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Polizei blitzt zu breite autos
#1
Hagen/Gelsenkirchen – Mercedes-Fahrer Klaus Göke (60) ist sauer. Sein schwarzer „ML” ist zu breit – zumindest wenn er auf der Autobahn die linke Fahrspur in Baustellen benutzt.

Jetzt wurde er deswegen sogar geblitzt!

„Das ist eine unglaubliche Knöllchen-Abzocke. In meinem Fahrzeugschein steht, dass mein Auto 1,91 Meter breit ist. Ich messe das doch nicht selber nach.“

Im Februar rauschte der Frührentner aus Hagen auf der A40 bei Gelsenkirchen in die Blitz-Falle. „Ich dachte noch, du bist doch gar nicht zu schnell. Dann kam die Post. Und da stand, mein Auto ist zu breit für den Überholstreifen in der Baustelle.“

20 Euro muss Göke zahlen. Wie viele andere Autofahrer in letzter Zeit auch.

Denn die Autobahnpolizei blitzt jetzt nicht nur Geschwindigkeit und Abstand, sondern auch Auto-Breite. Polizeisprecher Kim Ben Freygang (40): „Der Grund ist die steigende Zahl von Berührungsunfällen in Baustellen.“

Die Falle für die meisten Autofahrer: Es gilt nicht die Breite aus dem Fahrzeugschein, sondern die tatsächliche Breite – mit Außenspiegeln! Bereits ein Golf IV ist mit Spiegeln 2,02 Meter breit. Freygang: „Wir überprüfen geltendes Recht, nur der Baustellen-Einrichter kann das ändern.“

Bernhard Meier (57, „Straßen.NRW“): „Es gibt einen Erlass vom NRW-Verkehrsministerium. Bei neuen Baustellen soll die linke, bisher 2,50 Meter breite Spur, noch breiter und dann bis zu 2,10 Meter zugelassen werden.“

Der Mercedes ML ist zum Beispiel 1,91 Meter breit, denn laut Straßenverkehrszulassungsordnung ist die Breite OHNE optische Hilfsmittel (Spiegel) zu messen. Doch mit Außenspiegeln beträgt die tatsächliche Breite stolze 2,17 Meter. Das steht aber nur in der Betriebsanleitung. Doch für die Polizei ist dieser tatsächliche Wert der ausschlaggebende. Und ab 2,01 Meter droht ein Knöllchen. Katharina Bauer (ADAC) fordert sogar eine erlaubte Breite zwischen 2,30 bis 2,50 Meter. „Die Autos werden immer größer, darauf muss reagiert werden.”

quelle: Bild (Hab gerade keine andere zur Hand)

Und jetzt eure Meinung dazu?
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#2
Super Sache. Rolling Eyes

Also muss ich mir mit meinen 1,87 Metern (gerade nachgemessen Smile) keine Gedanken machen und kann ruhig das unnötige Risiko eingehen, in Baustellen zu überholen.

Man sieht ja nicht oft einen 325/80 R22 weniger als 50 cm von seiner Beifahrertür rotieren..
"My beer can do that, hold me!"
Ich habe zwar keine Lösung,
doch ich bewundere das Problem. Silenced
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#3
schöne begründungRolling Eyes arbeiten die baustellenbetreiber jetzt mit der polizei zusammen und teilen sich den gewinn ? lol
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#4
Was soll diese bodenlose Frechheit?
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#5
vorsicht! die quelle ist die bild. und wie wir alle wissen darf sie sich nciht mehr zeitung nennen, weil der wahrheitsgehalt einer zeitung bei mind. 60% liegen muss. und das sagt doch bereit alles über das volksverhetzende blättchen aus.
gibt es denn noch ne weitere quelle (außer rtl und co. und andere klatschblättchen).wie wärs mit spiegel oder stern?
Man muss nicht wahnsinnig sein um Twingo zu fahren, aber es hilft ungemein
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#6
Der war gut!
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#7
Spiegel oder Stern sind ebenfalls keine Zeitungen.


