Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix
#31
(17.09.2015, 16:09)9eor9 schrieb: Das stimmt so nicht. Wenn das neue Teil eine Veränderung des Fahrzeuges mit sich bringt, muss oft abgenommen werden. Nicht so der Ersatz für ein beschädigtes bereits genehmigtes Teil ("Glühbirne").
Oft haben Teile eine ABE oder EG-BE, müssen aber dennoch abgenommen werden, den Zettel muss man dann mitführen. Oder man lässt es gegen Gebühr in den Fahrzeugschein eintragen.
Damit entfällt dann aber der quasi wahlweise Eintrag.

Es gibt auch die Version, dass das Teil abgenommen werden und in die Papiere eingetragen werden muss. Das ist zB bei Einzelabnahmen immer so.
Da widerspreche ich wieder . Sorry. Aber TÜV-Menschen die dir Teile abnehmen wollen wofür es eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gibt, können eigentlich nur auf Geld aus sein. Teile mit ABE für das entsprechende Fahrzeug bedürfen keiner erneuten Vorführung beim TÜV. Bei Felgen ist es meist wegen der tieferlegung. Also das die ABE der Räder für die originale Höhe gilt. Ist aber das Fahrwerk verändert Bedarf es einer gesamten Abnahme der Rad/Reifen-Kombination i.V.m. dem Fahrwerk.
Ich bleibe dabei. Alles was eine ABE hat oder eine entsprechenden "E" Kennzeichnung darf man ohne weiteres fahren.
Jeder der sich dennoch sicherer fühlt wenn er den netten Prüfern Geld gibt kann und soll das bitte tun.
Ein fettes sorry für das abdriften vom Thema. Ich gebe hier nun Ruhe. Soll jeder machen wie er denkt.
Zitieren
Es bedanken sich:
#32
(17.09.2015, 16:49)Waschi schrieb: Teile mit ABE für das entsprechende Fahrzeug bedürfen keiner erneuten Vorführung beim TÜV.
Ich bleibe dabei. Alles was eine ABE hat oder eine entsprechenden "E" Kennzeichnung darf man ohne weiteres fahren.

Nein, es gibt beide Möglichkeiten, bitte die jeweilige ABE lesen. Es gibt Fälle, in denen die Wirksamkeit der ABE von einer Anbauabnahme abhängig ist. Beispiel sind Felgen für andere Reifengrößen.
Auch hier gibt es wieder Ausnahmen, denn es gibt Felgen ABEe, die auf die Eintragung der geänderten Reifengröße verzichten.
Zitieren
Es bedanken sich:
#33
irgendwie erinnert mich das hier an die berühmte TÜV-Szene aus dem Werner-Film
tschüss,

Harald_K
Zitieren
Es bedanken sich: ogniwT , Broadcasttechniker , mecRS
#34
Die ECE-R 16 Norm vereinfacht eine TüV-Abnahme,
eine aufwändige Nachprüfung entfällt. Bei E4 Zertifikat nicht !
Es gibt keine ABE, daher ist stets die Abnahme durch einen
Sachverständigen nötig. Warum das alles ?
Haupsächlich um Leben zu schützen.
Ferner gibts es Punkte in Flensburg und der Versicherungsschutz erlischt.
Zitieren
Es bedanken sich:
#35
Was bin ich froh dass Fahrräder noch keine ABE benötigen.
Kann ja noch kommen zusammen mit Kennzeichen und Helmpflicht.
Ich persönlich hätte ja den längeren Gurt eingebaut und gut wärs.
Niemand prüft das nach. Diese Prüfung braucht man auch nicht.
Mit der Gurtverlängerung wäre ich persönlich wieder vorsichtiger.
Und Supertramp, deine geschwungenen Keulen gehen mir auf den Senkel.
Welcher Versicherungsschutz?
Der für den fremden Verkehrsteilnehmer der durch das durch die Windschutzscheibe geflogene Baby verletzt wurde?
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#36
Keine geschwungene Keule.
Dann würde ich es so schreiben:
Lieber Broadcasttechniker, deine Aussage zur eintragungsfreien
Gurtverlängerung ist leider falsch. Ok, 2 Tage Urlaub, kenne ich schon.
Zitieren
Es bedanken sich:
#37
Lieber Supertramp, ich habe nichts von eintragungsfreien Verlängerungen geschrieben.
Lies mal genau nach.
Ich würde die Dinger schon deswegen nicht einbauen weil ich die längeren Gurte rumliegen habe.
Und die, das kannst du mir glauben, würde ich nie im Leben eintragen, irgendwo ist auch mal gut.
Du bist jemand der Spaß daran hat Leuten Angst zu machen nicht abschätzen können was geht und was nicht.
Das mag ich nicht.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#38
ihr zwei werdet auch im dritten leben keine freunde mehr! Very Happy
BCT hat recht, da kommen kommentare, die zündkerzen müssen mit xy nm angezogen werden und andere. das hilft leuten nicht weiter, die eben für diese situation (zündkerzen) keinen dms haben, sich aber trotzdem was zutrauen (wollen).

auf der anderen seite provoziert ihr euch beide immer wieder neu und schaukelt euch langsam hoch, warum? der klü.. gibt nach! Idea ist keiner von euch beiden so weit, mal abzuschalten, solange nicht leib und leben in gefahr ist?


