreunde ...

da ich für meinen kleinen (Twingo I, Bj. 2002, D7F) nun neue Federn bestellt habe, wollte ich auch für hinten eigentlich ein paar Spurverbreiterungsplatten holen, damit das mit den relativ dünnen Stahlfelgen nicht so selten dämlich aussieht. Da ich so viel nicht fahre, habe ich erst kürzlich auf Ganzjahresreifen gewechselt da neue Reifen fällig waren.

Der freundliche Verkäufer teilte mir allerdings mit, dass es wohl nur bestimmte Kombinationen gibt, wo die Platten zu Stahlfelgen erlaubt seien. Nachdem er aber auch erkannte, dass er nicht auf dem neusten Stand ist, rief er kurzerhand bei H&R an und musste erfahren, dass es wohl seit etwa einem Jahr so ist, dass Spurplatten generell nicht mehr mit Stahlfelgen erlaubt seien.

Das war eine für mich eher unbefriedigende Aussage. Was machen denn die, die die Kombination schon lange fahren - ist das jetzt geduldet? Kann man mir im Zweifel nachweisen, dass ich das nicht auch schon länger drauf habe?

Kennt vielleicht noch jemand eine andere - erlaubte - Möglichkeit AUSSER auf (breitere) Alufelgen zu wechseln?

Für meine kleinen lohnt sich das kaum, da ich zum einen nur 14 Zoll fahren kann (große Bremsanlage) und bei den 195ern dann lt. ABE alles mögliche gemacht werden muss, was ich nicht selbst machen kann - mal ganz zu schweigen vom finanziellen ...
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#2
Halte doch mal Ausschau nach orig. Renault Alus, bspw. vom Initiale. Die sind gebraucht oft schon für kleines Geld zu bekommen und entsprechen der Größe der Stahlfelgen.
Somit kannst du dann dort deine Reifen weiter nutzen UND Spurplatten montieren.
Aber Vorsicht, je nach Stärke der Platten können auch mit orig. Bereifung Karosseriearbeiten (kürzen der Stoßstangenhalter, bördeln) nötig werden!
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#3
Oh, da habe ich echt das naheliegendste nicht bedacht. Danke Dir!

Aber ist es denn allgemein bekannt, dass das nicht (mehr) "erlaubt" ist? Ist ja keine Seltenheit, dass die Leute das so nutzen.
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#4
Geh mal z.B. bei H&R auf die Seite und lies dir ein beliebiges Gutachten für die Platten durch, da steht es bspw. ausdrücklich drin, daß eine Nutzung mit Stahlfelgen nicht erlaubt ist.
Es gab zumindest mal Platten die explizit für Stahlfelgen ausgelegt waren. Leider weiß ich den Hersteller nicht mehr und ob es die Teile so noch gibt.
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#5
Kauf halt breitere Felgen mit breiterer ET.

Das Problem ist halt noch nie so wirklich erlaubt war. Warum? Weil halt Stahl und Alu miteinander reagieren. Edles und unedles Metal, das geht halt nicht gut. Ach ja und es gibt einen sog. "Bestandsschutz". Das heist das was damals legal war kann und darf keine nicht illegal sein. Aus dem Grund findest du immer wieder solche Ausnahmen.
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#6
Ein weiteres Problem bei Stahlfelgen besteht auch darin, dass die Auflagefläche nabenseitig nicht plan ist wie bei Alufelgen. Somit besteht die Gefahr, dass sich die Wülste in das weichere Alu der Platten drücken und so keine dauerhaft sichere Befestigung möglich ist.
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#7
Wenn im Gutachten drin steht, "in Verbindung/Kombination/etc mit Stahlfelgen nicht zulässig" - dann geht es einfach nicht Wink
Wenn nichts in der Richtung drin steht im Gutachten, dann bekommst Du das eingetragen, bei unserem TÜV zumindest

Wenn ich es recht im Kopf hab, steht bei den billigsten Platten (Lieferant FK-Automotive.de) nichts von Stahlfelgen drin Wink
Aber wie schon eins weiter oben steht, ist nicht jede Stahlfelge aus technischer Sicht geeignet um in Kombination mit Spurplatten gefahren zu werden.
Patentschrift für 45mm Drosselklappe Motortyp MKB D7F
45mm Drosselklappe für D7F - © by 2:27Crew & Pi


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#8
(04.11.2015, 13:06)onkel-howdy schrieb: [...]Ach ja und es gibt einen sog. "Bestandsschutz". Das heist das was damals legal war kann und darf keine nicht illegal sein. Aus dem Grund findest du immer wieder solche Ausnahmen.[...]
Oh, damit wär ich vorsichtig.
Zunächst wäre mal rechtssicher darzulegen warum der Bestand geschützt werden muss. Das ist bei solch nachträglichen und reversiblen Änderungen wohl eher schwierig, im Gegensatz dazu bei alten 50 km/h Mopeds mit 49 ccm).
Dann gilt es auch zu bedenken das bei Änderungen am schützenswerten Bestand der früher festgestellte Bestandsschutz möglicherweise erlischt.
Habe das Thema gerade für mein Denkmal juristisch aufarbeiten lassen, in themenfremden Beispielen des Anwalts konnte ich aber Analogien zu dem Thema hier erkennen.

(04.11.2015, 11:05)dragomir schrieb: Halte doch mal Ausschau nach orig. Renault Alus, bspw. vom Initiale. Die sind gebraucht oft schon für kleines Geld zu bekommen und entsprechen der Größe der Stahlfelgen.
Somit kannst du dann dort deine Reifen weiter nutzen UND Spurplatten montieren.
Aber Vorsicht, je nach Stärke der Platten können auch mit orig. Bereifung Karosseriearbeiten (kürzen der Stoßstangenhalter, bördeln) nötig werden!

Ich hänge mich hier mal an. Für meine Sommerfelgen (die abewetzten) waren ja Spurplatten montiert. Wie sich das gehört habe ich die abgenommen als die originalen Winteralus draufkamen. Sieht nun ziemlich seltsam aus mit den bearbeiteten Radläufen. Kann ich die Platten einfach auch unter die Winterreifen schieben? Wo finde ich genauere Infos?
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#9
Ein Denkmal und die STV(Z)O ist halt n bissle was anderes. Du musst garnix nachweisen das irgendwas besondern schützenswert ist. Es geht um eoin Fahrzeug das anno dazumal STVZO konform war. Und wen das damals so war dann darf das heute nicht illegal sein. Ganz einfach.

Fakt ist was FRÜHER legal war DARF heute nicht illegal sein. Aus dem Grund gibts halt Vorkriegsmopeds die legal ohne Lichter rumfahren dürfen. Es gibt Käfer die haben keine Blinker sondern Winker, es gibt deutsche Daimler die rote Blinker haben, es gibt 2er Polos deren Lichter tiefer als 500mm vom Boden weg sein dürfen, es gibt Jeeps die 105db laut sein dürfen, bei meinem 2er Golf steht die Felge halt 5cm weit aus dem Radkasten raus und ist legal...weil halt nur das Reifenprofil anbgedeckt sein muss, es gibt Fahrzeuge (wie mein 32b) die auch ohne H Kennzeichen eine rote 07er Nummer haben dürfen und es gibt Autos die noch keine EU Papiere haben sondern deutsche KFZ Briefe.

Nochmals: Gesetze ändern sich, richtig. Im Hausbau musst halt ggf nachbessern. In der STVZO aber dagegen nicht. Es muss ja bei einem Gebrauchtwagen ja auch keine aktuelle Euronorm nachgerüstet werden.

Und aus dem Grund sind halt früher ggf mit Stahlfelgen fahren. Damals gabs ja auch keinen QM Nachweis und mittels Einzteabnahme und Materialgutachten ging halt vieles was heute eben nichtmehr geht. Trotzdem sind diese EIntragungen heute zwar nichtmehr möglich, aber trotzdem noch gültig.

So und zu deiner Frage:
WIE wurden die Spurplatten den eingetragen? Mit dem Hinweis "In Verbindung mit Sonderrad XY"? Wen ja dann gilt diese Eintragung NUR UND AUSSCHLIESSLICH für diese in Verbindung mit eibgetragene Felge.
Hast du die TÜV Papiere noch? Da steht oben im Kopf bei "berücksichtigte/vorhandene Eintragungen" ggf auch noch was dabei das zur Aufklährung hilft.
Hast du NICHTS von den beiden ist es so ne Sache...die Eintragung ansich ist nicht Wasserdicht. Das heist ein Polizist könntte dir (darf er eh IMMER) eine Mängelkarte ausstellen. Und ein TÜV Prüfer könnte das so oder so sehen. Das ist ja gerade das Problem. Im Prinzip gibt es bei solchen Geschichten keine wirklichen Einheitlichen Massnahmen. Das ist ja das doofe an der Geschichte. Im Zweifelsfall nochmals abnehmen lassen und bei der Eintragung auf das "in Verbindung mit" bestehen.
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Es bedanken sich: datmichl
#10
(06.11.2015, 10:03)onkel-howdy schrieb: Ein Denkmal und die STV(Z)O ist halt n bissle was anderes. Du musst garnix nachweisen das irgendwas besondern schützenswert ist. Es geht um eoin Fahrzeug das anno dazumal STVZO konform war. Und wen das damals so war dann darf das heute nicht illegal sein. Ganz einfach.

Fakt ist was FRÜHER legal war DARF heute nicht illegal sein. Aus dem Grund gibts halt Vorkriegsmopeds die legal ohne Lichter rumfahren dürfen. Es gibt Käfer die haben keine Blinker sondern Winker, es gibt deutsche Daimler die rote Blinker haben, es gibt 2er Polos deren Lichter tiefer als 500mm vom Boden weg sein dürfen, es gibt Jeeps die 105db laut sein dürfen, bei meinem 2er Golf steht die Felge halt 5cm weit aus dem Radkasten raus und ist legal...weil halt nur das Reifenprofil anbgedeckt sein muss, es gibt Fahrzeuge (wie mein 32b) die auch ohne H Kennzeichen eine rote 07er Nummer haben dürfen und es gibt Autos die noch keine EU Papiere haben sondern deutsche KFZ Briefe.

Nochmals: Gesetze ändern sich, richtig. Im Hausbau musst halt ggf nachbessern. In der STVZO aber dagegen nicht. Es muss ja bei einem Gebrauchtwagen ja auch keine aktuelle Euronorm nachgerüstet werden.

Und aus dem Grund sind halt früher ggf mit Stahlfelgen fahren. Damals gabs ja auch keinen QM Nachweis und mittels Einzteabnahme und Materialgutachten ging halt vieles was heute eben nichtmehr geht. Trotzdem sind diese EIntragungen heute zwar nichtmehr möglich, aber trotzdem noch gültig.
Das stimmt so generell nicht.

Beispiel aus meiner Vergangenheit:

Früher war es zum Beispiel konform und eintragbar wenn lediglich die Lauffläche der Reifen verdeckt wurden von der Radhauskante. Heißt Felge und Reifen durften raus stehen nur die Lauffläche muss verdeckt sein (30/30 Grad vorne, 30/50 Grad hinten). Bei meinem Couch schauten die Felgen ca 8-10 mm raus, jedoch nicht die Lauffläche.

Jetzt nach neuer EU-Norm (oder wie sich das nennt) muss äußere Radhauskante Reifen und Felgen (äußeres Felgenhorn) verdeckt sein im o.g. Winkel. Bedeutet Felge oder Reifen dürfen nicht mehr überstehen.

