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Leute brauche bitte dringend schnelle Hilfe!!!
#1
ZZTwingo1 
Hi zusammen,

habe leider kein hilfreiches Thema finden können und brauche aber schnelle Hilfe.

Mein Twingo hat werksseitig Nebelscheinwerfer bei der Auslieferung gehabt. Erworben habe ich ihn im März und musste im Juli zur HU. Wie man auf dem Bild ja auch sehen kann verfügt das Auto mittlerweile über keine Nebelscheinwerfer. Die werden aber für das Bestehen und erhalten der Plakette benötigt.

Ich komme leider ganz durcheinander welche Stoßstange mit Nebelscheinwerfern ich kaufen muss und hoffe Ihr könnt mir helfen.

Zur Auswahl kann ich versuchen 1-2 Beispiele als Bilder einzusetzen und sollten auch mehrere möglich sein bitte schnellstmöglich antworten, da ich auf das Fahrzeug angewiesen bin.

Zum Fahrzeug

Twingo Baujahr 2002 1.2 16V

Danke im Voraus für die Antworten, Ali.


Beispiel 1
http://www.ebay.de/itm/361337357438?_trk...EBIDX%3AIT

Beispiel 2
http://www.ebay.de/itm/361322655446?_trk...EBIDX%3AIT


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
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#2
Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber meine das Du beide Stossstangen nutzen kannst, sind ja beide für Dein Modelljahr angegeben.
[Bild: twingo-10182518-AuK.jpg]
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#3
Also mal allen Ernstes, wozu machst Du so einen Stress.
Wenn das keine Nebler dran sind, kann der TÜV auch nicht feststellen, daß sie nicht funktionieren., denn nur wenn sie da sind müssen sie auch funktionieren.
Sind sie nicht da ist es für die Plakette nicht erheblich.

Die Kabel bis zu den Scheinwerfern sind auch bei Fahrzeugen verbaut, die sie nie hatten. Den Schalter kannst Du eingebaut haben weil er schöner ist, die Sicherung kannst Du entfernen.

Für den TÜV brauchst Du keine Nebenscheinwerfer.
Spritmonitor.de

Posting gesendet mit meinem Wählscheibentelefon
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#4
Es gibt keine Nebelscheinwerferpflicht, auch nicht für Modelle die ab Werk damit ausgestattet waren.
Das ist nämlich nirgendwo vermerkt.
Wen du ganz genau bist rüstest du den Schalter zurück auf einen mit zwei statt drei Stellungen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#5
Danke nochmals für die schnellen Antworten.

Hatte zuvor auch beim Renaulthaus meines Vertrauens nachgefragt und die haben mir auch bestätigt, was der TÜVer gesagt hat:

Werksseitig mit NSW ''müssen'' funktionieren, die nicht werksseitig verbaut sind, versteht sich ja von selbst.
Schien mir aber auch unlogisch, denn wenn es nicht dran ist sollte es ja auch keinen stören.
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#6
Tüvver wechseln, ganz eindeutig!
mein Horst
Spritmonitor

unter 8€/100km bei unter 8s 0-100km/h...Horst fährt lieber günstig als sparsam
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#7
Das stimmt hier leider alles nicht.
Wenn werkseitig Nebler vorgesehen sind, auch als Option,
dann müssen sie funktionieren, der TüV hat die Regeln
seit 3 Jahren verschärft !
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#8
Ooch Supertramp, du altes Haus.
Woran kann der TÜV das denn erkennen wenn weder die Scheinwerfer noch der Schalter vorhanden sind?
Auf myrenault nachschauen?
Noch sind diese Daten nicht hinterlegt.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#9
Der Schalter ist ja vorhanden.
Damit gehört es zur Beleuchtungseinrichtung und MUSS funktionieren.
Wenn sie gut sind beim TüV, bekommen sie sogar eine Ausstattungsliste
angezeigt, dann sehen die das auch.
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#10
Ich habe schon in meiner ersten Antwort geschrieben er soll den Schalter bei Bedarf umbauen.
Kein Schalter und keine Scheinwerfer, alles im Lot.
Die vorhandene Kontrolle der Nebelscheinwerfer ist in allen Ausstattungen vorhanden und unsichtbar wenn sie nicht leuchtet.

Richtig ist: Was an Beleuchtungseinrichtungen vorhanden ist muss funktionieren.
Außer man hat einen VW.
Dort durften Sachen drin sein die nicht funktional waren, wie z.B. Nebelscheinwerferattrappen oder nicht verdrahtete Rückfahrscheinwerfer.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#11
(05.08.2015, 06:44)Broadcasttechniker schrieb: Außer man hat einen VW.
Dort durften Sachen drin sein die nicht funktional waren, wie z.B. Nebelscheinwerferattrappen oder nicht verdrahtete Rückfahrscheinwerfer.

stimmt.
gelbe fernlichtkontrollleuchten.

an der karre waren auch die NSW attrappen dran (passat 32b)
der hatte auch einen NSL schalter mit 2ter stufe, obwohl die nebler^^ garnicht vorhanden waren.

gruß, stefan
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#12
So ein Quatsch hier, wir kleben teilweise einfach die Nebler ab wenn diese nicht funktionieren ( Außer Betrieb nehmen ) um damit Fahrzeuge durch die HU zu bringen, was die Kunden danach machen ist ihre Sache. Und das ist absolut regelkonform. Nur weil Nebler da sind , müssen diese nicht funktionieren, können außer Betrieb genommen werden. Und neben bei, wir sind eine Kfz-Prüfstelle.
Gruß
Patrick

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#13
früher gabs auch mal diese weißen "Rallye-Kappen" auf den Zusatzscheinwerfern - wenn die drauf waren, galten die Lampen als nicht montiert und mußten nicht funktionieren
tschüss,

Harald_K
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#14
nee Looby, so kannst du es nicht machen.
Lichttechnischen Einrichtungen müssen anstandslos funktionieren,
gilt sonst als erheblicher Mangel seit 2012 !
Abkleben ist ein klarer Verstoß gegen die Regeln
und löst das Problem mit dem Schalter nicht.
Klebst du die leuchtene ABS-Lampe auch ab ?
Schau mal, wieviel Leute beim Tüv deswegen durchfallen.
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#15
Deezer/Supertramp, jetzt ist es gut!
Öffentliche Verwarnung.
Beim nächsten mal gibt es wieder Sperren.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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