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Unfall - Schuldfrage
#16
Hi

Traurig aber war, siehe hier, hier und hier.

Hab gestern abend ein bißchen recherchiert. Kinder stehen unter besonderen Schutz.
Das ganze ist autofahrerfeindlich.
Wenn es in 30-er oder verkehrsberuhigten Zonen gilt, könnte ich es noch verstehn.

Fazit:

Nur ein fiktives Beispiel. Parkt ein Auto irgendwo auf einem Parkplatz und ein Kind (unter zehn Jahre) fährt rein, gibt es bei normaler Verkehrshaftpflicht keinen Schadenersatz und man muss noch für den Schaden am Kind aufkommen.

Wundert mich nicht, dass so viele Unfallflucht begehen...
Obwohl ich sowas nicht toleriere.

MfG
Die Freiheit der Presse im Westen, wobei die viel besser ist als anderswo, ist letztlich die Freiheit von 200 reichen Leuten ihre Meinung zu veröffentlichen.

Peter Scholl-Latour
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#17
Loopy, mein Rat:

Suche Dir einen guten Rechtsverdreher, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist ... Smile

Gruss
Klaus
Authentique Phase 2 - D7F F702 - a. d. v id. dec. MCMXCVIII
Galaxy Phase 1 - C3G A700 - id. iun. MCMXCIV
Heide-Twingos
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#18
Unfallflucht oder Ähnliches wird mit ja gar nicht vorgeworfen, zumal alle Beteiligten samt Fahrzeuge nur 200m Luftlinie vom Unfallort entfernt waren. Und Zeugen gabs nicht, obwohl ich gerne welche gehabt hätte.

Ich werde jetzt erstmal abwarten was noch kommt, der Rechtschutz ist ja informiert und weiß soweit erstmal bescheid.

Na klar bin ich froh, dass soweit nicht mehr passiert ist, nur sollte trotzdem Gerechtigkeit herrschen. Ich finde mal wieder die deutsche Rechtslage ist an einigen Ecken viel zu allgemein gehalten und "Unschuldige" müssen für fremde Sünden büßen Wink
MfG Tobi Cool
Treffen der Berliner & Brandenburger!
Twingo Phase II Initiale Paris, Bj. 05.2000: August 2009 - Februar 2012
Twingo Phase III Edition Toujours, Bj. 07.2007: Februar 2012 - heute
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#19
Loopy dir wirft hier auch niemand unfallflucht vor, aber es ist deine Pflicht sofort nach dem unfall die Polizei zu informieren außer du einigst dich ohne polizei mit dem Unfall Gegner, aber normal gilt bei Unfall SOFORT und UNVERZÜGLICH die Polizei zu informieren, erst recht bei einem unfall mit schwächeren Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Fußgänger, Kinder, Rentner und Personen unter Einfluss von betäubungsmittel/Alkohol)
Sie haben den schnelleren wagen, doch ich fahr vor ihnen Cool
DOUBLE 2012 BVB 4-EVER Doubleparty BORSIG PLATZ 13.05.2012 ICH WAR DABEI



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#20
Ja ich weiß, aber manchmal ist es in meinen Augen eben nicht richtig das zu tun was das Gesetz vorschreibt. Deswegen hab ich auch nach meinem Gewissen gehandelt und mich erstmal um das Wohl des Jungen gekümmert. Ob mir das dann auch noch zur Last gelegt wird werde ich ja sehn Wink
MfG Tobi Cool
Treffen der Berliner & Brandenburger!
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#21
Mal so im Allgemeinen:
" §828 BGB Minderjährige: (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt hat:" [für 5€ ein sehr hilfreiches buch, das BGB]^^

Bleibt nur die Frage zu klären, ob man das beweisen kann, dass er ohne hände am lenker gefahren ist, weil dann isses Vorsatz. Wenn nicht, isser Raus aus der Nummer u du bleibst auf den kosten sitzen......
visit--> www.dimension-freaks-nrw.de «Du magst mein Auto nicht?-Dafür hat er weniger Vorbesitzer als deine Freundin !!!»
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#22
Im Prinzip ist dieses Verfahren jetzt eigentlich völlig unnütz, denn ich hab mich ja mit der Familie schon geeinigt und mit wurde auch schon die Hälfte der vereinbarten Summe überwiesen. Dass die Polizei sich da jetzt nochmal einklinkt wirbelt wieder nur alles durcheinander...
MfG Tobi Cool
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#23
is doch typisch....wenn man sie braucht, isse nicht dazu in der lage was zu tun (weiß ich aus eigener erfahrung....erst mit druck vom anwalt geht was) und wenn man sie nicht braucht, schnüffeln die überall rum
visit--> www.dimension-freaks-nrw.de «Du magst mein Auto nicht?-Dafür hat er weniger Vorbesitzer als deine Freundin !!!»
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#24
Ohne Hände am Lenker ist (grob) fahrlässig.
Vorsatz ist wenn er mit Absicht reingefahren ist.
Das wird nicht der Fall und auch nicht zu beweisen sein.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#25
(19.07.2011, 11:27)Loopy schrieb: ..... klar war, dass nämlich der Junge die Schuld trägt.
klar ist lt. gesetz, dass der junge keine schuld trägt (da unter 10j.).
du knöpfst der mutter zu unrecht geld ab.
da hier die gefährdungshaftung greift, musst du, auch wenn dich keine schuld treffen würde, dem jungen einen eventuellen schaden ersetzen.
deine skizze kann so nicht stimmen; der vorgang ist so pysikalisch/physiologisch nicht möglich (reaktionsweg bei angenommenen 30 kmh wären schon mehr als 2 twingolängen)
wenn die 2 twingolängen reiner bremsweg waren, bist du über 40 kmh gefahren

@Rico1974 - traurig finde ich, dass du das so siehst

gruss - manfred
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#26
Also erstmal ist das eben nur eine Skizze und keine maßstabsgetreue Zeichnung und dann kommt das schon so hin.
Reaktionsweg fällt so gesehen weg, da ich ja schon Geschwindigkeit verringert habe, als ich ihn gesehen hab und erst zu dem Zeitpunkt als er die Kontrolle über sein Rad verloren hat die Vollbremsung eingeleitet hab.
MfG Tobi Cool
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