Twingo II zu 5. fahren? - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Werkstatt (https://www.twingotuningforum.de/forum-31.html) +--- Forum: Hilfe (https://www.twingotuningforum.de/forum-4.html) +--- Thema: Twingo II zu 5. fahren? (/thread-31864.html) |
Twingo II zu 5. fahren? - robinhox7 - 26.05.2014 Hallo, ist es irgendwie möglich den Twingo II mit 5 Personen zu fahren, ohne Probleme mit der Polizei zu bekommen? Danke im Vorraus! RE: Twingo II zu 5. fahren? - Get_freaky - 26.05.2014 ohne 5. gurt wirst du definitiv stress mit der rennleitung bekommen... der twingo is nur für 4 leute gemacht und mehr wird nicht erlaubt RE: Twingo II zu 5. fahren? - robinhox7 - 26.05.2014 Und ist es irgendwie möglich nen 5. Gurt einzubauen? RE: Twingo II zu 5. fahren? - Harald_K - 26.05.2014 da mußt du erstmal schauen, ob du 5x75kg Zuladung hast - sonst isses Essig. (Autofahrer in D wiegen amtlicherseits 75kg - wenn das einer mal für die BMI-Berechnung bei seinem Doc braucht ) RE: Twingo II zu 5. fahren? - Darth Vader - 26.05.2014 Schau mal im fahrzeugschein nach der anzahl der eingetragenen sitzplätze.da müssten 4 drinstehen.somit darfst du nicht mit 5 personen im Twingo fahren. RE: Twingo II zu 5. fahren? - ogniwT - 27.05.2014 Ich würde mal beim TÜV anfragen, ob man sowas mit einem früher gängigen Beckengurt hingekommen könnte. Vor allem brauchst du für die Anschlagpunkte des Gurtes ein Festigkeitsgutachten. Ob das alles den Aufwand wert ist? RE: Twingo II zu 5. fahren? - Sabine76 - 27.05.2014 Hi Vor allem wo willst du die 5. Person hinsetzen? In die Mitte hinten auf die Gurteinraster? Das tut höllisch weh!!!! Und um das eingetragen zu bekommen musst du das alles umbauen und wie gesagt das Gewicht spielt auch eine Rolle.Ich denke der Twingo ist und bleibt ein Viersitzer. RE: Twingo II zu 5. fahren? - 9eor9 - 27.05.2014 Ich behaupte dass es ohne andere Rücksitzbank nicht möglich ist. Die Gurtbefestigungspunkte könnten noch gehen, wenn der TÜV die bereits vorhandenen akzeptiert. Fährst du ohne Eintragung, bezahlst du ein Bußgeld wegen Miitführens von Personen ohne geeigneten Sitz. Da kann der Passagier gleich auf der Motorhaube oder im Kofferraum mitfahren. |