13.10.2014, 06:59
(12.10.2014, 16:44)weber83 schrieb: ...NOS Abgabe ist in der Schweiz verboten und wird nach Aussage meines Gashändlers für die Ganze EU verboten, nur Spitäler und Arztpraxen werden noch beliefert.
Auch wenn´s bissle offtopic ist, in Deutschland ist das ähnlich, wo bei da seit 2008 oder 2009 die Regelung nochmals verschärft wurde.
Das kaufen von Distickstoffmonoxid in Reinheit 2.5 ist das eine, und bekommt nicht ein jeder, da das Gas als medizinisches Gas eingestuft wird,
und in dieser Reinheitsklasse schon als Btm nach Arzneimittelgesetz gilt.
Um das "legal" in einem Fahrzeug fahren zu dürfen muß man es umlabeln als technisches Gas, und dies darf/kann nur ein ISO schlagmichtot zertifizierter Betrieb.
Ach ja, in sämtlichen Sprühsahnen ist Lachgas als Treibmittel drin, beim nächsten Einkauf einfach mal auf´s Etikett schauen - Distickstoffmonoxid = N2O
Patentschrift für 45mm Drosselklappe Motortyp MKB D7F
45mm Drosselklappe für D7F - © by 2:27Crew & Pi
45mm Drosselklappe für D7F - © by 2:27Crew & Pi