Ich versteh nur nicht ganz die Argumentation.
Ist doch egal wie Breit das Auto nun ist, ob es micht jetzt von Links oder Rechts überhohlt.
In Baustellen interessiert sich doch keiner mehr für das Überhohlverbot von Rechts !!!

MfG Prod


In gedenken an ...
Mein Twingo
Shaun-Sound XD

Wissen ist Macht. Unwissenheit macht nichts.
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#8
"Bei neuen Baustellen soll die linke, bisher 2,50 Meter breite Spur, noch breiter und dann bis zu 2,10 Meter zugelassen werden."

wer findet den Fehler
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#9
Ich glaub damit ist eher gemeint das die Autos dann 2,10 sein dürfen anstatt wie bisher 2,01.. auch wenns ja sehr komisch formuliert ist.. Wink


MfG,
Sheppard
Privat: Astra G Elegance 1.6 16v
Nebenjob: Twingo 2 (D7F)
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#10
(10.06.2011, 12:38)Prod schrieb: Spiegel oder Stern sind ebenfalls keine Zeitungen.

aber zeitschriften und wie ich finde sind sie sehr glaubwürdig und die qualität der artikel ist sehr hochwertig.

sowas wie die bild schaue ich mir nur von weitem an und lache drüber.
solang mir hier keiner ne andere quelle liefert stelle ich das blitzen für breite autos in frage. Wink
Man muss nicht wahnsinnig sein um Twingo zu fahren, aber es hilft ungemein
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#11
Fahrzeugbreite ? mit offenen oder Geschlossenen Türen ?


...ich habe im " Playboy " nichts der gleichen gefunden
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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#12
ich hab den bericht schon vor einigen wochen in nem automagazin gesehen. wars auto, motor, sport? ich glaub ja- weiss aber nimmer genau.
es ging einfach darum, dass der gute mann mit seinem breiten fahrzeug auf der schmalen linken spur fuhr und damit nicht genug sicherheitsabstand zu den rechts fahrenden gegeben war.
und ich finde diese strafe gerecht.
meistens sind die baustellen schon eng genug. wenn sich dann noch ein autofahrer verschätzt und damit andere gefährdet ist die gefahr des touschierens gross.
Shocked Die Finger, die Sie zum wählen benutzen, sind zu fett. Um eine spezielle Wählvorrichtung zu bekommen, drücken Sie jetzt mit der ganzen Handfläche auf die Tastatur.

www.heide-twingos.de <-- was sonst?

"Urteile nie über einen anderen Menschen,
bevor du nicht 1000 Meilen in seinen Mokassins gegangen bist“

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#13
Wenn das denn den Tatsachen entsprechen sollte, geht es doch nicht um die Sicherheit in BAB-Baustellen, sondern wiedermal um eine neue Geldquelle für Vadder Staat - wird wohl kaum sehr ergiebig sein, aber trotzdem, man weiß ja nie. Korrigiere mich umgehend, gerade den RS vermessen:

Breite laut Kfz-Schein: 1688 mm
Spiegelausladung/Seite 209 mm
------------------------------------------
Breite über alles 2106 mm

Damit ist die linke Baustellenspur tabu - wenn es denn stimmen sollte
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min

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https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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#14
heisst also in Zukunft ....kurz vor der Baustelle die Spiegel einklappen Morons
Übrigens: Lack ist klasse ...Folie aber auch ...kommt immer drauf an Whistle www.kaeferwerbung-info.de
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#15
(10.06.2011, 20:59)DeZir schrieb: heisst also in Zukunft ....kurz vor der Baustelle die Spiegel einklappen Morons

Nicht sicher, weil:

§ 11 II OWiG (Irrtum, analog § 17 StGB):
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte."

Das heisst ja nun, dass man sich sehr wohl auf die Angaben im Schein verlassen durfte, bleibt nur das Problem, das die Karre tatsächlich breiter ist als 2000 mm, dann könnte irgendwo etwas streifen.....
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https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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