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Felgen
#16
Huhu,

du da kann ich dir leider keinen Rat zu geben. Hier beim TÜV hieß es nur das die Reifen vom Radhaus bedeckt sein müssen. Und normal muss deshalb auch der Teil hinten an der Stoßstange wo der Reifen noch frei steht auch bedeckt sein.

Damit du verstehst was ich meine hier mal ein Foto davon.

[Bild: twingo-27000215-umr.jpg]

Das sah natürlich nicht ganz so toll aus, aber erfüllte erstmal seinen Zweck. Dem TÜV Prüfer hatte das gereicht. Ist meine ich wegen Spritzwasser was man hoch schleudert. Habe ich jetzt allerdings nicht mehr dran. Der liebe TÜV Prüfer hat es auf einer Seite ausversehen abgerissen gehabt. Habe die Eintragung aber trotzdem bekommen.

Der Prüfer hat uns keine Prozent Vorgaben genannt. Da hieß es nur das was ich eben beschriebenen habe sei einzuhalten, mehr nicht.


Liebe Grüße Sabrina
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#17
(26.10.2016, 23:13)Kleopatra schrieb: du da kann ich dir leider keinen Rat zu geben. Hier beim TÜV hieß es nur das die Reifen vom Radhaus bedeckt sein müssen. Und normal muss deshalb auch der Teil hinten an der Stoßstange wo der Reifen noch frei steht auch bedeckt sein.

JEIN!

Grundsätzlich gibts 2 Regeln.

1) STVO. Hier steht klipp und klar beschrieben das die LAUFFLÄCHE des Reifens 100mm von der Radmitte nach oben in einem Winkel von 35Grad nach vorne und 50Grad nach hinten (Zahlen aus dem Kopf, die müssen nicht stimmen) abgedeckt sein muss. Die Betonung lieg auf LAUFFLÄCHE!

2) EU Rili. Hier ist es ganz einfach: Das GESAMTE RAD muss komplett abgedeckt sein. Das siehste dann immer beim SLK ganz gut. Die ham fast alle an der Hinterachse so kleine "Verbreiterungen" dran. Wobei es hier bei Felgen auf die Auflage von 0 bis 50 Grad als erleichterung im Gutachten steht.

So jetzt wann trägt man was ein? Hier gehen leider die Meinungen der Prüfer auseinander. Das ist ja das Problem. GRUNDSÄTZLICH sollte nach EU eingetragen werden bei Fahrzeugen mit EU Zulassung. Das kann man erkennen wen es für das Fahrzeug COC Papiere gibt. Diese müssen nicht vorliegen. Es muss nur bei dem Modell grundsätzlich erteilt sein werden können. COC Papiere gibts automatisch ähhhh BJ2006. Aber auch hier, das genaue Datum hab ich nicht im Kopf. Es ist einfach Baujahr abhängig. So und MEIN TÜV Sagt halt "Nach EU geht das nicht. Aber nach STVO trag ich dir das ein. Ist aber ne Einzelabnahme. Kostet 42€ statt 36 und du musst das in die Papiere sofort eintragen lassen".

Das gilt für DEUTSCHLAND! Wie das in Österreich ist kann ich nicht sagen. Und das Problem ist das argumentieren auch wen man recht hat beim TÜV in der Regel kaum was bringt. Gehst zu 5 Leuten hast 6 Meinungen. Auch bei den Blaukitteln.
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#18
Wenn man so hinfährt wie Kleopatra muss man VORHER fragen, ob er die Plastiklappen ebenfalls separat einträgt. Das ist Mist und ich würde woanders hinfahren.

Typisieren in AT ist wesentlich schwieriger als in D, weil das nur die Ingenieure der Landesregierung dürfen. Es gibt also viel weniger berechtigte Anlaufstellen.
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#19
Naja DIE Felgen mit Spurplatten zusammen trägt dir auch in D Land nur ein Ing ein Wink

Die Plastekappen trägt der nie mit ein. Warum auch? Es ist ja nur die Auflage erfüllt worden. Du musst ja ggf auch ziehen/bördeln damit es past (bei normalen Felgen). Das wird ja auch nicht eingetragen.
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#20
(27.10.2016, 09:14)onkel-howdy schrieb: Naja DIE Felgen mit Spurplatten zusammen trägt dir auch in D Land nur ein Ing ein Wink

Die Plastekappen trägt der nie mit ein. Warum auch? Es ist ja nur die Auflage erfüllt worden. Du musst ja ggf auch ziehen/bördeln damit es past (bei normalen Felgen). Das wird ja auch nicht eingetragen.

Das stimmt so beides nicht.
Zum einen trägt solche Umbauten in D idR nur ein Sachverständiger mit Vollbefugnis ein.
Österreich hat Werkstatttüv, die tragen nix ein.

In AT gibt es mobile Kontrollen der Landesregierung, so wie bei uns ein Mofaprüfstand der Polizei.
Wenn in ein Auto auffällig wird, zB bei der Polizei oder bei einer solchen mobilen Kontrolle, dann wird es bei der Landesregierung zwangsgeprüft. Eintragungen ("Typisierungen") erfolgen ebenfalls dort.

In D kannst du zu hunderten Sachverständigen auch in anderen Bundesländern fahren, das ist in AT nicht so. Daher sind Umbauten und besonders Extremumbauten viel schwieriger und auch viel teurer zu legalisieren als in D.

Was die Lappen angeht, werden sie (in D) sehr wohl des öfteren extra mit eingetragen, damit du sie nicht gleich wieder abreißen kannst. Das ist aus meiner Sicht lästig und ich würde unbedingt versuchen, es zu vermeiden.
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#21
Huhu ihr Lieben,

Die Eintragung lief bei meinem ja auch über eine Einzelabnahme. Da wurde das Gewindefahrwerk und die Felgen eingetragen. Habe gerade mal geschaut in den Unterlagen von der Eintragung, war ein Dipl. Ing. der das Eingetragen hat. Der war aber eigentlich auch ganz in ordnung. Es war ja alles ordentlich verbaut, es ging ja nur noch drum weil der Reifen an der Karosserie schliff und das geht natürlich nicht. Der Einwand war ja völlig berechtigt. Er sagte ja schon wenn das so garnicht geht, sollten wir in erwähgung ziehen das Gewindefahrwerk wieder etwas höher zu schrauben. Wäre nur blöde gewesen, das hätte wieder eine neue Achsvermessung und Spureinstellung zur Folge gehabt. Aber gut, mit sowas muss man bei solchen Umbauten leider rechnen das nicht alles so klappt wie man sich das vorgestellt hat.

(27.10.2016, 09:14)onkel-howdy schrieb: Die Plastekappen trägt der nie mit ein. Warum auch? Es ist ja nur die Auflage erfüllt worden. Du musst ja ggf auch ziehen/bördeln damit es past (bei normalen Felgen). Das wird ja auch nicht eingetragen.

Das stimmt, habe nichts davon im Fahrzeugschein stehen. Am Folgetag ging es dann direkt zum Straßenverkehrsamt, weil die hatten als wir dann endlich die Eintragungen hatten natürlich zu. Laughing

Ich glaube der Prüfer war froh als wir vom Hof waren samt Eintragung. Ich war heilfroh als er nach dem dritten Anlauf endlich sagte, so nun bekommen Sie ihre Eintragungen. Habe nämlich schon nicht mehr dran geglaubt.


Liebe Grüße Sabrina
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#22
Naja Scheiben mit Felgen = Einzelabnahme. Das macht ein AAS und der is Ing. Das darf der "normale" Plakettenkleber ja nicht machen.

Das in Österreich schwerer ist das ist mir bewust. So verplompte Gewindefahrwerke etc...

Warum sollte man die Lappen den eintragen? Die Abdeckung wurde lt Auflagen hergestellt und gut is. Du trägst ja auch keinen gebördelten oder gezogenen Kotflügel der die selbe Funktion hat ein. Den nach deiner Argumentation müsste das ganze ja dann eh "in Verbindung mit" eingetragen werden. So und wen man nun originalfelgen fährt dann wäre das ganze ja unzulässig und man müsste den Lappen ja wieder abschrauben da die Felge die nur in Verbindung mit eingetragen ist ja nichtmehr vorhanden ist und somit das Teil nicht zulässig ist. Bei Spurplatten wird ja auch "in Verbindung mit" eingetragen. Das heist auch das die Platten nur mit der Felge zusammen zulässig ist. Mit Winterrädern bzw anderen Rädern eben wieder nicht.

Da der TÜV aber schon so manchen Schenkelklopfer gebracht hat glaube ich dir schon das sowas eingetragen wird, es ist aber nicht richtig und führt zu mehr verwirrung als zur klährung.
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#23
(27.10.2016, 10:46)onkel-howdy schrieb: Naja Scheiben mit Felgen = Einzelabnahme. Das macht ein AAS und der is Ing.

Nicht jeder Ing darf alles eintragen, sondern nur ein aaS

MIT VOLLBEFUGNIS

Das ist ein entscheidender Unterschied.

(27.10.2016, 10:46)onkel-howdy schrieb: Warum sollte man die Lappen denn eintragen?

Um den Bürger zu domestizieren und einzuschüchtern mit der Allmacht des allmächtigen TÜVs.
Ich finde es unnötig und sinnlos. Wenn man aber diese Fallgrube kennt, lernt man sie zu vermeiden.
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#24
Sag ich -> AAS den der is n Ing Wink
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#25
Onkel, es gibt Teilbefugnis-Ings und Vollbefugnis-Ings.
Das muss man wissen, denn sie sagen es dir nicht.
Sie sagen, das geht nicht, das tragen wir nicht ein.
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#26
Mag sein das das so ist, da widerspreche dir ja garnicht, aber ein AAS ist immer ein ING, ohne ING kein AAS. Man fragt ob er AAS befugt ist und los gehts. Ich frage immer "Darfst/kannst du das machen?". Mehr meine ich ja nicht Wink
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#27
(27.10.2016, 10:58)9eor9 schrieb: Um den Bürger zu domestizieren und einzuschüchtern mit der Allmacht des allmächtigen TÜVs.
Ich finde es unnötig und sinnlos. Wenn man aber diese Fallgrube kennt, lernt man sie zu vermeiden.

Das ist totaler Quatsch, kein Mensch redet und denkt so.
Im Ausland drahtet man sich Bratpfannen unter leckende Ölwannen.
So weit kommt es , wenn es keine Kontrollen gibt.
Es geht um Fahrsicherheit und Ausfallsicherheit und Umweltschutz.
Millionen Autos auf deutschen Straßen fahren sicher
und ohne stärkere Luftverschmutzung. Das ist wirklich Kinderkram,
wenn man sowas Einfaches nicht begreifen will.
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#28
(27.10.2016, 11:31)onkel-howdy schrieb: Man fragt ob er AAS befugt ist und los gehts.

Du musst fragen, ob er Vollbefugnis hat.
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#29
(27.10.2016, 11:53)cooldriver schrieb: Es geht um Fahrsicherheit und Ausfallsicherheit und Umweltschutz.

Beim nicht vorgeschriebenen zusätzlichen Eintragen von Läppchen geht es um Fahrsicherheit?

Wir kennen ja deine Obrigkeitshörigkeit, sowas ist unnötig.
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#30
Ich war letztens beim kostenlosen Lichttest.
Der Gute hat mir gesagt, der Lack von der Blinkerlampe ist ab,
deswegen leuchtet sie weiß, wäre ein TüV-Mangel.
Dann die total verstellten Lampen justiert mit eigenem Werkzeug,
weil die in den Prüfstationen machen das nicht.
Ohne seine Kompetenz und Erfahrung wärs dumm gelaufen.
Vielleicht hat er sogar dafür gesorgt, dass ich keinen Unfall provoziere.
Kann man mal drüber nachdenken. Und das ist nur scheinbar banal
und mit zig anderen Dingen vergleichbar.
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