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Zulässige Felgengröße - Druckversion

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Zulässige Felgengröße - blumi987 - 04.02.2019

Hallo zusammen.
Ich hab mir vor kurzem einen twingo bj. 11/99 gekauft. Mir ist aufgefallen dass im fahrzeugschein unter Punkt 15.1 und 15.2 die Maße 145/70 R13 angegeben sind. Nun aber sind im Moment 155/65 R14 drauf. Darf das sein?
Mit freundlichen Grüßen


RE: Zulässige Felgengröße - DerAndere - 05.02.2019

Hallo Blumig,

nein erstmal darf das nicht sein.
Die Twingos ab ca. 2001 haben 14 Zoll Räder.
Bis dahin sind 13 Zoll Räder „normal“.
Du musst Dir diese Reifen/ Felgengrösse eintragen lassen. Wenn die eingetragen wurden, dann darf das sein ?. Was Du dafür tun musst, um die Reifen eintragen zu lassen, dass erfährst du vom TÜV/Dekra. Hinweise dazu gibt es hier im Forum aber auch.

Grüße derandere


RE: Zulässige Felgengröße - blumi987 - 05.02.2019

Okay... TÜV scheint er auch anstandslos bekommen zu haben vor nem halben Jahr. Kann man das ohne Probleme direkt beim TÜV eintragen lassen?


RE: Zulässige Felgengröße - DerAndere - 06.02.2019

Ich befürchte nein, aber man kann ja freundlich erstmal fragen. Smile

So long DerAndere


RE: Zulässige Felgengröße - Broadcasttechniker - 06.02.2019

Das soll schon gehen.
Es sind auch schon 15" eingetragen worden.
http://www.twingotuningforum.de/thread-36303-post-8735627.html#pid8735627


RE: Zulässige Felgengröße - blumi987 - 06.02.2019

Muss ich dann einfach Termin beim TÜV machen dafür? Die sind ja schon drauf seit Jahren wie es ausschaut. Bekomm ich da ein Problem wenn ich damit ohne theoretische Fahrerlaubnis zum TÜV fahre?


RE: Zulässige Felgengröße - handyfranky - 07.02.2019

Die Reifen die du im Moment fährst, sind Winter oder Allwetterreifen? Haste noch nen 2. Satz dazubekommen? Wenn ja welche Größe haben die denn?


RE: Zulässige Felgengröße - Fred58 - 07.02.2019

(06.02.2019, 10:25)blumi987 schrieb: Bekomm ich da ein Problem wenn ich damit ohne theoretische Fahrerlaubnis zum TÜV fahre?

Ich meine, der TÜV kontrolliert nicht, ob Du eine Fahrerlaubnis besitzt. Unterwegs könnte Dich aber die Polizei erwischen. Dann hast Du ganz bestimmt ein Problem.
Und frag doch einmal beim TÜV, ob Du solche Räder und Reifen montieren kannst. Die sagen Dir schon, was Du darfst oder noch veranlassen musst.


RE: Zulässige Felgengröße - Eleske - 07.02.2019

Fahrerlaubnis = ABE oder Führerschein? O.O


RE: Zulässige Felgengröße - blumi987 - 07.02.2019

Das sind ganzjahresreifen. Gibt keinen weiteren Satz. Die waren beim Kauf drauf. Ist mir auch erst vor kurzem der Eintrag im fahrzeugschein aufgefallen.


RE: Zulässige Felgengröße - handyfranky - 07.02.2019

Nanu, was ist denn da eingetragen? Ganzjahresreifen sicher nicht. Mit Fahrerlaubnis meint blumi mit sicherheit die Betriebserlaubnis Wink


RE: Zulässige Felgengröße - blumi987 - 07.02.2019

Richtig betriebserlaubnis!


RE: Zulässige Felgengröße - Eleske - 07.02.2019

Gut.
Dazu kann ich nur sagen:

Meistens sagt die Polizei nix, wenn man keine gültige ABE hat, durch z.B. andere Felgen, solange man gerade auf dem Weg zur Eintragung ist.

Zieht also nicht Sonntagmittag auf der Sonnenscheinausfahrt Very Happy

Wenn man dann noch eine E-Mail oder einen Brief mit nem Termin drauf hat, ist die Kontrolle auch komplikationslos schnell vorbei. So zumindest meine persönlichen Erfahrungen hier in Sachsen.

Obwohl ich bei Felgen immer wieder sagen muss: Die sind so schnell gewechselt, das kann man auch fix vor Ort machen.. Dann ist man auf der sicheren Seite (In diesem Fall sind allerdings keine eingetragenen Felgen vorhanden, wenn ich das richtig mitbekommen habe)

Vllt einfach mal bei TÜV/DEKRA anfragen, wie du da hinkommen sollst und wann und was du alles brauchst.


RE: Zulässige Felgengröße - blumi987 - 07.02.2019

Da bin ich ja schön angeschmiert. Angenommen ich besorge mir ein Satz 145/70 R13 gebraucht. Muss dann an den bremsen oder sonstigem was geändert werden oder kann ich die einfach wechseln?


RE: Zulässige Felgengröße - Eleske - 07.02.2019

Das kommt dann wohl darauf an, welche Bremsanlage aktuell bei dir verbaut ist.