Wenn diese Eintragung jemand (z.B. Polizei) bemängelt, darfst du dein Fahrzeug erneut vorführen beim TÜV oder Dekra. Und dort wird es dann ausgetragen.

Hatte ich alles schon durch mit meinem Coach. Denke der ein oder andere hier im Forum kennt diese Änderung auch.

Grüße

Edit, PS: Ganz dickes Sorry für OT. Wollte nur meine Erfahrung schildern mit Eintragungen und an dieser Stelle klar stellen, dass was FRÜHER legal war KANN heute illegal sein.
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#11
*Hüstel*
Jein...DU hast durchaus recht das es bei dir so war. Das hatte auch einen Grund. Ich kann dir auch sagen warum:
Hat das Fahrzeug eine Betriebserlaubniss nach STVO (und das waren ALLE so vor 2007...bitte nicht auf die Jahreszahl festnageln, die weiss ich jetzt in der Tat nicht auswenig) gilt auch die STVO. Und diese besagt wie schon erwähnt das die Lauffläche des Reifens in einem Winkel von XY von der Radmitte her weg abgedeckt sein muss. Hat der Wagen eine Zulassung nach EU (also COC Papiere) gilt natürlich die EU Regelung. Und diese sagt aus das das GESAMTE RAD (also auch die Felge) abgedeckt sein muss. AUs dem Grund stehen ja die Räder bei neueren Fahrzeugen auch so tief im Radkasten. Somit gilt auch hier: Es ist BAUJAHR Abhängig. Der alte Wagen darf so aussehen, der neue eben nicht.

Das Problem an der Sache:
Das hat sich halt noch nicht bis zur letzten bestechlichen TÜV Bude rumgesprochen. Darum wird halt sowas eingetragen obwohl es zum Zeitpunkt der EIntragung halt NICHT zulässig war. Und so wird n Schuh draus. Was damals schon illegal war (und aus irgendwelchen Gründen abgenommen wurde) bleibt auch heute illegal. Wink

Nochmals: Alles was früher der STVO entsprochen hat und legal war (deine EIntragung war halt nicht legal, das war das Problem auch wens ggf der Prüfer verbockt hat) ist auch heute weiterhin legal. Auch wen sich die Gesetze geändert haben.

P.S. ich finde diese Diskusion garnet soooo OT. In der STV(Z)O gibts jede Menge Beispiele die halt Baujahr abhängig sind. Und das ist halt gut zu wissen. Besonders doof wirds dann wen die Baujahresregel durch ein Modell geht. Beispiel: Es gibt ja keine GESETZLICHE Regelung wie tief ein Auto sein darf. Es gibt allerdings eine Regelung wie weit die Scheinwerfer vom Boden weg sein müssen. Nämlich minderstens 500mm. So und das ganze gilt ähhh ab 89 (auch hier, das genaue Datum hab ich net im Kopf). So nun hast du z.B. einen Golf 2. Der wurde ja von 84 bis 91 gebaut. Jetzt hast du 2 identische Fahrzeuge. Einer ist 12/88 zugelassen, einer 1/89 zugelassen. Nun baust du in 2 identische Autos ein identischen Fahrwerk ein. Und lässt es eintragen. Beim einen gar kein Problem (weil VOR dem Stichtag) und einmal nicht eintragbar weil zu tief (bei dem NACH dem Stichtag). Obwohl im Gutachten ein und das selbe Auto steht. Da hast dann Pech gehabt bei dem einen Wagen. Aber der andere ist nicht automatisch illegal unterwegs.
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#12
OK das mit der Zulassung kann schon sein. Ist halt auch schon ein paar Jahre her. Nachdem ich bei einem zweiten TÜV war würden die dann auch wieder problemlos eingetragen. War auf jeden Fall ne sehr verwirrende Story damals.

Grüße
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