30.05.2019, 18:54
Kurze Antwort:
In keinen direkten.
Lange Antwort:
Die Glaubwürdigkeit der Einlassung von Angeklagten oder einer Zeugenaussage kann generell auch an Hand der Angaben zu Punkten des Randgeschehens überprüft werden. Und das wäre hier die beabsichtigte Teilnahme an einen Tuningtreffen.
Gruß
In keinen direkten.
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Die Glaubwürdigkeit der Einlassung von Angeklagten oder einer Zeugenaussage kann generell auch an Hand der Angaben zu Punkten des Randgeschehens überprüft werden. Und das wäre hier die beabsichtigte Teilnahme an einen Tuningtreffen.
Gruß