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Winteralus - Hilfe
#1
Ich oute mich mal wieder als totaler Laie. Hatte ja im Frühjahr 2009 echte Probleme, noch Winterräder zu bekommen. Sind dann Ronal R42 geworden mit Pirelli 195/45 R16. Heute hab ich in einer ruhigen Minute mal die Papiere gelesen, die bei den Ronal-Felgen dabei waren und hab gesehen,dass es Felgen der Größe 7,5Jx16 sind. In den Papieren, die dabei waren, steht was von (sinngemäß - kann das Ding morgen mal scannen):

Blablabla ... zur Erlangung eines zusätzlichen Eintrags in die ABE nach Paragraph xxxx


Heißt das jetzt,dass ich die Felgen eintragen lassen muss ?
Das hätte mir mein Dealer doch sagen sollen, oder ?

Was passiert eigentlich, wenn die Rennleitung aufmerksam werden sollte ?
Ich meine, das sieht man schon bei den 195ern, dass die Felge etwas zu breit ist ...
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min

265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)


https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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#2
Hallo,

wenn du eine ABE hast in dem das Auto drin steht mit den Felgen und der Reifengröße kannst du die drauflassen ohne das du die Eintragen lassen musst. Wichtig ist nur die ABE. Nur wenn du keine ABE hast musst du Sie beim TÜV eintragen lassen. Da bräuchtest du die KBA Nummer die auf den Felgen stehen sollte dann kann der TÜV eine direkte abfrage machen ob die Felgen mit den Reifen auf dem Auto gefahren werden darf. Da je größer bzw kleiner der Reifen wird sich der Abrollumfang ändert und es sich unter umständen bei der Geschwinigkeits anzeige ändern kann. Wenn ich es aus dem stehgreif gerade richtig weiss darf es max 2% abweichen ohne das eine Tadhoeinstellung vorgenommen werden muss. Kann mich aber auch irren mit den 2 %. Wichtig ist vorallem der Querschnitt der wird immer mit angegeben. Denn wenn der Querschnitt nicht stimmt kann sich die Geschwindikeitsanzeige verändern der darf nicht zu groß und nicht zu klein sein. Steht aber alles in der ABE drin

Grundsätzlich gilt ABE keine Eintragung. Aber ABE immer im Auto mitführen. Alle Anbauteile die ein E Zeichen haben sind eintragungsfreiWink

Mfg Tarnuk
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#3
(10.11.2010, 22:57)Tarnuk schrieb: Hallo,

wenn du eine ABE hast in dem das Auto drin steht mit den Felgen und der Reifengröße kannst du die drauflassen ohne das du die Eintragen lassen musst. Wichtig ist nur die ABE. Nur wenn du keine ABE hast musst du Sie beim TÜV eintragen lassen. Da bräuchtest du die KBA Nummer die auf den Felgen stehen sollte dann kann der TÜV eine direkte abfrage machen ob die Felgen mit den Reifen auf dem Auto gefahren werden darf.
Keine Ahnung, was der mehrseitige Sermon ist, den ich mit den Felgen bekommen habe - Scan der m. E. relevanten Seiten folgt heute nachmittag

(10.11.2010, 22:57)Tarnuk schrieb: Da je größer bzw kleiner der Reifen wird sich der Abrollumfang ändert und es sich unter umständen bei der Geschwinigkeits anzeige ändern kann.
Die Reifen selbst sind exakt gleich groß, wie die Serienbereifung (195/45 R16)
da sollte also alles ok sein
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#4
Sojetzt hab ich hiermal die Scans der relevanten Seiten aus den Seiten, die ich vom Reifendealer bekommen habe:

Seite 1:
[Bild: twingo-10315171851-5WF.jpg]

Seite 2:
[Bild: twingo-10315171931-I38.jpg]

Muss ich jetzt was eintragen lassen oder nicht ??

Danke nochmals
twingotrilogologe
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#5
Ich hab mir es mal soweit durchgelesen. Die Felgen mit der Reifen konstaltion musst nicht eintragen lassen. Das einzige was du machen kannst sie beim nächsten HU termin wenn du willst sie mit eintragen lassen dann brauchst die ABE nicht mehr mitführen im Auto.

Gruß Markus
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#6
Danke für deine Mühe
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#7
gerne ist doch kein proplem. Bin auch froh wenn ich hilfe bekomme wenn ich nicht weiter weiss.

Gruß Markus
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