Für die TD Federn Typ K33 galt das nur von 1994 (Ersterteilung der ABE) bis zum 18.6.96, als ein Nachtrag erstellt wurde. Darin heißt es, dass nach Einstellung des Bremskraftreglers der ordnungsgeäße Zustand des Fahrzeuges nachzuweisen ist (Anbauabnahme).
Vorher galt das nur für Fahrzeuge mit AHK.
Vorher galt das nur für Fahrzeuge mit AHK.