Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Eintragunng oder ABE?
#1
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den allseits bekannten T-Line Felgen.
Ich hab für den Twingo meiner Mutter (Baujahr 1997, 54PS, Liberty) die 5x13 T-Lines besorgt.
Sie möchte möglichst Serienbereifung von 145 oder 155 70 R13 fahren, da der Wagen keine Servoloenkung hat und sie sonst ja recht kräftig kurbeln müsste.

In der Zulassung stehen ja Reifen 145/155 70 R13 drin.
Das Teilegutachten, das hier so herumschwirrt, habe ich gefunden.
Da steht nun drin, dass man die Felgen mit der KBA 43976 und der Bereifung fahren kann. Schön!

Nun aber zur Frage: Das Teilegutachten ist ja keine ABE, oder irre ich mich da?
Müssen die Felgen jetzt noch extra eingetragen werden? Oder gibt es für die Felgen auch noch eine extra ABE?
Falls ja, gibt es die noch irgendwo? (also die ABE, nicht das Teilegutachten)

Im Gutachten steht ja, dass man eintragen muss. Aber in den Threads wird immer von der ABE gesprochen, aber auf das Telegutachten verlinkt. Da bin ich jetzt irgendwie verwirrt.

Und dann noch eine Frage zu den Radschrauben. Kann man die originalen verwenden?
Ich will würde jetzt gerne nicht erst eine rausschrauben und nachmessen müssen.

Vielen Dank im voraus!
Oku
Zitieren
Es bedanken sich:
#2
Wenn auf der Felge D5013 steht, gehen die alten Schrauben,
wenn 1350z steht, müssen spezielle genommen werden.
ABE bekommst du, wenn du beim KBA anrufst und die KBA-Nummer durchgibst (steht auf der Felge).
Wenn da keine ist, musst du es eintragen lassen.
Also ABE ist eintragungsfrei, muss auch da drin stehen.
Bei Teilegutachten muss man sofort und immer zur Abnahme.
Zitieren
Es bedanken sich:
#3
Danke!
Dann werd ich mal beim KBA anfragen.

Und kann erfreulicherweise die alten Schrauben verwenden. Smile
Zitieren
Es bedanken sich:


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste