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Fußgängerschutz + TÜV
#1
Hallo Forum.
In erster Linie wende ich mich mal an die Spezis, die in Werkstätten arbeiten und daher etwas mehr Ahnung haben dürften. Es geht um den Fußgängerschutz, der in neuen PKW verbaut ist. Dieser besteht im wesentlichen aus 2 Gasdruck Dämpfern, der die Haube beim Frontal Aufprall etwas anhebt und den auf die Haube aufschlagenden Körper so etwas "Puffer" verschafft.
Bei unserem BMW zb ist auf diesen Dämpfern ein "Verfallsdatum" aufgedruckt. Ich habe nun schon mehreren gehört, das es bei der HU ANGEBLICH zu Problemen kommen könne, wenn dieses Datum nicht mehr ausreicht um eine komplette HU von 24 Monaten abzudecken.
Auf deutsch: Muss ich zb in 10/2018 zum TÜV und auf diesen Dämpfern steht zb "mhd 10/2019" kann der Prüfer angeblich die Plakette verweigern. Stünde dort "mhd 10/2020" würde die Plakette erteilt.
Es hat sich herausgestellt, das diese Dämpfer meist 2-5 Monate vor dem dritten HU Termin ablaufen, was also etwa 5 Jahre seit der Produktion entspricht, aber eben nicht ganz mit der EZ des Fahrzeuges übereinstimmt.
Deswegen haben manche schon den zweiten HU Termin vorgezogen, um den dritten passend zu den Dämpfern zu haben, oder eben die Dämpfer selbst schon weit vor dem eigentlichen Ablaufdatum wechseln lassen.

Das kann ich aus folgenden Gründen und mit meinem gesundem Menschenverstand einfach nicht glauben.

1: Wenn zum Zeitpunkt der HU das angegebene Datum nicht überschritten ist, darf er TÜV die Plakette garnicht verweigern. Die Dämpfer sind ja in Ordnung und entsprechen somit der STVO.
Wenn überhaupt, dann würde ich einen Hinweis auf dem HU Bericht erwarten. zb: "Dämpfer Fußgängerschutz noch bis 10/2019 gültig" Genau wie zb: "Bremsklötze- (oder) Reifen Profiltiefe- Verschleißgrenze erreicht", wenn die Plakette trotzdem erteilt wurde.

2: Wäre es in meinen Augen Verschwendung noch "gute" Dämpfer vor dem erreichen des Datums entsorgen, nur weil sie keine weiteren 24 Monate Gültigkeit hätten.

3: Liegt es immer noch in meiner Verantwortung, mein Fahrzeug auch vor und nach der HU in STVO konformen Zustand zu halten.

4: Unser BMW ist EZ 04/2015 und die Dämpfer haben ein mhd bis 02/2020. Die neue Plakette wurde in 05/2018 erteilt und hätte demnach also gar nicht erteilt werden dürfen, da die Dämpfer schon 3 Monate vorher "ablaufen" würden.

Hat dazu jemand genauere und belastbare Infos?
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#2
Belastbar nicht, aber die Problematik ist in meinen Augen die gleiche wie die für das MHD vom Verbandskasten.
Ist das noch nicht erreicht gibt es kein Problem.
Beim letzten TÜV mit dem Blauen neulich hatte der Verbandskasten noch 2 Monate, wurde nicht beanstandet.
Die Problematik mit den Haubenhebern war mir übrigens nicht bekannt.
Was ich kannte war die angebliche Lebensdauer von Airbags von 10 Jahren.
Das wurde dann aber von allen Herstellern gekippt.
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#3
ZZTwingo1 
(19.10.2018, 23:02)ogniwT schrieb: Bei unserem BMW zb ist auf diesen Dämpfern ein "Verfallsdatum" aufgedruckt. Ich habe nun schon mehreren gehört, das es bei der HU ANGEBLICH zu Problemen kommen könne, wenn dieses Datum nicht mehr ausreicht um eine komplette HU von 24 Monaten abzudecken.

Erst mal bei TÜV/ Dekra nachfragen ob das tatsächlich so ist oder nur eine Scheißhausparole. Und wenn ja auf welche Vorschrift/ Gesetz sich der TÜV dann bezieht.
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#4
Der TÜV steht über dem Gesetz...
Tut er natürlich nicht, aber er verhält sich oft so.
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#5
Das ist doch ganz klar, wenn die Dämpfer noch nicht abgelaufen sind,
dann sind sie gültig. Das hat nichts mit dem TÜV zu tun.
Man muss selber Sorge dafür tragen, dass die Teile nicht überaltert sind.
Der TÜV gibt doch keine Garantie für 2 Jahre, sondern bewertet den IST-Zustand.
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#6
(22.10.2018, 08:58)cooldriver schrieb: Das ist doch ganz klar, wenn die Dämpfer noch nicht abgelaufen sind,
dann sind sie gültig. Das hat nichts mit dem TÜV zu tun.
Man muss selber Sorge dafür tragen, dass die Teile nicht überaltert sind.
Der TÜV gibt doch keine Garantie für 2 Jahre, sondern bewertet den IST-Zustand.

...und soll eigentlich anhand des IST-Zustands bewerten, ob das Fahrzeug noch die nächsten zwei Jahre verkehrstüchtig sein könnte. Ich weiß nicht wie die Gesetzeslage im Bereich Fußgängerschutz ist, ich weiß nur, dass in der EU darauf vermehrt stark wert gelegt wurde in den letzten Jahren. Und so ein Ablaufdatum ist leider ein sehr einfach püfbares Kriterium. Das ist bei angerosteten Federn bspw. anders, die können unter Umständen noch zwei Jahre halten.Der Prüfer kann ja nicht die Feder ausbauen und per Ultraschall auf Mikrorisse durch Korrosion untersuchen, weswegen es bei Flugrost auch nur die Empfehlung gibt, das im Auge zu behalten.
Aktueller Verbrauch Twingo 16V Initiale: [Bild: 807056_5.png]
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#7
Also bin ich schon mal nicht der einzige, der das mit gesundem Menschenverstand sieht.

Vor einiger Zeit gab es hier einen Fall von KFZ Betrug, der ziemlich hohe Wellen schlug.
PKW wurde von einem "Händler" mit frischem Tüv verkauft und das Fahrzeug drei Monate später von der Polizei wegen erheblicher Mängel (Durchrostungen) stillgelegt. Das es dabei um eine "gekaufte" HU ging dürfte jedem klar sein. Zum Gerichtstermin (Käufer gegen Verkäufer) wurde auch der Ingenieur geladen.
Einzige Aussage von ihm: "Zum Zeitpunkt der HU befand sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand" und war damit fein raus.

Aber dann wegen eines Datums auf einem Dämpfer, das keine 24 Monate in die Zukunft reicht die Plakette verweigern wollen?? Blow Brains Out
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#8
der tüvler bewertet auch nicht, ob ich in 1,5 jahren noch ausreichend bremsbelag drauf hat und die bremswirkung ausreichend sein wird. er weiß auch nicht, wieviel ich in der zeit fahre, er bewertet den jetztzustand. er weiß nicht, ob du die teile in einem halben jahr tauschen wirst. ich denke daß es nicht richtig ist, deshalb die plakette zu verweigern und deshalb wirst du sie auch bekommen.
evtl wird ein mangel im bericht vermerkt mit dem hinweis auf das ablaufdatum, die plakette aber trotzdem erteilt.
mich würden links zum "angeblich" mal interessieren, wer war direkt und nur deswegen betroffen und hat nur aus diesem grund keine plakette bekommen.
nach diesem handeln zu urteilen, dürfte kein auto mit ölfeuchter diagnose noch eine plakette kriegen, könnte ja in den kommenden zwei jahren tropfen. Wink


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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#9
(22.10.2018, 19:03)rohoel schrieb: der tüvler bewertet auch nicht, ob ich in 1,5 jahren noch ausreichend bremsbelag drauf hat und die bremswirkung ausreichend sein wird. er weiß auch nicht, wieviel ich in der zeit fahre, er bewertet den jetztzustand. er weiß nicht, ob du die teile in einem halben jahr tauschen wirst.

(22.10.2018, 19:03)rohoel schrieb: ... dürfte kein auto mit ölfeuchter diagnose noch eine plakette kriegen, könnte ja in den kommenden zwei jahren tropfen. Wink

Eben da hast du ja auch recht. Stellt man aber das Auto bei 20°C und wenig Luftfeuchtigkeit in die Garage, da sind auch in 2 Jahren die Bremsen noch gut und das Öl bleibt im Motor. Wie du richtig erkannt hast, kann er nicht beurteilen, wie sich der geringe Mangel in den nächsten Wochen/Monaten/Jahren entwickelt. Deswegen gibt es einen Hinweis und die Beobachtung wird quasi auf dich abgewälzt. Anders ist es bei den Gaskartuschen, die ein Ablaufdatum aufgedruckt haben. Die Aussage des Herstellers ist, dass die Gaskartuschen NACH diesem Datum nicht mehr sicher sind und deswegen getauscht werden müssen. Und dieses Datum ist nicht davon abhängig, ob der wagen viel, wenig, gar nicht gefahren oder viel, wenig, gar nicht gepflegt wird.

Ich gehe auch davon aus, dass das wieder so ein Thema ist, was von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich gehandhabt wird, solange es da keine klare Vorschrift gibt. Ich wollte mit der Argumentation lediglich aufzeigen, dass ein aufgedrucktes Datum ein einfacheres Ja/Nein-Kriterium bietet als ein wenig Rost/Öl etc.
Aktueller Verbrauch Twingo 16V Initiale: [Bild: 807056_5.png]
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#10
Kannst du mal ein Bild von den Dingern einstellen?
Ich finde auf die Schnelle nichts im Netz.
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#11
Google mal nach "bmw fußgängerschutzsystem" ...
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#12
Keine Bilder.
Nur für Mercedes finde ich was https://media.daimler.com/marsMediaSite/...9NQ!!&rs=4
Poste doch mal eins von der Patrone.
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#13
https://www.ebay.de/itm/323359680202
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#14
O.K.
Das sind aber die passiven die man bei Auslösung selber wieder einrenken kann.
Zumindest habe ich mal ein Bild.

ogniwT
Du bist der Threadstarter, bitte poste mal ein Bild.
Zumindest bei neueren BMWs sind die Dinger angeblich pyrotechnisch.
Vielleicht haben aber genau die auch kein MHD mehr.
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#15
Sorry erst mal, hab´s vergessen... Embarassed

[Bild: twingo-25172233-L6n.jpg]

[Bild: twingo-25172256-XMi.jpg]

[Bild: twingo-25172352-aqK.jpg]

Hab deswegen auch schon mal bei meinem Freundlichen angefragt und folgendes erfahren.
Ja, die Haubenlifter/Dämpfer sind Bestandteil des Fußgängerschutzes und sollten regelmäßig gewechselt werden.
Bei meinem freundlichen hat der TÜV noch keine Plakette wegen nicht mehr ausreichender 24 Monate verweigert, aber schon ein paar BMW wegen abgelaufener Dämpfer beanstandet. Allerdings hat er auch schon davon gehört und will mir demnächst genauere Infos zukommen lassen.
Auf meine Frage, warum das Auto auf so gut wie alles (Bremsflüssikeits / Ölwechsel, Tüv / Inspektionstermin, usw) hinweist aber der Kunde von den Dämpfern nichts erfährt, habe ich zwar eine recht lange Rede, aber keine Antwort bekommen.

Mich beschleicht mal wieder das Gefühl, dass es sich hierbei um eine Auslegungssache handelt.
Prüfer A: Hüh, Prüfer B: Hott....

So blöd es klingt, mich würde mal interessieren was der Tüv macht, wenn auf den Dämpfern wegen versehentlich verschüttetem Bremsenreiniger kein Datum zu finden wäre...Rolling Eyes
Ja, ich weiß, ganz ganz böse. Sowas sollte man nicht mal denken... Razz
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