mfg rohoel.

p.s.: der supertramp hilft auch sehr gerne per pn weiter (auch ungefragt), das möchte ich mal nicht unerwähnt lassen (zündkerzensuche).
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
Zitieren
Es bedanken sich:
#39
Die Aussage "der Versicherungsschutz erlischt" ist schlicht falsch. Das kann nur gelten, wenn das nicht eingetragene Teil erstens nicht eintragungsfähig und zweitens ursächlich für einen konkreten Schaden ist. Dann gibt es ein Rückgriffsrecht der Versicherung, das idR begrenzt ist. Solche Fälle sind sehr selten.
Zitieren
Es bedanken sich:
#40
Im Endeffekt bin ich nun nicht schlauer...

TÜV ja / nein ?
Zitieren
Es bedanken sich:
#41
Siehste, das haben wir jetzt geschafft.
Wenn es dir nichts ausmacht kannst du ja mal fragen.
Ich garantiere dir jetzt schon dass du eine Antwort bekommst mit du rein gar nichts anfangen kannst.
Der Tenor kan sein: Nie im Leben, oder bringen sie mir eine schriftliche Erklärung von Renault oder dem Gurthersteller das sie diese Verlängerung als sicher akzeptieren.
Oder aber : Geh weg, benutz es einfach.
Es ist so, wer viel fragt bekommt viele Antworten.
Und der "normale" TÜV Prüfer ist bequem und konservativ.

Ich selber kenne die Verlängerung nicht und kann dir nichts empfehlen.
Meine Empfehlung war, siehe meine erste Antwort, baue einen Phase3 Gurt ein und mache weiter nichts.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#42
Lies die Papiere die dabei sind. Da müsste es drinstehen.
Zitieren
Es bedanken sich:
#43
Schau dir das Ding halt einfach mal an - ist das Gurtmaterial so wie das vom Standardgurt und sauber vernäht`?

dann nutze es einfach.


Man sollte auch immer dran denken - sicherlich hängt da ein Kind dran, dem man nicht schaden will.

andrerseits heißt das aber auch, es hängen nur 20 oder 30 kg drann und nicht 100.

Die Belastung im Unfallfall ist daher auch nur etwa 1/4 der des normalen Gurtes.


Übrigens - die Menschheit hat es bis heute auch ohne Sicherheitsgurte und Gutachten geschafft zu überleben.
Alle jenseits der 50 sind vermutlich ohne Gurt oder gar Kindersitz zur Schule gefahren worden oder in den Urlaub.

Früher wußte man, wie z.B ne Heckenschere funktioniert - heute hast du eine 15seitige Anleitung, von der deutlich mehr als die Hälfte aus Warnhinweisen besteht, angefangen von dem Spielverbot für Kleinkinder mit der Schutzhülle um den Netzstecker (wenn das ein Kind über den Kopf bekommt, dann ist das ein Hamster, kein Mensch) bis zum Hinweis daß Äste kürzer werden, wenn man sie vorne mit dem "Rechen" berührt.
tschüss,

Harald_K
Zitieren
Es bedanken sich: Waschi
#44
Weil wir dabei sind.
Ein Klassenkamerad meines Vaters ist absolut vollständig erblindet weil keinen Gurt an hatte und mit dem Kopf durch die Einscheibenglas "Sicherheitswinschutzscheibe" gegangen ist.
Mein Vater hat sich mit der benannten Heckenschere den Daumen fast abgeschnitten. Klar war das seine Blödheit, aber mit den heutigen Fingerabweisern und Zweihandbedienung wäre das nicht passiert.
Lest euch bitte Links im verlinkten Beitrag durch.
Das ist nicht lustig http://www.twingotuningforum.de/thread-3...pid8680239
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#45
@Harald:
DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE.
So und nicht anders.

Lieber eine Verlängerung und der Krümel ist angegurtet, als keinen Gurt weil der zu kurz ist.
Im Fall der Fälle wäre mir Version 1 lieber.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

Zitieren
Es bedanken sich:


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
ZTwingo2 IsoFix-Halterung fehlend oder nicht Serienmäßig? Kaschube 1 2.870 08.12.2019, 11:05
Letzter Beitrag: Broadcasttechniker
  Wer wohnt in Hamburg und kann mein Steuergerät meines Clios kurz testen? turbopapa 2 3.486 08.02.2016, 11:06
Letzter Beitrag: alfacoder
  Dumpfes Klakern kurz nach Gaswegnahme PeterPansen 7 5.400 12.05.2014, 13:54
Letzter Beitrag: PeterPansen
  Kindersitz (ab 15 kg) für den Twingo I Diamond Dust 8 8.591 13.02.2013, 20:57
Letzter Beitrag: ZwitscherJana
  Gurt austauschen, aber wie? buraka 4 6.001 01.02.2011, 12:23
Letzter Beitrag: buraka
  Mein Gurt klemmt buraka 5 15.965 22.01.2011, 12:43
Letzter Beitrag: Lagunav6
  Stehe kurz vorm Kauf t0m3313 7 6.553 23.01.2009, 19:32
Letzter Beitrag: ItaloBikeTune

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste