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als Unfallfrei gekauft-jetzt böse Überrachung
#1
Hi,ein Bekannter von mir hat vor ca 1 Jahr ein Auto(Marke,mal egal)gekauft,was von dem Verkäufer als Unfallfrei(so steht es auch in dem Kaufvertrag)verkauft wurde-immer mehr verdichtet sich die Annahme,das er doch schonmal einen Unfall hatte,kann er da jetzt noch was gegen machen?Egal,ob er das jetzt erst bemerkt hat.Danke für Infos.
Twingo Grüße aus OstWestfaLen

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#2
Hi!

Hat er den wegen von privat gekauft oder vom Händler? Hat er den Kaufvertrag noch?
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#3
Hallo,ja das liegt jetzt wahrscheinlich an der Beweislast und die liegt bei deinem Kumpel!Denn er muss beweisen das der vor dem Kauf einen Unfall hatte und dieser behoben worden ist.Ansonsten kann theoretisch auch dein Kumpel den Wagen verunfallt haben.
Wenn der Wagen von deinem Kumpel ein Scheckheft hat, dann am besten mal die Werkstatt oder Werkstätten mal anrufen wo der Wagen zur Inspektion mal war. Natürlich ist es notwendig die alten Kennzeichen zu wissen aber diese stehen ja im Brief.Die Vorbesitzer befragen nicht vergessen!
Wenn Dein Kumpel dann beweisen kann durch Dokumente vom Tüv oder Werkstätten das mal ein Unfall vor dem Kaufdatum (siehe Vertrag) bestand, dann kann er Rechtliche Schritte einleiten, ansonsten sieht es schlecht aus.
Wie schon am Anfang gesagt , dein Kumpel muss beweisen das der mögliche Unfall schon vor dem Kauf entstanden ist.
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#4
War ein privat Kauf,Vertrag hat er noch,der Wagen hatte nur den einen Vorbesitzer,von dem er den Wagen gekauft hat.
Twingo Grüße aus OstWestfaLen

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#5
na dann soll er die Werkstätten usw anfragen wie ich schon gesagt habe
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#6
Leider ist es nicht ganz so einfach. Die Sache mit der Beweislast stimmt soweit auch nur bei gewerblichen Käufen (bei Gegenständen, die der gesetzlichen Garantie bzw. Gewährleistung unterliegen tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein = es wird nach 6 Monaten grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Mangel nicht zuvor bestanden hat und der Käufer beweisen muss, dass es doch so war). Da hier aber ein Privatverkauf vorliegt, ist kommt die "Beweislastumkehr" nicht zum Tragen. Hier geht es um bewusst falsche Angaben des Verkäufers (=Betrug).

Selbst wenn dein Kumpel über igendeine Werkstatt rausfinden sollte, dass der Wagen einen Unfall hatte, ist der Kaufvertrag genau zu lesen.

Wichtig ist, dass der Verkäufer bewusst falsche Angaben gemacht, um deinen Kumpel zu täuschen. Sollte also irgendwo im Kaufvertrag z. B. das Wort "Bastlerfahrzeug" auftauchen oder doch das Kreuz bei "unfallfrei" nicht gesetzt worden sein, sieht es schlecht aus.

Verjährt dürfte die ganze Sache noch nicht sein, denn die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Umstand bekannt wird, dass der Wagen nicht unfallfrei ist und das späte Bekanntwerden nicht auf Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen ist.

Sollte es einen wirklich Beweis dafür geben, dass der Wagen doch nicht unfallfrei ist, wird vielleicht ein Gutachten helfen können (wichtig: es muss ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sein, damit das Gutachten im Zweifel vor Gericht stand hält). Aus dem Gutachten muss klar hervorgehen, dass der Wagen nicht während der Besitzzeit deines Kollegen einen Unfall hatte und da wird es wieder schwer. Gutachter können im Regelfall nur feststellen, dass es sich um einen "älteren" Vorschaden handelt, ohne, dass sie ein genaues Datum angeben können (wie auch).

Das Ganze ist - ohne jetzt einen rechtlichen Aufsatz darüber schreiben zu wollen - nicht so einfach.
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#7
Nur wenn ich der Verkäufer wäre würde ich es sagen ob Unfall oder nicht! Nur wenn er vor Gericht sagt der Wagen war unfallfrei beim Verkauf und dein Kumpel hat selbst einen Unfall gebaut und will diesen Schaden vielleicht dem Verkäufer jetzt unterjubeln also es wird schwer sein! Du musst beweisen das der Unfall vor dem Kaufdatum war! Oder dein Kumpel hat selbst einen Unfall gehabt und ihn machen lassen und sagt jetzt der Unfall stammt vom Vorbesitzer naja.
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#8
wenn er der einzige vorbesitzer ist / war - ist doch klar, das er den unfall mit dem fahzg hatte oder?(wenn ihr damit keinen hattet)


und bevor ihr jezt ihn fragt, lieber erstmal alle werkstätten, die er so hatte anrufen und nachhaken.

ausserdem kann man - wenn man seine alte vers., weiss dort mal anrufen, da sind idr alle unfälle gelistet, auch fremdverschuldete.

wenn jezt seine vers. oder werkstatt sagt der wagen war vor 2 jahrne hier und hat nen auffahrunfall oder sonstwas reparieren lasen ist es ganz klar betrug, denn sowas vergisst man selber nicht...


- SQ - only Dreams r nice`r
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#9
Wie hoch war den der Kaufpreis?

Gruß Pi
Patentschrift für 45mm Drosselklappe Motortyp MKB D7F
45mm Drosselklappe für D7F - © by 2:27Crew & Pi


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