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Hauptuntersuchung
#1
Erst einmal ein Hallo
Was führt mich hier her?
Mein Twingo hatte gestern seine HU,nach sieben Jahren waren die Spurstangenköpfe der Grund des durchfallens.
Das ist nicht das eigentliche Problem.
Meine Werkstadt hat sie gewechselt.
Heute zur Nachuntersuchung stellte der Herr Prüfer fest das an der Fahrerseitentür der Schnapper der Innenverrieglung fehlt.
An dem bin ich vor Jahren hängen geblieben und brach ihn ab.
Da ich mich bis dahin mehrmals ausgesperrt hatte dachte ich lass es so ,jetzt kann es nicht mehr passieren!
Schon zwei mal bin ich so beim TÜV gewesen nie wurde es reklamiert.
Heute sollte ich deswegen zur Nachuntersuchung keinen TÜV bekommen.
Habe im Net gewühlt und konnte nirgends entdecken das das ein Grund ist ist die Plakette nicht zu erteilen.
Ich habe keine Zentralverrieglung und das Schloss funktioniert einwandfrei.
Er hat die Plakette erst herausgegeben nach dem von mir das ok an meine Werstadt kam es zu reparieren!
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#2
fahre mit dem 1. protkoll zu nem anderen tüv und versuche es dort.

was genau meinst du eigentlich mit "schnapper der innenraumverriegelung"?
wenn es die2. raste vom türschloß ist, ist es relevant. ist eben eine sicherheitsvorkehrung
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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#3
Ich meine den Schnapper an der Scheibe den man heruntergedrückt.
Die Plakette habe ich wie schon mitgeteilt bekommen!
Mir geht es nur darum zu wissen ob das rechtens ist!
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#4
Was ein Unsinn.... Die Tür geht doch auch auf, wenn man in geschlossenem Zustand mit dem Innentürgriff öffnet...Meine sind gekürzt, weil die Dinger mit gestört habenSmile
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#5
1. ist ein abgebrochener Türknopf ist nicht Tüv relevant.
und
2. darf meines wissens ein Prüfer bei einer Nachuntersuchung nicht nach weiteren Mängeln suchen.
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#6
1strap hat recht.

ein golf z.b. hat auch keine türpins...
und da er ja beim ersten mal so durch gegangen wäre ist das mehr als nur kleinkariert vom prüfer
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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#7
(14.12.2012, 22:45)1strap schrieb: ................
2. darf meines wissens ein Prüfer bei einer Nachuntersuchung nicht nach weiteren Mängeln suchen.

Moin !

So kenne ich das auch.
Es wird nur nachgeprüft ob die Mängel der ersten Prüfung beseitigt wurden.
Gruß
Norbi

Nich quatschen, machen ! Twisted Evil
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#8
(14.12.2012, 22:36)oli_ver schrieb: Was ein Unsinn.... Die Tür geht doch auch auf, wenn man in geschlossenem Zustand mit dem Innentürgriff öffnet...Meine sind gekürzt, weil die Dinger mit gestört habenSmile


Das sagten auch die von der Werkstadt!
Wenn ich Angst hätte das unterwegs an der Ampel oder sonst wo jemand die Tür von außen öffnen könnte,dann brauche ich nur vor beginn der Fahrt die Scheibe runter lassen und von außen abschließen.
Dem Herrn seinen Nahmen habe ich und sein Prüfprotokoll landet als Kopie beim TÜV, das kann er wissen.
Der Spaß hat mir rund 70 Euronen Evil or Very Mad extra gekostet.veräppeln kann er wen er will aber nicht mich.
Denn zwei Mängel dich weiß hat er nicht gefunden.
Das Außenspiegelglas beginn ringsum Blind zu werden und die Kopfstütze auf dem Beifahrersitz lässt sich nicht mehr in der Höhe verstellen!
Gut zu wissen das bei der Nachuntersuchung keine neuen Mängel zu suchen sind.
Vielen Dank für Eure MeinungenWink die mich bekräftigen was gegen den Herrn zu unternehmen.

P.S.Da ich schon über 30 Jahre Stammkunde bei meiner Werkstadt bin bekomme ich das nächste mal den Ölwechsel gratis!
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#9
immer wieder schön zu hören, dass es noch solch kulante werkstätten gibt.
das ist doch echt noch service, besonders weil sie auch nichts dafür können
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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#10
WerkstaTT
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#11
Hallo
Ich habe etwas richtig zu stellen!
Habe noch mal mit meiner Werkstadt gesprochen.
Den Schnapper hatte er nicht bei der Nachuntersuchung festgestellt.
Stand bereits auf dem ersten Protokoll!
Meine Werkstadt hatte es ignoriert da es schon zweimal damit durch den TÜV ging.
Bei der Nachuntersuchung erteilte er die Plakette nicht da dieser Mängel nicht behoben wurde.
Ich kontaktierte den TÜV-Thüringen und bekam zur Antwort das Mängel die auf dem ersten Protokoll stehen, müssen behoben sein bis zur Nachuntersuchung.
Seit geraumer Zeit soll es so gehandhabt werden, es spielt keine Rolle ob es sich um einen EM oder GM handelt,der Prüfer hat aber trotzdem Spielraum.
In meinem Fall konnte er,tat es aber nicht.
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#12
na dann kannst dich ja bei deiner wks bedanken...
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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