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Austragungspflichtig?!
#1
Hallo Smile

Liege ich richtig in der Annahme, das es austragungspflichtig ist, wenn man die hinteren beiden Sitze ausbaut?
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#2
Ja, und zwar wegen der eingetragenen Sitzplatzzahl.
Aber warum? Dauerumbau?
Denn die Bank ist ja schnell rein und wieder raus.
Denke an die Hinterachsbefestigung!
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#3
(07.07.2014, 16:20)Broadcasttechniker schrieb: Denke an die Hinterachsbefestigung!

...kannst Du da bitte einem Ahnungslosen helfen?

Wo ist da der Zusammenhang von Sitzbank und Hinterachse? Ich will meine nämlich auch weglassen und nur zum TÜV-Termin wieder reinsetzen.
habdsachisdaglubbgwinnd
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#4
Danke für Info, meinst nach dem Motto, hatte se nur für heut draussen um mehr transportieren zu können?

Hab hinten die Einzelsitze, meinst du jetzt wegen dem Gewicht, dass dann fehlt? Befestigt sind sie ja nur mit vier Schrauben im Innenraum.

Hab jetzt in den letzten vier Jahren nur zwei mal die Rückbank gebraucht, daher unnötiger Ballast Smile
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#5
er meint das wenn die sitze rauskommen man nicht alles komplett entfernt was in verbindung mit der rücksitzbank steht,die halteplatten halten auch die hinterachse.
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#6
Die Befestigung ist ja nur vorne mit je Schrauben/Muttern, hinten steht ja nichts raus bei den Einzelsitzen. Ich habe ja keine Rückbank, sondern die Einzelsitze
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#7
ääääääääähm...lass drausen die Dinger, ruhig auch zum TÜV, ich war auch ohne sitze, Verkleidungen und co beim TÜV, hat den nicht gejuckt, er meinte lediglich, er müsste umgetragen werden, wenn ich die hinteren Gurte entferne, weil es dann nicht mehr möglich ist, mit den in 2min eingebauten Sitzen, jemanden Ordnungsgemäß transportieren zu können (was ohne sitze ja auch schwer wird) aber er meinte, sobald die Gurte raus kommen, muss ich ihn umschreiben lassen als Zweisitzer
Gruß
Tobi

Mein Silberpfeil GT =)

Am Öl kanns nicht liegen...war ja keins drin Cool
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#8
Jo das wurde mir damals auch gesagt es muss nur ausgegtragen werden sobald die Gurte weg sind. (Beim TÜV damals extra nachgefragt)
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#9
Hatte mein Kumpel im Lupo auch so gemacht. Der hatte sogar ne schöne Holzplatte
drin, damit es sauber aussieht. Auch keine Probleme beim TÜV.
Er musste nur Zeigen, das die Platte schnell raus zunehmen ist und das alles für die
Bank (Aufnahmen+Gurte...) noch vorhanden ist.

Zitat vom Prüfer: "Wenn was passiert und du hast 3 Leute im Auto, hast DU ein Problem. Nicht ich"
-
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#10
Das mit den Gurten ist absolut korrekt.
Das mit den Plätzen eine Ermessenssache des Prüfers bzw. der Prüfstelle.
So nach dem Motto: kaputte Teile die im Schein eingetragen sind einfach ausbauen geht nicht.
Der Espace hat herausnehmbare Sitze. Im Espaceforum gab es einen Fall wo der Prüfer alle Sitze sehen wollte.
http://www.espace-freunde.net/forum/inde...47146/0///

Meinen Citroen hatte ich auf 2Sitzer umtragen lassen (LKW Zulassung) die Gurte waren noch drin. In der Austragung stand drin dass die Gurte auszubauen seien und die umgelegte Rücksitzbank so zu verschrauben dass man nicht mit zwei Handgriffen umbauen kann.
Bei späteren Terminen habe ich immer die oberen Befestigungspunkte ausgebaut und eine Stück Flachstahl auf die Bank geschraubt.
Der Prüfer hat immer gemosert, es aber jedesmal durchgehen lassen.
Ich fast ausschließlich 2Sitzig gefahren.

Ich habe mal eine Gasanlage im R4 wieder ausgebaut weil meine Schwester keine günstige Tanke fand, den Kofferraum brauchte und ich keinen Bock hatte den dritten Zylinderkopf einzubauen.
Der Prüfer hat die Austragung verlangt die natürlich auch wieder kostet.
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#11
Bei uns wurde beim TÜV gemeckert weil die Rückbank plus Gurte fehlten und ein Überrollkäfig eingebaut ist, der Wagen aber als 4 Sitzer in den Papieren Stand. Da hatte aber die Zulassungsstelle beim Ummelden Mist gebaut und die Umtragung der Sitzanzahl beim Ausfüllen der neuen EU Papiere vergessen.

Im Endeffekt haben wir TÜV bekommen, aber nur weil wir dem Prüfer plausibel erklären konnten wie das zu Stande kam.
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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#12
Danke für die Infos Smile
Ich lass se mal zwei Wochen draussen und schau dann mal ob ichs Austragen lasse
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#13
Du brauchst sie nicht austragen lassen! Lass sie drausen und gut ist.
Das austragen kostet unnötig geld und für ne lkw Zulassung um wirklich was zu sparen müsstest du mehr machen als nur austragen. Dann kannst du ihn aber nie mehr sauber verkaufen oder nur mit enormen wertverlust!

Lasse die sitze drausen und die gurte drin und somit passt das alles für jede situation Wink spar dir das geld lieber für was besseres
Gruß
Tobi

Mein Silberpfeil GT =)

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#14
Ich denke mal, das es ihm nicht um eine Zulassung als LKW geht.
Er will einfach nur auf der sicheren Seite sein. (Tüv+Kontrolle Polizei)
Von beiden ist da kein Ärger zu erwarten.

Eine Umtypisierung von PKW auf LKW ist mit den heutigen Regeln bei einem
Kompakt PKW beinahe nicht mehr möglich. Da wurde in den letzten Jahren
zu viel schindluder mit getrieben. Das Problem ist weniger der Umbau + Tüv
an sich, aber die Finanzämter stellen sich quer, da es in erster Linie um die
KFZ Steuer geht.
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#15
Wenn man ein Auto als LKW zulässt gelten dann nicht die selben Geschwindigkeits begrenzungen? Wie beim LKW.
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