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Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - Druckversion

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Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - NiklasDO - 22.05.2013

Hallo zusammen

Da war ich gerade bei einer DEKRA Prüfstelle und wollte meine Felgen zusammen mit der Tieferlegung eintragen, dem stand auch nichts im Wege, bis dem überaus sympathischen Herrn der DEKRA auffiel, dass die Sportsitze ja nicht eingetragen sind. Daraufhin wollte er mir nicht die Felgen und die Federn eintragen. Ist das schon immer so gewesen, dass der DEKRA Prüfer auch auf den ordnungsgemäßen Zustand anderer Dinge achten muss???
Außerdem wollte er mir erzählen, dass man einen Seitenairbag in den Sitzen gar nicht mehr austragen kann und so auch keine Sportsitze ohne Airbag eintragen kann, stimmt das so?
Interessant war auch zu hören, dass die Eintragung von Felgen und Federn 87,50€ kostet...

Gruß
Niklas


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - Twingogangster83 - 22.05.2013

<----- Nord Mann Hahaha ......jetzt also auch hier Wink

Wenn es auffällt, daß Airbag entfernt worden ist (z.B. dadurch, daß in der Liste der Origiinalausstattung Airbag verzeichnet ist, aber jetzt keiner mehr drin ist), dann wird ein Nachweis
verlangt, daß es eine Herstellervorschrift für den Umbau gibt und daß danach vorgegangen wurde. Das heißt, daß man sich mit der Werkstatt einigen muß, diesen Papierkram durchzuziehen. Zum TÜV oder zur Eintragungsstelle muß man nicht, und wie teuer es wird, hängt nur von der Werkstatt ab.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - 9eor9 - 22.05.2013

Das Problem mit den Seitenairbags ist lästig. 2 Tipps:

1. Fahre zum TÜV und nicht zur DEKRA, KÜS und wie sie alle heißen. Nur der TÜV darf im Westen Einzelabnahmen machen, also Sachen für die es keine oder nicht die genau passenden Gutachten gibt. Dort fragst du nach einem Ingenieur mit VOLLBEFUGNIS.

2. Frage bei Händlern oder Herstellern von Markensportsitzen (schriftlich) nach, wie das Problem gelöst werden kann. Die müssen es wissen und alle Möglichkeiten kennen, denn sonst verkaufen sie nix mehr.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - Hausen - 22.05.2013

Da hat sich der Prüfer der DEKRA aber nicht richtig ausgedrückt, wenn dem Wirklich so wäre dürfte man auch keine Airbaglenkräder ausbauen und mit nicht Airbaglenkard fahren da gibt es auch eine ABE dazu. Genauso ist das mit den Sportsitzen ohne Airbag und da gibt es auch ABE´s dazu. Jedoch muss der umbau von einer Fachfirma gemacht werden ohne das gibt es keine eintragung, da die Firma auch belegn muss das die das Dürfen und dafür gerade stehen müssen.

Dazu gibt es in jeder ABE ein Beiblatt mit wo die Firma das ergänzen muss für die Eintragung beim TÜV.


Beispiel,

[Bild: 20130522-131113-22.jpg]

Das zeigt das Beiblatt ( was drei Seiten hat ) für ein Sportlenkrad ohne Airbag wo aber eins verbaut war mit Airbag.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - 9eor9 - 22.05.2013

Das Problem ist vielschichtiger. Zum einen gibt es vorgeschriebene und nicht vorgeschriebene Airbags. Das wiederum hängt vom Baujahr ab.
Die Stilllegung von Airbags wird schwieriger, wenn das Steuergerät auch noch andere Airbags versorgt. Dann muss ein "Dummy" eingebaut werden, das ist idR ein Widerstand. So was gibt es auf eBay. Dieser Eingriff in das Airbagsystem ist aber eintragungspflichtig.
Es gibt Hersteller, die keine Freigaben für den Ausbau von Airbags geben. Ggf muss man ein anderes Airbagsteuergerät einbauen. Für dieses muss man die Verwendbarkeit aber beweisen können, was sehr schwer werden kann.

Möglicherweise gibt es diese Dummys von Sportsitzherstellern, die eine ABE für Ihre Sitze haben, die die Airbagumrüstung mit enthält. So wäre es möglich, das Steuergerät auf diese Weise legal zu täuschen. Es müsste dann der Sportsitz und die Airbagumrüstung auf Basis der ABE für den (anderen) Sportsitz getrennt eingetragen werden.

@ Hausen:
Diese ABE nützt nichts, wenn das umgerüstete Auto wegen späterer Erstzulassung mit einem Fahrerairbag ausgerüstet sein muss.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - Hausen - 22.05.2013

(22.05.2013, 13:02)9eor9 schrieb: @ Hausen:
Diese ABE nützt nichts, wenn das umgerüstete Auto wegen späterer Erstzulassung mit einem Fahrerairbag ausgerüstet sein muss.



Da kann ich mit Freude drüber lachen.
Beispiel, es gibt Twingo´s mit Airbag und es gibt Twingo´s ohne Airbag und da kommt der § 21 beim TÜV hinzu der das so möglich macht. Ist nicht mein erster Wagen mit Airbag wo auf nicht Airbag umgebaut wurde.

Grüßle


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - 9eor9 - 22.05.2013

(22.05.2013, 16:44)Hausen schrieb:
(22.05.2013, 13:02)9eor9 schrieb: @ Hausen:
Diese ABE nützt nichts, wenn das umgerüstete Auto wegen späterer Erstzulassung mit einem Fahrerairbag ausgerüstet sein muss.
Da kann ich mit Freude drüber lachen.
Beispiel, es gibt Twingo´s mit Airbag und es gibt Twingo´s ohne Airbag und da kommt der § 21 beim TÜV hinzu der das so möglich macht. I


Was du schreibst stimmt nicht.
Wenn das Auto erstmals zugelassen wurde zu einem Zeitpunkt zu dem ein Fahrerairbag (Lenkrad) nicht zwingend zur Erlangung einer Betriebserlaubnis vorgeschrieben war, kann er ausgebaut werden und es darf ein Lenkrad ohne Airbag verwendet werden.
Wenn das Fahrzeug später zugelassen wurde (ich weiß nicht genau wann, schätze etwa 1998 ), MUSS es mit einem Airbag ausgerüstet sein und das auch bleiben. Ein § 21 nützt dir dann gar nichts. Einzige Möglichkeit wäre eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall, die du aber in einem solchen Fall niemals erhalten wirst.


.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - Da_Joka - 22.05.2013

Um auf die noch unbeantwortete Frage zu antworten:

Theoretisch kann (muss!) es dem TÜV/Dekra/...-Prüfer egal sein, ob etwas -in diesem Fall die Sitze- nicht eingetragen sind. Wenn du nur Reifen/Felgen+Federn/Fahrwerk eingetragen haben willst, dann hat er seinen Job zu machen, und eben diese ein zu tragen, vorausgesetzt es "passt" und alle Vorschriften etc wurden eingehalten...

Wenn du aber die Eintragung ZUSAMMEN mit der HU machen wolltest, dann ist verständlich, dass der Prüfer meckert. Kumpels und ich sind schon öfters (nicht nur an meinem Twingo) mit Uneingetragenem oder "illegalem" zum TÜV um eben -zB- ein Fahrwerk ein zu tragen. Das einzige was kam war "Ihr wisst schon, dass "Dies und jenes" nicht erlaubt ist?" .. Aber was wir eingetragen haben wollten, stand am ende vom Tag dann auch im Schein.....


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - NiklasDO - 23.05.2013

Danke danke.

Der Herr von der DEKRA meinte er müsste sich ein überblick über den Gesamtzustand des Fahrzeugs machen und auch auf andere Dinge achten, sonst kann er die Federn und Felgen nicht eintragen. Außerdem hat er gesagt es würde alles passen und er hätte die Felgen und Federn abgenommen wenn auch sonst alles andere in Ordnung wäre.
Theoretische müsste ich ihm dann ja auch ABE´s für Sportauspuff und Rückleuchten zeigen, außerdem ist ihm der noch nicht eingetragene böse Blick auch nicht aufgefallen. Er war nur ganz scharf auf die Sportsitze und meinte mir dann noch zu sagen früher konnte man Airbags austragen und heute ist es unmöglich.

Die Dekra kann mich jetzt erstmal...
Nächste Woche gehts zum TÜV, dann lasse ich bösen Blick, Tieferlegung und Federn eintragen. Danach wird sich dann mit den Sitzen befasst und ein paar Werstätte abgeklappert.

Sollte es beim TÜV auch Probleme geben melde ich mich.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - Broadcasttechniker - 23.05.2013

Auch der TÜV prüft bei Eintragungen z.B. immer die Bremsen.
Mit kaputter Bremsanlage gibt es auch keine Eintragung.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - NiklasDO - 23.05.2013

Was denn nun? Scheint ja hier sehr gespalten zu sein, der eine sagt hat der sich nicht für zu interessieren, der andere er muss es auch andere Dinge prüfen.

Ich werde mal gucken was der TÜV Gelsenkirchen zu sagen hat.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - Broadcasttechniker - 23.05.2013

Der TÜV in Köln-Mühlheim fährt dein Auto nicht durch die Prüfgasse ohne mal auf der Bremsrolle aufs Pedal zu gehen.
Egal ob du ne Gasanlage eintragen lässt oder ne Nachprüfung machst weil du ein Loch zugeschweißt hast.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - Norbi - 23.05.2013

Moin !

Ist beim Tüv in Brühl und Euskirchen genauso.

Bei der Abnahme von Tieferlegeung, Felgen und Spurverbreiterungen wurde auch der technische Zustand vom Twingo überprüft.
Gibt sogar ein extra Blatt mit dazu auf dem in etwa sowas wie "Zum Zeitpunkt der Prüfung keine technischen Mängel am Fahrzeug festgestellt" steht.


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - Da_Joka - 24.05.2013

Interessant .... Ich war mit meinem Twingo schon 4mal beim TÜV zwecks eintragungen.

1: Eintragung Felgen+Federn
2: Eintragung GewindeFW+Felgen
3: Nachprüfung weil GewindeFW falsch eingestellt (ups ^^)
4: Eintragung gewinde in den neuen Twingo

Und auch bei Kollegen bin/war ich hin und wieder dabei, bis jetzt haben die Prüfer sich nur das angeschaut, was eingetragen werden sollte. Der ganze Rest hat die nicht interessiert...


RE: Eintragung Felgen Federn fehlgeschlagen - RoterBela - 24.05.2013

Hmmm - recht seltsam alles Rolling Eyes... Bei meiner Felgenabnahme nach §19(3) StVZO haben den Dekra Prüfer lediglich die Felgen und die Reifengröße/der Zustand der Reifen interessiert. Und sonst nix Exclamation