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Betrunken + Unfall -> Anzeige?
#1
Hi,
Nein geht nicht um mich (ausnahmsweise XD).
Uns ist heute jemand drauf gefahren. Wir standen an der Ampel und von hinten ist uns mit 30 jemand drauf gefahren. Wir haben natürlich die Polizei und Krankenwagen gerufen (waren gerade auf dem Weg dort hin wegen mir). Die Verursacherin versuchte zwei mal weg zufahren, Zeugen haben sie daran gehindert.
Was mich vorallem aufgeregt hat: Sie war betrunken!
Mein Freund, seine Mutter und ich haben ein Schädelhirntrauma.
Meine Frage: Kann ich die Fahrerin wegen Körperverletzung anzeigen oder macht das die Polizei?
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#2
Du kannst ihn bzw sie auf jeden Fall wegen Körperverletzung anzeigen Smile
Du bzw ihr könnt auch krankengeld beantragen
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#3
Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, das läuft von ganz alleine.
Ich gehe mal von einem Schleudertrauma aus, da dein Gehirn ja zum Glück nicht auf der Strasse zu liegen scheint.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#4
Also ich würde zum Anwalt gehen, der weiß was zu tun ist... Kosten tut der nix, ihr wart ja net schuld!
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#5
Die Anzeige läuft von allein! Am besten sprecht ihr mit der Polizei darüber. Noch besser wäre natürlich ein Anwalt, oder sogar ein Versicherungsvertreter!
Es ist doch keinesfalls eine Schande, dass irgendwann mal jemand kommt der etwas besser weiß?! Wink
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#6
Meinte ja schleudertrauma.
Die Polizei will morgen bzw. heute anrufen. Leider sind weder mein Freund (der ist bei seinem Vater) noch ich (daheim) da und seine Mutter hat von nichts eine Ahnung.
Ich hoffe das läuft alles von selbst.
Wen es über den Anwalt läuft, haben wir sehr gute. Scheidel und Scheidel, wem das was sagt Laughing. Mit denen sind wir ganz dicke.
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#7
das ist ein unfall mit personen schaden und versuchter fahrerflucht und trunkenheit am steuer. Das kann ziehmlich teuer für den anderen werden und bös für ihn ausgehen aber selber schuld wenn man betrunken fährt
[Bild: Sebastian89_361654.jpg]

Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht, ich kann driften! Very Happy

Was??? Deine Musik ist laut...??? Warte bis meine Batterien voll sind!

Lg
Sebastian89
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#8
Da lohnt sich in jedem fall ein Anwalt!
Die Polizei kümmert sich um alles...erstmal.
Aber wenn es hinterher um Geld geht ist ein anwalt angebracht da warscheinlich nicht ihre Versicherung zahlen wird und da wirds schwierig!
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#9
hi es kommt immer auf den fall an!
mir ist letztes jahr an ner ampel bei rot einer hintendraufgeknallt,auch schleudertrauma.
erstmal cops anrufen,die sache aufnehmen lassen.
wenn die besoffen war kriegt sie sowieso stress.
dann anwalt und gutachter einschalten.
wenn alles klar ist und die versicherung zahlt,schaden fahrzeug +schaden mensch,dann ist erstmal gut.
ob du jetzt anzeige machst,z.B.wenn du deine aussage bei der verkehrspolizei machst,hängt in der ersten linie davon ab wie sich der unfallverursacher dir gegenüber verhält.Meinen habe ich nicht extra angezeigt,da er sehr kooperativ war,hat sogar 2 stunden später angerufen und sich erkundigt wie es mir geht und sich tausend mal entschuldigt.hab ihn aus dem grund nicht extra angezeigt,er hat halt nen fehler gemacht und damit war die sache vom tisch.
mein anwalt war der gleichen meinung.
er meinte das es auf den fall ankommt,z.B. wenn der unfallverursacher uneinsichtig ist und einen vielleicht beleidigt und dergleichen.
dann wäre es o.k. das der jenige noch einen extra auf den sack kriegt.
gruß
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#10
Hoffentlich hat die Polizei auch gleich nen Alkoholtest gemacht Smile
Fährste quer, siehste mehr.
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#11
das a und o immer einen anwalt der sich mit verkehrsrecht auskennt einschalten
ca 6 stunden später zum arzt gehen und sich den schädeltrauma schrieftlich (attest) geben lassen
der anwalt schaltet auch einen gutachter ein,du brauchst dich um nichts zu kümmern,weder reperatur,leihwagen oder schmerzensgeld
gruß reiner
Einfachheit ist das Resultat der Reife


http://www.heide-twingos.de







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#12
Vor zwei Tagen stand der Unfall in der Zeitung.
Die Frau hatte 2Promille.
Momentan läuft auch die Anzeige, ich hab da jetzt nichts gemacht aber mein Freund. Die darf dan schön blechen XD vorallem konnte er wegen dem Unfall die Abschlussprüfung nicht machen. Das halbe Jahr bis er die Prüfung macht darf sie bezahlen und dan kommt noch das Schmerzensgeld dazu. (Haben uns gründlich Informiert)
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#13
(01.07.2010, 21:44)Aleika schrieb: ....Das halbe Jahr bis er die Prüfung macht darf sie bezahlen und dan kommt noch das Schmerzensgeld dazu. (Haben uns gründlich Informiert)


Wenn Sie kann....Rolling Eyes
Gruß
Oliver

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#14
Laut dem Anwalt bezahlt die Versicherung. Die Frau muss es dan später der Versicherung zurück zahlen.
Wir haben auch rausbekommen das es die Ex-Frau eines Freundes ist. Wie klein die Welt doch ist XD
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