28.05.2016, 12:40
(28.05.2016, 11:17)onkel-howdy schrieb:(28.05.2016, 09:54)supertramp schrieb: Da kommt dann noch eine Haftstrafe auf sie zu.
*Gähn* Sicherlich nicht! Wen überhaupt dann gibts Bewährung und Sozialstunden. Sihe das Urteil von dem Döner 3er Ölauge in Köln der die Radfahrerin bei bem Rennen überfahren hat. Aber wehe man tauscht irgendwo seine MP3s, dann is gdie Strafe natürlich höher...DAS ist ja das Problem wo man sich wirklich aufregen kann das Besitz über Menschenleben steht in diesem Lande.
genau das sage ich ja schon die ganze zeit, die sollen endlich einem 13 jährigen die fahrerlaubniss geben, und ihm verklickern, das er ja eh nichts zu befürchten hat...
solange in der brd nicht klar gemacht wird das ein motorisiertes fahrzeug eine mord waffe ist, und er dementsprechend auch bestraft wird, juckt das doch keine sau
wenn so ein vollidiot einen radfahrer bei einem straßen rennen zu tode fährt ist das mord, basta....
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst