08.06.2019, 10:08
(24.01.2019, 09:37)Theloo schrieb: Im Kaufvertrag wird in der Regel festgelegt, dass das Fahrzeug schnellstmöglich abgemeldet werden muss. Schnellstmöglich heist für mich nicht, dass man in aller Seelen Ruhe noch dran rum Doktoren kann und es dann irgendwann zur hu bringt (für sowas brauch man nämlich keine 4 Wochen sondern maximal 2-3 Tage) sondern dsss der Käufer das Fahrzeug am nächsten Werktag abmeldet.
Sowas ist aber nirgends niedergeschrieben und gesetzlich verankert und stellt lediglich eine Klausel in einem Individualvertrag dar, oder? Wir möchten nämlich auch sehr bald den Twingo meiner Freundin verkaufen und wissen bisher noch nicht ganz recht, wie wir das mit dem Auto abmelden bei einem Verkauf am besten angehen sollen. So wie ich nämlich dort gelesen habe, muss nicht immer zwangsläufig der Verkäufer, aber auch nicht zwangsläufig der Käufer den Wagen abmelden. Dies scheint, so wie ich es verstanden habe, individuell vertraglich geregelt zu werden. Einfacher wäre es doch dann natürlich für uns, wenn wir den Käufer damit beauftragen?! Im Grunde bräuchte der Käufer in dem Fall doch nur die notwendigen Kfz-Unterlagen, sprich Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie den Personalausweis, richtig? Ferner habe ich auf der Seite gelesen, dass Fahrzeuge, die ab 2015 zugelassen wurden, mit Sicherheitscodes versehen sind und online abgemeldet werden können. Dies gestaltet das komplette Prozedere ja dann demnächst noch viel einfacher...
Pessimisten stehen im Regen. Optimisten duschen unter den Wolken.